Zahnarztrechnung bar bezahlt

Hallo,

werden außergewöhnlichen Belastungen, z.B. eine Zahnarztrechnung, vom Finanzamt nicht anerkannt, wenn die Rechnung bar bezahlt wurde, so wie es für haushaltsnahe Dienstleistungen (Handwerker-Lohnkosten) ist, wo der Rechnungsbetrag überwiesen werden muß?

Im Gesetz kann ich nichts dazu finden, jedenfalls besagt EStG §33 (außergewöhnliche Belastungen) nichts dazu, im Gegensatz zu §35a(5) (haushaltsnahe Dienstleistungen).

Fall: Angenommen, eine Rechnung wurde teilweise in bar bezahlt und dies auf der Rechnung von der Praxis quittiert.

MfG

Bei einer Zahnarztrechnung kein Problem.

Nur für Handwerkerechnungen schreibt das Gesetz die Überweisung vor.

Gruß

Jörg

Hallo,

danke. Die Praxisgebühren werden ja auch bar bezahlt.

MfG