Zahn ausgeschlagen wehrend der Unterricht

Hallo!

Mein Sohn (Klasse 5) hat heute in der Schule wehrend der Unterricht halbe Schneidezahn durch Gewaltanwendung einer Schülerin verloren.Die Schülerin ist von ihre Sitzplatz aufgestanden, zur meinen Sohn hingegangen, hat seiner Kopf von hinten in beider Hände genommen, und mit voller Wucht gegen den Schreibtisch geschleudert. Der Aufprall war so heftig das seiner Zahn in der Holztisch platte quasi Steckengeblieben ist.
Was soll ich unternehmen?
Polizei, Jugendamt,Anwalt???
Bitte um Rat!

Hallo

Polizei, Jugendamt,Anwalt???

Ich würde sofort die Polizei anrufen, damit sie möglichst zeitnah den Fall aufnimmt, einfach damit man hinterher irgend etwas vorzuweisen hat, falls man später irgendwelche Forderungen stellen will.

Sonst habe ich keine Ahnung was man da macht. Zumindestens die Zahnarztkosten und wahrscheinlichen späteren Folge-Zahnarztkosten würde ich schon versuchen für den Sohn rauszuschlagen, vielleicht auch ein Schmerzensgeld. Da frage aber besser im Rechtsbrett (FAW 1129 beachten!).

Viele Grüße

Moin!

Mein Sohn (Klasse 5) hat heute in der Schule wehrend der
Unterricht halbe Schneidezahn durch Gewaltanwendung einer
Schülerin verloren.Die Schülerin ist von ihre Sitzplatz
aufgestanden, zur meinen Sohn hingegangen, hat seiner Kopf von
hinten in beider Hände genommen, und mit voller Wucht gegen
den Schreibtisch geschleudert. Der Aufprall war so heftig das
seiner Zahn in der Holztisch platte quasi Steckengeblieben
ist.

Das ist ja unglaublich!

Was soll ich unternehmen?
Polizei, Jugendamt,Anwalt???

Wie schon gesagt wurde, sofort die Polizei einschalten.

Was hat denn der Klassenlehrer unternommen?? Gar nichts?

Ich würde den Fall auch dringend der Schulleitung vortragen und auch nachhaken, wie so etwas im Unterricht - unter der Aufsicht des Lehrers - eigentlich passieren kann.

Außerdem könnte es sein, dass hier die Unfallkasse der Schule einspringt, und das würde bedeuten, dass bspw. Zahnersatz für deinen Sohn in voller Höhe von denen bezahlt wird.

Frag das nochmal im Rechtsbrett nach und nenne mal das Bundesland, in dem du lebst.

Gruß, Noi

Hallo,

akut würde ich auch alle genannten Instanzen kontaktieren und informieren: Schulleitung und Polizei.

Von der unterrichtenden Lehrkraft würde ich mir die Information einholen, wie es zu dem Vorfall gekommen ist und was die unmittelbaren Konsequenzen waren.

Es ist nicht leicht den Kontakt zu den Eltern zu suchen, wenn die Polizei bereits eingeschaltet worden ist, aber ich fände es dennoch für die Zukunftssituation der Kinder unbedingt erforderlich. Man darf davon ausgehen, dass die Eltern des Mädchens informiert sind und wäre ich ihre Mutter würde ich umgehend den Kontakt zu euch suchen und ein Treffen vereinbaren, mit Erklärungen, Entschuldigungen und Lösungsvorschlägen (für den Vorfall und auch für die Zukunft).

Viele Grüße

Hallo,

Polizei und Schulleitung…

Die Eltern der Schülerin müssen für den Schaden (Zahnbehandlung) haften.

Die Schülerin dürfte einen Verweis erwarten, da sie eine Tat begangen hat, die die Sicherheit anderer Schüler beeinträchtigt.

Ist sie einsichtig und entschuldigt sich ernsthaft, dann könnte auch ein verschärfter Tadel (mit Strafarbeit) ausreichen.

Es grüßt
Yvisa

Hallo

Die Eltern der Schülerin müssen für den Schaden (Zahnbehandlung) haften.

Ich hab mal gehört, dass auch ein Kind haften kann. Diese Sache hat ja bestimmt noch Folgekosten, und zwar immer wieder auf Jahrzehnte hinaus. Ich glaube, in solchen Fällen haftet sogar das Kind.

Aber dafür würde man ja besser einen RA befragen.

Viele Grüße

Hai!

Die Eltern der Schülerin müssen für den Schaden
(Zahnbehandlung) haften.

Echt, das steht bitte wo?

Die Eltern haften mal für gar nichts da es in Deutschland keine
Sippenhaftung gibt.

Der Plem

1 Like

Hallo,

Die Eltern der Schülerin müssen für den Schaden
(Zahnbehandlung) haften.

Das ist mir auch neu.
Da es in der Schule passiert ist, kommt meines Erachtens die Unfallkasse dafür auf, wie bei einem Arbeitsunfall bei Erwachsenen.

