Hallo allerseits,
Frau X ginge zum Zahnarzt. Dieser würde feststellen, dass sie zwischen 3 Zähnen Karies hätte und dieses behandelt werden müsste. Der Aufwand dafür wäre von Anfang an klar, hätte sich auch während der Behandlung nicht erhöht und stünde auch nicht zur Debatte. Es wäre bei der Besprechung dieser Maßnahme nicht erwähnt worden, dass ein Eigenanteil zu tragen sei.
Der Zahnarzt würde danach mündlich (kein HKP) andeuten, dass ein weiterer Zahn mit einem Spezialverfahren behandelt werden müsste (Nanobonding/Multilayer??) und dieses die GKV nicht trüge. Frau X früge, was dieses denn pekunär bedeuten würde. Der Zahnarzt würde ihr mitteilen, dass sie ca. 100 Euro nach Abzug der von der GKV getragenen Kosten zu übernehmen hätte. X bejahte dieses, hätte aber nichts unterschreiben müssen.
Nun erhielte X eine Rechnung über ca. 350 Euro, bei der nicht nur ein Zahn, sondern alle 7 Zähne gleich berechnet wären (mit ca. 78 Euro pro Zahn abzüglich ca . 38 Euro (GKV Anteil), dazu noch ca. 70 Euro anderer Kosten)
Unabhängig davon, dass Frau X den Zahnarzt natürlich befragen würde, weshalb da mit einmal alle Zähne berechnet werden. Wie wäre die Rechtslage?
Gruß
HH