Hallo liebe Mit-User,
in meinem Bekanntenkreis kam neulich eine Frage auf, über die kontrovers diskutiert wurde.
Angenommen, für eine Wohnungseigentümergemeinschaft sind mehr Wohnungen als Garagen vorhanden, das heisst, nicht alle Wohnungseigentümer besitzen eine Garage.
Wenn nun die Garagentore durch neue Tore ersetzt werden sollen, müssen dann auch die Eigentümer „mitbezahlen“, denen gar keine Garage in dieser Anlage gehört? Darüber, dass die Tore unter das Gemeinschaftseigentum fallen, sind wir uns einig.
Trotz intensiver Suche haben wir bisher keine Antwort dazu im Net finden können, daher wäre ich sehr dankbar, wenn jemand diesen „Streit“ beenden könnte.
Liebe Grüße,
Kira