Zahnarzt gibt Praxis auf u wechselt in Angestelltenverhältnis

Was passiert mit den Angestellten, wenn der Chef seine ZahnarztPraxis aufgibt und vom Vertragszahnarzt in ein Angestelltenverhältnis wechselt?

Man ist 40 Jahre angestellt gewesen bei diesem ZA. Die ersten Jahre beim Vater. Dann etwa 34 Jahre bei ihm.

Es bestünde die Möglichkeit mit in die neue Praxis zu wechseln. Was aber wäre mit Gehalt. Und wie lange wäre die Kündigungsfrist?

Wer weiss bitte Rat!?
Liebe Grüße W

Servus,

es ginge da ja um einen neuen Vertrag mit einem anderen Arbeitgeber. Der bisherige Arbeitgeber hat auf die Bedingungen dieses Vertrags nur im Rahmen von Verhandlungen Einflussmöglichkeiten, genauso wie der Arbeitnehmer selber auch.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

wird die jetzige Praxis von irgendjemandem übernommen ???
Was der bisherige Eigentümer zukünftig macht, ist relativ belanglos.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

in diesem Fall:

scheint das ganz wichtig zu sein - „die neue Praxis“ kann/möchte offenbar auch den bisherigen Angestellten einstellen.

Schöne Grüße

MM

Hallo MM,

das mag ja so sein, die rechtlichen Konsequenzen für das Arbeitsverhältnis sind aber je nach Fallkonstellation höchst unterschiedlich.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

ja, das ist sicherlich so: Man kann nicht gut die Praxis mit gesamter Ausstattung, Material usw. übernehmen und die Angestellten nicht.

Vielleicht gibt es ja noch Erhellendes dazu, was genau stattfindet und was genau die übrigen bisherigen Angestellten überhaupt wollen.

Schöne Grüße

MM

Hallo Schwarzmann,
es geht nicht genau aus deiner Einlassung hervor, ob die Praxis verkauft oder übernommen worden ist. Du schreibst nur, dass der alte Chef ins Angestelltenverhältnis wechselte. In dem Fall, dass es einen neuen Zahnarzt oder Chef gibt, steigt der Erwerber oder Übernehmer der Praxis in alle Rechte und Pflichten des alten Arbeitsvertrages ein. Dann muss man wegen der Kündigungsfristen in seinen Arbeitsvertrag gucken und die Löhne oder Gehälter bleiben die selben. Wenn der Neuerwerber irgendetwas im Arbeitsvertrag ändern will, muss er den gesamten Arbeitsvertrag kündigen und das kann bei 40jähriger Betriebszugehörigkeit sehr sehr lange dauern. Frag doch mal deinen alten „Chef“, wie die Übernahme der Belegschaft im notariell beglaubigten Kaufvertrag geregelt wurde. Es list sich so, dass eventuell schon der Grundstein zum ersten „Kniest“ gelegt wurde. Die Arbeitsrechtler reiben sich schon die Hände.
Aus eigener Erfahrung grüßt
Bernd

Hallo!
Die Praxis wird nicht übernommen, sondern aufgelöst

Die Praxis wird aufgelöst. Ein Teil der Apparate kommt mit in die neue Praxis.
Ich weiß dummerweise auch nicht so arg viel mehr. Bin gestern mit der Neuigkeit quasi überrannt worden.
Hätte mir gewünscht nach so langer Zugehörigkeit etwas früher von seinem Vorhaben zu erfahren.

LG

Ich hatte mitte 1990 anstatt einer Gehaltserhöhung eine betriebliche Altersvorsorge bekommen, mtl 125 Euro. In drei Jahren wird sie fällig. Weiß nun auch nicht wie damit weiter verfahren wird …

Hallo,

Dann gibt es also keinen Betriebsübergang. Sofern keine anderslautenden tariflichen oder arbeitsvertraglichen Regelungen existieren, beträgt die Kündigungsfrist 7 Monate zum Monatsende gem § 622 Abs. 2 Nr. 7 BGB:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html.

In der neuen Praxis beginnt dann ein komplett neues Arbeitsverhältnis, bei dem alle Konditionen einschl. Gehalt neu verhandelt werden müssen.

&Tschüß
Wolfgang

Servus,

grundsätzlich kann man einen bestehenden BAV-Vertrag bei Arbeitgeberwechsel mitnehmen, aber es gibt für diesen keine Verpflichtung, den Vertrag fortzuführen, falls der Vertrag nicht aus Gehaltsumwandlung bedient wird und er selber keine BAV anbietet.

Schöne Grüße

MM

Vielen Dank an Alle für die Antworten!