Hallo, angenommen, eine Frau geht zum Zahnarzt für eine Behandlung. Sie wird weder informiert oder beraten, dass die Behandlung für sie private Kosten haben wird. Nach der Behandlung erfährt sie an der Rezeption, dass sie eine Rechnung von 90 Euro erhalten wird. Außerdem bräuchte man von ihr eine Unterschrift.
Es sieht beim groben Überfliegen für die Frau so aus, als solle sie bestätigen, dass diese Behandlung stattgefunden hat. Erst zu Hause sieht sie, dass auf der Rückseite vorangekreuzt war, sie sei informiert und beraten worden. Das stimmt aber ganz und gar nicht. Bei der Verbraucherzentrale liest sie nach, dass der Zahnarzt sie vorab hätte informieren müssen und dass sie nur für eine Leistung zahlen muss, für die sie sich bei einer Beratung entschieden hätte: https://www.kostenfalle-zahn.de/projekt-kostenfalle-zahn/ihre-beschwerde-kostenfallezahn-69697
Also schreibt sie dem Zahnarzt eine Mail, dass sie gerne wüsste, welche Wahl sie bei einer Beratung gehabt hätte. Die Praxis schickt zwar eine Lesebestätigung, antwortet aber nicht. Die Frau geht davon aus, dass sie kommentarlos die Rechnung erhalten wird mit der Drohung weiterer Kosten über ein Inkasso-Büro, wenn nicht zügig gezahlt wird. Sie fürchtet, dass auch die KV nicht rechtzeitig den Sachverhalt klären kann, da eine Antwort an Patienten oft Wochen dauert. Die Frau fragt sich, ob sie im Falle einer Rechnung weiterhin auf die Auskunft bestehen soll, wie viel die Behandlung bei einer Beratung kosten würde und erstmal nicht zahlt. Natürlich ist das ein Risiko. Wie würden Sie anstelle der Frau reagieren?
Danke und viele Grüße!
Hallo,
jede Landeszahnärztekammer hat eine Schlichtungsstelle:
&tschüß
Wolfgang
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Hallo,
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