Zahnarzt hat nach 8 Abdrücken immer noch kein Gebiss angefertigt

Liebe Experten!

Es geht hier um meinen (fiktiven) Vater, der Ende Februar sein altes Gebiss reparieren ließ; dabei vereinbarte der Zahnarzt mit ihm, dass er ein neues bekommen solle.

Seitdem sind 18 Wochen vergangen und außer 8 Abdrücken hat er noch nichts weiter gemacht.

Alle 2 Wochen ca. bestellt er meinen Vater wieder ein, um einen neuen Abdruck zu machen, beantwortet aber keine Frage dazu, wann denn nun das neue Gebiss komme.

Wenn mein Vater sagt, dass er das nicht mehr mitmachen will, heißt es, dann werde man alles abbrechen und ihm privat in Rechnung stellen.

Meine Fragen zu der rechtlichen Situation in diesem Falle:

  • Ist der Zahnarzt auskunftspflichtig gegenüber dem Patienten und müsste ihm in diesem Fall erklären, warum er immer nur Abdrücke macht und warum das Gebiss nicht fertig ist?
    ( Mein Vater meint ja, weil er schon 92 Jahre alt ist, dass der Zahnarzt keines anfertigen lässt, weil mein Vater mittendrin versterben könnte und er dann auf den Kosten sitzenbleibt).

  • Wenn mein Vater tatsächlich mittendrin verstirbt, bleibt der Zahnarzt dann tatsächlich auf den Kosten sitzen?

  • Kann es tatsächlich sein, dass die Krankenkasse nicht beurteilen kann, ob die Abdrücke vonnöten sind und deshalb stoisch immer wieder die Abdrücke bezahlen?

  • Welches Recht hätte mein Vater, hier auszusteigen und einen anderen Zahnarzt aufzusuchen?

Allgemein möchte ich fragen, wie mein Vater hier vorgehen sollte. Die Krankenkasse hat ihm zumindest empfohlen eine Zweitmeinung einzuholen.
Mein Vater hat einfach Angst, dass der Zahnarzt ihm tatsächlich irgendwas privat in Rechnung stellt. Könnte das passieren und wäre das rechtens?

Würde mich freuen, wenn das jemand juristisch einschätzen könnte,

Vielen Dank schonmal!

Gruß, Diva

Hallo,
also, acht Abdrücke ist dann doch zu viel, auch wenn der Patient bereits 92 Jahre alt ist.
Was die Kosten betrifft, so entscheidet erst nach Vorlage des Heil- und Kostenplans die Krankenkasse darüber, ob und wie viel sie von diesen Gesamtkosten übernimmt.
Erst mit Eingliederung des Zahnersatzes tritt auch die Leistungspflicht der Krankenkasse
ein, d.h. sollte der Patient zwischen Bewilligung und Eingliederung versterben, dann hat der Zahnarzt Pech gehabt, meine ich.
Gruss
Czauderna

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Hallo und Vielen Dank für deine Antwort.

Was würdest du denn meinem Vater jetzt raten, was er tun sollte?

Er hat Mittwoch schon wieder einen Termin für den 9.Abdruck, der Zahnarzt erklärt nichts dazu.

Kann er die Behandlung hier abbrechen und sagen, dass er den nächsten Termin nicht mehr wahrnimmt? Wäre er dann in irgendeiner Weise zahlungspflichtig?

Hallo,
er kann jederzeit die Behandlung abbrechen, zumal es offenbar auch noch keinen Heil- und Kostenplan gibt.
Theoretisch könnte der Zahnarzt für seine (jetzt unnötigen) Tätigkeiten eine Rechnung stellen, allerdings sollte dies angesichts von 8 Abdrücken ehe fraglich sein, zumal er die Anzahl bisher nicht erläutert hat.
Gruss
Czauderna

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Das mit dem Heil- und Kostenplan weiß ich nicht.

Die Krankenkasse hat aber wohl meinem Vater schonmal gesagt, sie könnten das medizinisch nicht beurteilen und würden deshalb jeden Abdruck bezahlen.

Wenn im Heil- und Kostenplan keine 8 Abdrücke drinstehen, dann sind die ja auch nicht abgedeckt .
Ich glaube auch nicht, dass mein Vater irgendwas selbst bezahlen müsste, wenn er diesen Zirkus n
nicht mehr mit machen will.

Hallo,
nein, im Heil- und Kostenplan steht das nicht drinnen. Die Abdrücke sind notwendig um einen Heil- und Kostenplan zu erstellen.
Gruss
Czauderna

Ihr Lieben!

Mein Vater hat endlich sein Gebiss bekommen. Nach 18 Wochen!

Liebe Grüße
Diva

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