Ist es plausibel, dass auf einer Zahnarztrechnung (Metallstift in abgebrochenen Zahnstumpf einbringen und einen künstlichen Zahn aufbauen) der Punkt „Vorbereitung eines zerstörten Zahnes mit plastischem Aufbaumaterial“ zweimal abgerechnet wird? Danke im Voraus! --~~~~
Wurde es denn zweimal gemacht? Zum Beispiel, weil beim ersten Versuch Speichel dazwischen gekommen ist?
Hallo,
wenn es Dir im Vergleich zu dem, was gemacht wurde, nicht plausibel erscheint: Telefon nehmen, in der Praxis anrufen, „Ich habe eine Frage zur Rechnung, kann es sein, dass da ein Versehen passiert ist oder hat das einen Grund?“.
Dann wird Deine Frage in kürzester Zeit geklärt sein. Fehler kommen vor, und wenn ein Anlass bestand, es doppelt zu berechnen, wird man’s Dir sagen können.
Viele Grüße,
Jule
Das wollte ich nach Möglichkeit vermeiden, darum die grundsätzliche Frage.
Warum habe ich das Gefühl, dass wir hier wieder mal nicht genug von der ganzen Geschichte wissen, um die Frage richtig beantworten zu können.
Warum denn? Woher kommt nur diese Scheu, Dinge mit denjenigen zu besprechen, die dafür zuständig sind?
Wir können hier lange spekulieren, ob da zwei Zähne behandelt wurden oder etwas aus irgendeinem Grund doppelt gemacht wurde oder der, der die Abrechnung in den PC eingab, gerade verliebt war. Wenn Du freundlich nachfragst und kein großes Drama veranstaltest, ist da nichts dabei.
(Eine absichtlich höhere Rechnung würde ich hier nicht vermuten, da sucht man sich andere Ziffern aus und nimmt nicht zweimal dieselbe.)
Viele Grüße,
Jule
Meine Hoffnung war ursprünglich, schon vor dem Telefonat mit der Praxis einen guten Informationsstand zu bekommen. Oder das Telefonat mit dem Zahnarzt nach Möglichkeit vermeiden zu können.
Die Tätigkeit wurde nicht zweimal gemacht und es handelt sich auch nicht zum zwei Zähne. Gerade deswegen stelle ich überhaupt die Frage
Es handelt sich, wie eingangs geschildert, um einen einzelnen Zahn. Dieser war bis etwa zur Zahnfleischkante abgebrochen. Über eine frühere Wurzelbehandlung war ein Wurzelkanal gegeben, in diesen wurde ein Metallstift montiert und darüber ein Zahn-Provisorium aufgebaut.
Die Rechnung enthält nun zweimal den gleichlautenden Posten „Vorbereitung eines zerstörten Zahnes mit plastischem Aufbaumaterial zur Aufnahme einer Krone“ mit Faktor 2,3.
Auf telefonische Anfrage meinte die Arztpraxis, dass dieser Zahn ja „auf beiden Seiten“ aufgebaut werden musste. Ist so eine Aussage plausibel?
@ sporadisch: Nein, nur es wurde nur einmal gemacht.
@Jule: Eine schlechte Vorerfahrung mit dem betreffenden Arzt könnte zum Beispiel ein Grund dafür sein.
@Joerg_Zabel: Konkrete weiterführende Fragen beantworte ich gerne. Die wesentlichen Informationen sind aber vorhanden.
Krawallos (aka „konfliktstarke Individuen“), die jederzeit und immer gleich losrumpeln, sind zwar in Mode, gehören zum Rollenbild des angesagten Selbstoptimierers untrennbar dazu, für eine funktionierende Gesellschaft mit einem Miteinander und einem Füreinander sind sie aber nicht unbedingt förderlich. Somit sollten wir die Nichtkrawallos nicht einfach als „Selbstdranschuld!“ zurückweisen, sondern ihnen vielleicht trotzdem helfen.
Ich bin da halt etwas altmodisch.
Ich verstehe das nicht, weil ich als Laie davon ausgehe, ein abgebrochener Zahn (ist nicht mehr da) bekommt einen Anker und um den Anker herum wird ein Kegel aufmodelliert der später mal die Krone tragen soll.
Wo da „Seiten“ sein sollen kann ich so nicht erkennen.
Und deshalb hätte ich sofort nachgefragt und nochmals um Erklärung gebeten.
Könnte es sein, der Gebührenposten „Vorbereitung eines zerst. Zahnes…“ geht von einem noch halb vorhandenem Zahn aus ?
Fehlt aber alles, dann braucht man mehr Material und Zeit also setzt man den Posten 2 x an ? Das wären dann auch die " 2 Seiten".
Denkbar, aber so richtig überzeugt mich das nicht. ich würde erwarten die Gebührentabelle kennt auch deinen vorliegenden Fall mit „nix mehr übrig und Neuaufbau komplett“
Bleibt dabei, Du musst es dir klipp und klar erläutern lassen.
MfG
duck313
Wenn es nur einmal gemacht wurde, dann wurde es nur einmal gemacht.
Die nötige Auskunft dazu bekommst Du vom Zahnarzt, nirgendwo sonst.
Wenn der Rechnungsposten nicht in Ordnung ist, dann ist der Kontakt mit dem Zahnarzt unausweichlich. Also warum nicht dort anfragen?
Das ist doch bereits passiert. Die Auskunft war unbefriedigend, daher die Folgefrage.
Hallo,
wenn Du der Auskunft der Zahnarztpraxis nicht vertraust, gäbe es noch die Möglichkeit, Dich bei Deiner Krankenkasse zu erkundigen.
Der Zahnarzt, den wir hier bei w-w-w mal hatten, ist leider schon länger nicht mehr dabei.
Viele Grüße,
Jule
Hallo,
Warum schreibst Du das nicht gleich, genauso wie
und
Dann wären die Antworten gleich besser gewesen.
Gruss
Jörg Zabel