Zahnarztkosten

Hallo allerseits,

Frau X ginge zum Zahnarzt. Dieser würde feststellen, dass sie zwischen 3 Zähnen Karies hätte und dieses behandelt werden müsste. Der Aufwand dafür wäre von Anfang an klar, hätte sich auch während der Behandlung nicht erhöht und stünde auch nicht zur Debatte. Es wäre bei der Besprechung dieser Maßnahme nicht erwähnt worden, dass ein Eigenanteil zu tragen sei.

Der Zahnarzt würde danach mündlich (kein HKP) andeuten, dass ein weiterer Zahn mit einem Spezialverfahren behandelt werden müsste (Nanobonding/Multilayer??) und dieses die GKV nicht trüge. Frau X früge, was dieses denn pekunär bedeuten würde. Der Zahnarzt würde ihr mitteilen, dass sie ca. 100 Euro nach Abzug der von der GKV getragenen Kosten zu übernehmen hätte. X bejahte dieses, hätte aber nichts unterschreiben müssen.

Nun erhielte X eine Rechnung über ca. 350 Euro, bei der nicht nur ein Zahn, sondern alle 7 Zähne gleich berechnet wären (mit ca. 78 Euro pro Zahn abzüglich ca . 38 Euro (GKV Anteil), dazu noch ca. 70 Euro anderer Kosten)

Unabhängig davon, dass Frau X den Zahnarzt natürlich befragen würde, weshalb da mit einmal alle Zähne berechnet werden. Wie wäre die Rechtslage?

Gruß
HH

Hallo

Kann ich dir nicht sagen, ich hatte aber mal ein nicht ganz unähnliches Erlebnis, indem mir ein Arzt, ohne mich vorher irgendwie auf eine Privatleistung aufmerksam zu machen, hinterher eine Rechnung durch einen Abrechnungsdienst schicken ließ.

Denen hatte ich geschrieben, dass ich nichts davon wusste, dass es eine Privatleistung sei, und die haben schließlich die Sache dann an den Arzt zurückgegeben. Der hat dann noch mal einen Drohbrief geschrieben, dann habe ich nie mehr was davon gehört.

Aufgrund dieses Erlebnisses würde ich annehmen, dass Frau X gute Chancen hat, nur die ca. 100 Euro zu zahlen. Ich würde ihr raten, einen eingeschriebenen Brief an den Herrn Zahnarzt zu schreiben, in dem sie den Sachverhalt (nur das hierfür Wesentliche) schildert und die Zahlung aller anderen Kosten außer der besprochenen ca. 100 Euro verweigert.

Der Arzt muss auf jeden Fall vorher sagen, wenn irgendwelche privaten Kosten auf einen zukommen.

Frau X könnte auch die Zahnärztekammer fragen, da bekommt man manchmal Auskünfte, wenn die betreffende Person am Telefon gut gelaunt ist.

Viele Grüße

Hallo,

da keiner weiss, was tatsächlich gesprochen bzw. vereinbart wurde, könnte sich Frau X hier


oder anderswo über ihre Patientenrechte informieren und dann ggfs. das gesetzlich vorgeschriebene Beratungs- und Schiedsstellenverfahren in Anspruch nehmen.
Und dieses Verfahren ist auch unabhängig von der „Laune“ von Kammermitarbeitern.
&Tschüß
Wolfgang