Zahn ausgeschlagen wehrend des Unterrichts!

Hallo!

Mein Sohn (Klasse 5) hat heute in der Schule wehrend des Unterrichts halbe Schneidezahn durch Gewaltanwendung einer Schülerin verloren.Die Schülerin ist von ihren Sitzplatz aufgestanden, zur meinen Sohn hingegangen, hat seiner Kopf von hinten in beider Hände genommen, und mit voller Wucht gegen den Schreibtisch geschleudert. Der Aufprall war so heftig das seiner Zahn in der Holztisch-Platte quasi Steckengeblieben ist.
Was soll ich unternehmen?
Polizei, Jugendamt,Anwalt???
Bitte um Rat!

Hallo!

Ich würde zuerst das Gespräch mit dem Klassenvorstand und dem Lehrer, der in dieser Stunde in der Klasse unterrichtet hat, suchen. Es muss schließlich geklärt werden, was genau vorgefallen ist. Ich kann mir schwer vorstellen, dass das Mädchen einfach so auf Ihren Sohn zugegangen ist, mit der Absicht ihm einen Zahn auszuschlagen, ohne jegliche Vorgeschichte.
Dass dieser Unfall passiert ist, ist natürlich blöd, aber (hart gesagt): sowas passiert unter Kindern nun mal.

Als nächstes würde ich auch die Eltern der betroffenen Schülerin kontaktieren - und je nachdem, wie kooperativ sie sich erweisen, handeln. Sprich: kommt man auf einen gemeinsamen Nenner und sind sie einsichtig,… kann man die Sache mit Anzeige/Polizei vielleicht vergessen.
Ich weiß auch gar nicht, wie das von den Gesetzen her ausschaut - vielleicht gibt es ja in der Schule einen Lehrer, der auf Schulrecht spezialisiert ist.

Jedenfalls würde ich raten, die Sache zuerst friedlich zu lösen versuchen. Sollte das nicht funktionieren, sind Polizei/Anzeige vielleicht immer noch Optionen, die allerdings vielleicht auch Einfluss auf die Klassen-/Elterngemeinschaft nehmen. Da Ihr Sohn in der 5.Stufe ist, wird er wohl noch für knappe 4 Jahre in diesem Klassenverband sein.

Ich wünsche eine schnelle und zufriedenstellende Klärung in dieser Sache! Liebe Grüße

Keine Vorgeschichte rechts fertig dieses benehmen.Das „sowas passiert unter Kinder wie sie schreiben“ kann ich nicht akzeptieren. Nicht mit diesem Brutalität.Das ist reine Vorsätzliche Körperverletzung!

Das Mädchen war mit ihren Sitzplatz nicht zufrieden ,dazu sagte mein Sohn `„Pech gehabt“ gibst nichts mehr frei!

Ob man bei 10jährigen Kindern von „vorsätzlicher Körperverletzung“ sprechen kann, ist die andere Sache… und ich denke auch nicht, dass sowas als Anklage durchgehen würde :wink:

Aus Erfahrung (bin Lehrerin) kann ich sagen, dass nach solchen und ähnlichen Unfällen oft übertrieben wird, verständlicherweise! Jedoch gehts manchmal wirklich einfach blöd her unter Kindern, und es passiert etwas Ungewolltes, sie tun sich weh, ja verletzen andere gar. Und das kann auch durch so einen banalen Grund wie Sitzplatz-Streitereien passieren.

Natürlich muss das Mädchen zur Rechenschaft gezogen werden, denn was sie gemacht hat, ist nicht ok (ob sie es wollte oder nicht)! Ich würde ihr aber nicht von Vornherein unterstellen, dass sie geplant hatte, jemanden schwer zu verletzen. In diesem Alter haben sich die Kinder eben noch nicht so unter Kontrolle, und diese „Kleineigkeit“ (Sitzplatz) kann für sie (in diesem Moment) ein großes Problem gewesen sein.
Ihrer Entwicklung wird es jedenfalls nur gut tun, wenn sie merkt, dass ein solches Verhalten nicht ok ist. Das Ausmaß der Konsequenz habe aber nicht ich zu entscheiden.

ICH kann die Situation hier nicht beurteilen, denn ICH war nicht dabei! Deswegen nur mein RAT, das Gespräch mit Lehrern, Eltern und Kindern suchen! Und zwar besser früher als später!

Liebe Grüße