Zahnarztwechsel genehmigt - Rückforderung des Eigenanteils

Hallo,
meiner Zahnärztin wurden Behandlungsfehler nachgewiesen (Handelt sich um Zahnersatz) und habe nun die Erlaubnis den Behandler wechseln zu dürfen und soll mich, bezüglich der Rückforderung meines Eigenanteils direkt an die Zahnärztin wenden. Ist die Zahnärztin jetzt verpflichtet mir einen Teil des Geldes zurückzuzahlen denn der neue Behandler bringt die beiden Prothesen ja in Ordnung. Heißt, es wird ja zu meiner Zufriedenheit erledigt. Oder erwartet mich bei dem neuen Behandler wieder eine Rechnung über einen Eigenanteil den ich leisten muss? Die Krankenkasse hat sich mit der Ärztin geeinigt, dass sie der Krankenkasse auch nur einen Teil zurückzahlen muss (Vertragswandel in Höhe der Wiederherstellungsmaßnahmen) und weiß nun gar nicht wie ich der Zahnärztin meine Rückzahlungsaufforderung schreiben soll. Sollte ich mir besser einen Anwalt nehmen oder es selbst versuchen? Vielen Dank für das Lesen und liebe Grüße

das betrifft das ganze Honarar, nicht deinen Eigenanteil.
Bitte sprich mit der Kasse und frage gezielt nach wie Du deinen bezahlten Eigenanteil zurückbekommen kannst.
So wie ich es sehe verlangt der neue ZA deinen vollen Eigenanteil, denn für ihn ist das ja eine völlig neue Behandlung.
Was Du an Eigenanteil bezahlt hast sollte dir bekannt sein aus der Abrechnung. Diesen Betrag forderst Du vom 1. ZA zurück.
Wie gesagt, frage nach ob deine Kasse das intern rückabwickeln kann. Wenn nicht musst du es vom 1. ZA privat einfordern.
Einen Anwalt wirst Du (jetzt) noch nicht brauchen, die Sachlage ist wohl klar und die Rückforderung berechtigt.

MfG
duck313

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