Zahn Zusatzversicherung Kostenplan

Hallo zusammen…
Ich habe eine Zahn Zusatzversicherung…
Ich bin ein absoluter Panikpatient. Vor etwa 2 einhalb Jahren, habe ich eine Zahnärztin gefunden, die mich behandeln wollte und mir, ich bin nicht mehr sicher, einen heil und kostenplan erstellt hatte, den ich aber bei keiner Versicherung eingereicht habe. Die Ärztin wurde dann krank und mein Mut war dahin und ich bin nicht mehr hingegangen. Jetzt, habe ich einen Zahnarzt gefunden, der mir meine Zähne alle wieder in einen too Zustand gebracht hat. Alles wurde eingereicht bei der gesetzlichen Krankenkasse, die zahlt 60% und die Zahn Zusatzversicherung soll den gleichen Betrag dazu zahlen… Jetzt wollen sie von mir, dass ich zu der Zahnärztin von vor 2 Jahren gehe und was ausfüllen lasse, ob sie einen kostenplan erstellt hat und wann.
Meine Frage ist nun, WIESO? Und was passiert wenn sie schreibt, dass sie einen Plan erstellt hatte? Ich bin sehr verunsichert

Vielen Dank schon mal

Wieso ?
Offenbar hast du doch ein Schreiben bekommen in dem die Aufforderung steht. Also ruf dort an was es damit auf sich hat.

Das kann sich doch nur um Abrechnungsfragen handeln, die die Kasse bitte selbst vornehmen soll. Was hast du denn mit der früheren Ärztin noch zu tun ? Was gemacht wurde, Begutachtung und Heil-u-Kostenplan wurde abgerechnet über deine Versichertenkarte. Behandlung erfolgte nicht dort. Fall erledigt.

MfG
duck313

Wenn der niedriger war als der jetzige Heil- und Kostenplan, vermute! ich, dass die Krankenkasse auf Grund dieses Kostenplanes abrechnen will.
Lehne das Ansinnen der KK ab!
Noch haben wir in D freie Arztwahl und dazu gehören auch Zahnärzte!
Und übrigens, Deine alte Zahnärztin unterliegt der Schweigepflicht der KK gegenüber, deswegen wollen die, dass Du das für sie erledigst! Setz Dich mit der Praxis in Verbindung und weise darauf hin, dass Du nicht damit einverstanden bist, dass auf Nachragen der KK zu dem damaligen Heil- und Kostenplan, seitens der Zahnärztin Auskunft erteilt wird.
ramses90

Also die Krankenkasse, die gesetzliche, hat das schon bewilligt, es geht jetzt rein um die Zahn Zusatzversicherung. Wenn die nicht den Zuschuss der gesetzlichen KK ebenfalls bezahlen, steh ich ganz dumm da… Das is das was mich halt verunsichert… Aber ja, das mit der Arztwahl ist ne prima Sache…

Laß Dir einen Termin bei der ´Zahnärztin geben und rede mit ihr darüber.
In Deinen Unterlagen kann die sehr schnell feststellen welche Summe sie damals erstellt hat.
Wenn die nahezu gleich wie Deine jetzige Behandlungsrechnung war, wär´s ja kein Problem, andersrum schon.
Die Frage ist ob die Zusatzversicherung das überhaupt verlangen darf!
Du hast doch sicherlich einen Vertrag von denen bekommen. lies den mal sorgfältig durch was da alles zu Deinen Pflichten steht die Du erbringen mußt.
Sauber ist die Forderung von denen jedenfalls nicht denn wenn sie diese Auskunft einholen dürfen, wäre es ja kein Problem für sie die Zahnärztin zu kontaktieren und diese um Auskunft ersuchen.
ramses90

Hilf mir mal auf die Sprünge … 60+60=120 … warum sollen denn 120 % übernommen werden, wenn es nur 100 % kostet?

Oh Verzeihung, hab mich vertippt! 50%
Ich ändere das sofort… :flushed:

Ich glaube, das kannst du jetzt nicht mehr ändern, ist aber nicht schlimm, wenn etwas im späteren Verlauf korrigiert wird. :slight_smile:

Jep… Kann ich scheinbar wirklich nicht ändern… Mist… Also noch mal 50% sorry für die wurstfinger! :see_no_evil:

Wen meinst Du denn mit „sie“? Gesetzliche Krankenversicherung? Private Zusatzversicherung? Der neue Zahnarzt? Wurde das schriftlich angefragt?

Wenn es die Private ist, sind sie sehr erfindungsreich, den Versicherten bei höhere Rechnungen „mürbe“ zu machen. Bei mir haben sie z. B. massiv versucht, den gesetzlichen Anteil nochmal abzuziehen.

BTW: Die meisten Zahnärzte rechen inzwischen über Abrechnungsgesellschaften ab und die bieten meistens den Service, Abrechnungsfragen direkt mit den Versicherungen zu klären.

Hallo Tamilia,
einen Heil- und Kostenplan hat der neue Zahnarzt sicherlich auch erstellt. Den braucht er i.d.R. für die gesetzliche Krankenkasse. Denn die müssen der Behandlung erst zustimmen.
Nun zur privaten Zahnzusatz Versicherung: Es gibt Tarife die darauf bestehen, dass man erst einen Heil- und Kostenplan einreicht. Kommt man dem nicht nach, kann es zu Kürzungen kommen. Das steht allerdings in den Versicherungsbedingungen :wink: also den Vertragsbedingungen. Denn auch eine Versicherung ist ein Vertrag, wie jeder andere auch. Und selbstverständlich liest man sich seine Verträge durch, bevor man die unterschreibt. Egal ob Mietvertrag, Arbeitsvertrag oder Versicherungsvertrag :wink:
Mal Spaß beiseite: Wenn die (private) Versicherung Rückfragen hat, dann sollten die auf jeden Fall beantwortet werden. Wurde die Behandlung allerdings von einem anderen Zahnarzt durchgeführt, könnte vielleicht auch der die Beantwortung der Fragen übernehmen. Denn wenn kein Kontakt mehr zum alten Zahnarzt besteht und der auch keine Behandlung durchgeführt hat (also kein Geld verdient hat), warum sollte der dann jetzt noch zusätzlich eine Leistung erbringen?

Hallo zusammen!
Danke für eure Antworten!
Inzwischen weiß ich worum es genau ging. Es ging um den Zeitraum in dem ich versichert bin und dem Zeitraum und der Frage ob und wenn ja, wann ein heil und kostenplan erstellt wurde… Denn wenn ich schon mal einen heil und kostenplan hätte machen lassen, und zwar länger als 6 Monate VOR Abschluss der Versicherung, diese die jetzigen Kosten nicht übernommen hätte… Es hat sich alles geklärt und ich bin erleichtert!
Danke euch allen!

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