Zahlungsverzug im franz. Mietrecht

Hallo,

ich vermiete ein Haus in Frankreich. Die Mieter haben in 1,5 Jahren nur dreimal die Miete pünktlich bezahlt. In den letzten 6 Monaten ist der Verzug immer mindestens 4 Wochen, einmal 7 Wochen. Ich habe telefonisch mehrmals darauf hingewiesen, aber am Verzug änderte sich nichts.

Wer kennt sich mit dem Mietrecht in Frankreich bzgl. Zahlungsverzug und Kündigunsmöglichkeit aus?

Grüße

Das macht man wenn überhaupt nur 1x telefonisch und dann zügig schriftlich per Einschreiben.
Da:


zum Mietrecht in Frankreich. ramses90
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schriftlich per Einschreiben reicht, um zu beweisen, dass die mahnung ankam?

email oder whatsapp gilt nicht als schriftlich vermutlich oder?

Selbst wenn die Mail In F rechtsverbindlich wäre, würde ich mich nicht darauf verlassen, dass sie auch ankommt oder angekommen ist und erst recht nicht bei Whatsapp. ramses90