LG Manuela

Hallo,

Nach einer Entscheidung des BGH (11.01.2003 - VI ZR 34/02) haften Schüler, die während des Schulbetriebs andere Schüler verletzen, dann für die eingetretenen Schäden, wenn sich ihr Vorsatz auf die Rechtsgutsverletzung und auf den eingetretenen Verletzungserfolg bezieht.

Da anscheinend weder der Lehrer noch die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben und das Kind soweit bekannt vorsätzlich gehandelt hat, muß es auch selbst für den Schaden haften.

So wird es vom Gesetz gehandhabt.

Da gegen das schadenverursachende Kind ein Titel erwirkt werden kann, der mit Zinsen usw. 30 Jahre einforderbar ist, haften in diesem Fall meist die Eltern entsprechend für ihr Kind.

Du hast allerdings recht,eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht in diesem Fall nicht.

Es grüßt
Yvisa

2 Like

Hai!

Da gegen das schadenverursachende Kind ein Titel erwirkt
werden kann, der mit Zinsen usw. 30 Jahre einforderbar ist,
haften in diesem Fall meist die Eltern entsprechend für ihr
Kind.

Nachdem man dir sagte du hast etwas falsches gepostet hast du nun
mit Gurgel und Co im Internet gesucht.

Einfach nun die Weisheit einzelner Seiten wiederzugeben ohne auch
nur ansatzweise zu wissen was man da von sich gibt hilft hier
niemanden.

Der Plem

Hi,

Nachdem man dir sagte du hast etwas falsches gepostet hast du
nun
mit Gurgel und Co im Internet gesucht.

Sagt wer? Deine Kristallkugel?

Einfach nun die Weisheit einzelner Seiten wiederzugeben ohne
auch
nur ansatzweise zu wissen was man da von sich gibt hilft hier
niemanden.

So - bezieht sich das auf meinen Beitrag?

Wer hier schreibt, könnte ja auch ansatzweise Rechtschreibung und Zeichensetzung beherrschen - das wäre ja auch schön.

Einfach nur gegen anderer Leute Beiträge zu quaken, in dem Irrglauben verharrend das man allein-seligmachender Bildungsguru ist, hilft übrigens niemandem.

Meine Formulierung war nicht ganz eindeutig und wurde entsprechend von mir korrigiert.

Auf welchen Beitrag ich reagiere und auf welchen nicht, das entscheide ich selbst.

Und deine gekränkte Eitelkeit darfst du demnächst gern für dich behalten.

Y.

2 Like

Hai!

Sagt wer? Deine Kristallkugel?

Woher kommt sonst dein 180 Grad Meinungswechsel.

So - bezieht sich das auf meinen Beitrag?

Ja, da wie beim ersten Posting völlig daneben!

Wer hier schreibt, könnte ja auch ansatzweise Rechtschreibung
und Zeichensetzung beherrschen - das wäre ja auch schön.

Orthographisch richtige aber inhaltlich falsche Antworten sind hier
aber eher kontraproduktiv!

Meine Formulierung war nicht ganz eindeutig und wurde
entsprechend von mir korrigiert.

Nein sie war einfach nur falsch!

Auf welchen Beitrag ich reagiere und auf welchen nicht, das
entscheide ich selbst.

Ich auch!

Und deine gekränkte Eitelkeit darfst du demnächst gern für
dich behalten.

Sonst hast du aber keine Probleme oder?

Der Plem

Unfall?
Hallo,

Unfallversicherungen kommen für Unfälle auf. Das war hier aber ganz offensichtlich kein Unfall.

Viele Grüße

Erstmal zu der Lehrerin/ zu dem Lehrer gehen und der soll die Eltern des Mädchen holen. Sie sollten mit den Eltern in Anwesenheit des Lehrers sprechen und versuchen diese Situation zu klären. Wahrscheinlich wissen die Eltern des Mädchen überhaupt nicht, dass so etwas passiert ist. Dabei sollte auch geklärt werden, was ihr Kind gemacht hat und ob es nicht das Mädchen provoziert hat. Vor allem sollte auch geklärt werden, warum die Lehrerin bevor es passiert ist, nichts unternommen hat. Also versuchen Sie alles zu klären, bevor sie die Polizei rufen. Die hat dort nichts zu tun.

Hallo! Unbedingt ein Gespräch mit der Schulleitung, dem verantwortlichen Lehrer sowie beiden Eltern der Kinder erwirken. Es muss geklärt werden, was passiert ist. Selbst wenn der Junge das Mädchen zuvor provoziert hat, muss die Tat des Mädchens geahndet werden. In welcher Form, muss dann mit der Schulleitung geklärt werden. Denn dies grenzt schon angefährliche Körperverletzung. Bei solch einem Vorfall, kann es auch zum Schädelbruch und somit lebensgefährlichen Verletzungen kommen. Das kann nicht einfach ungeklärt beiseite geschoben werden!
Der Zahn an sich wird dann ein Fall für die Versicherung sein. Wessen Versicherung wird dann durch die Krankenkasse entschieden, die über den Fall informiert wird.