Zahlungsverzug ?

Liebe Experten:

Wir wohnen zur Miete in einem Mischgebiet und neben uns der Betrieb wechselte den Besitzer, nun ist es viel lauter und auch jede Nacht laute Störungen.
Zudem sind die meisten Fenster im Haus undicht, wir hatten im Winter sogar durchzug bei geschlossenen Fenstern.
Eine neue Heizung kam Ende November rein und die klopft.
Vor 3 Wochen hatten wir unsere Vermieterin hier und haben sie gebeten uns daraufhin mit der Miete entgegen zu kommen da wir nicht einfach mindern wollten. Sie wollte sich melden. Wie gesagt- bis jetzt 3 Wochen her, keine Rückmeldung von ihr, kein Tischler der sich wegen den Fenstern meldete. Wie verhalten wir uns jetzt ??? Geminderte Miete zahlen ?? Mit der Mietzahlung warten bis sie sich meldet ?? Wir möchten nicht in Zahlungsverzug geraten…
Wer weiß Rat ??

Wenn die zulässige Lärm im Mischgebiet überschritten wird ist das ein Fall für die Staatlichen Ordnungshüter. Bei Anmietung war der Umstand eines Mischgebietes und möglicher Lärm ersichtlich, daher dürfte für diesen Fall eine Minderung schwer möglich sein.

Das Klopfen der Heizung und die defekten Fenster ermöglichen eine Minderung, diese aber bitte nicht alleine druchfürhen sondern mit fachlicher Hilfe. Denn bei falsch geminderte Miete kann eine Kündigung drohen.

Alternative man Setzt den Vermieter Fristen zur Reparatur und weißt ihn auf die Möglichkeit der Selbstvorwegnahme hin.

alternative umziehen

Ja- das mit der Firma und Lärm war bekannt aber wie gesagt, der Besitzer wechselte.
Vorher war der Lärm über Tag und nicht so viel und nicht so laut.
Inzwischen ist Täglich LKW verkehr ganztägig, viele Geräusche bis 100db und auch auch Nachts wird gearbeitet und gelärmt, teilweise auch LKW abgefertigt, was vorher alles nicht war. Vorher der Betrieb gab ab 22 Uhr Ruhe.
An den Kreis muß sich der Vermieter wenden, wir müssen uns an den Vermieter wenden. Also kommt eine Minderung deshalb doch in Frage, laut Mietrecht. Das wissen wir alles.
Aber die Frage bezog sich auf die Zahlung. Wir gaben dem Vermieter die Möglichkeit uns von sich aus entgegen zu kommen- nun bekamen wir 3 Wochen keine Rückmeldung. Miete zahlten wir, weil wir warten- bisher nicht.

Nö eine Anzeige durch Lärmbelästigung kann jeder machen.

Dann kann es ja nicht mehr lange dauern, bis ihr die Kündigung erhaltet. Denn einfach so die Miete einzubehalten ist ja nicht. Das Ganze muss wohl begründet sein.

Jetzt stelle ICH hier mal ne dumme Frage. Marie, aufgemerkt!
Einerseits schreibst Du:

und andererseits dann:

Das heisst: ne Mietminderung möchtet Ihr lieber nicht, weil Ihr nicht in „Zahlungsverzug“ geraten wollt, aber die Miete mal eben komplett einbehalten ist kein Problem?

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Falsch verstanden oder ich drückte mich falsch aus.
Vor 3 Wochen sprachen wir persönlich mit Vermieter und gaben die Möglichkeit uns mit der Miete entgegen zu kommen, weil wir nicht einfach so mindern wollten.
Vermieter wollte mit seiner Fam. reden und sich melden.
Wie gesagt- vor 3 Wochen und da wir nichts hörten warteten wir aber die Mietzahlung wäre fällig gewesen also die Frage:
Sollen wir noch länger warten bis wir eine Rückmeldung bekommen oder geminderte Miete überweisen ???

Falsch verstanden oder ich drückte mich falsch aus.
Vor 3 Wochen sprachen wir persönlich mit Vermieter und gaben die Möglichkeit uns mit der Miete entgegen zu kommen, weil wir nicht einfach so mindern wollten.
Vermieter wollte mit seiner Fam. reden und sich melden.
Wie gesagt- vor 3 Wochen und da wir nichts hörten warteten wir aber die Mietzahlung wäre fällig gewesen also die Frage:
Sollen wir noch länger warten bis wir eine Rückmeldung bekommen oder geminderte Miete überweisen ???

Ich glaube, wir reden aneinander vorbei: Ich halte es für eine verdammt schlechte Idee, anstatt einer Mietminderung sicherheitshalber gar nix zu überweisen! Himmelnochmal, damit machste Dich doch voll angreifbar! Zahl die Miete für den Mai postwendend und in voller Schönheit, hol Dir Rat vom Mietverein und/oder Anwalt, setz mit deren Hilfe den Vermietern ne Frist zur Behebung und mindere nach deren Rat die Miete.

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Du kannst doch nicht einfach gar keine Miete mehr zahlen. Dann riskierst Du eine fristlose Kündigung !
Das Gespräch mit dem Vermieter war völlig unverbindlich. Ihr hättest selbstverständlich weiterhin normal zahlen müssen, bis ein Angebot kommt- oder eben auch nicht.
3 Wochen sind nichts. es gibt keine Frist in der sich der VM äußern muss ob er einer Mietsenkung zustimmt und dann um welchen Betrag.

Bei berechtigten Mängeln hättet ihr sofort mindern können. Um wie viel ist immer das Problem, da sollte man sich beraten lassen.

Aber was für Mängel gibt es denn ? Wir haben es warm, also undichte Fenster sollten aktuell kaum ein Problem sein. Mag sein wegen Lärm, wenn man annehmen könnte ein dichtes Fenster bietet auch mehr Schallschutz.
Heizung wird doch auch zur Zeit nicht laufen ?

Grundsätzlich wären das aber Mängel, die behoben werden müsse. Wo soll da eigentlich das Problem liegen, Heizung neu = Gewährleistung, also für den Vermieter sogar kostenfrei.

Das mit dem Lärm aus Gewerbebetrieb ?
Kann das ein Mietmangel sein ? Muss man in einem Mischgebiet nicht mit Veränderungen rechnen ?

Zahlt unbedingt die Miete schnell nach ehe 2 oder noch mehr Mieten ausstehen !

MfG
duck313

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Auf keinen Fall nichts überweisen.
Zur Höhe der Mietminderung wäre eine Beratung unbedingt sinnvoll.

Zur Höhe: Beim Lärm ist es fraglich, bei der Heizung zur Zeit unerheblich, bei den Fenstern ist ebenso eher wenig drin.

Ich sag mal: Als erster Warnschuss kann man ja mal eine Minderung von 5% ansetzen.

Wer ist denn nun der Vermieter? Die Familie oder er?