Zahnbehandlung Ratenzahlung - wie absetzen?

Hallo!
Zahnbehandlungen können heutzutage schnell sehr teuer werden und die Kassen halten sich im allgemeinen mit ihrer Leistung zurück. Wird eine teure Zahnbehandlung nun über - sagen wir - zwei Jahre in Raten bezahlt - wie trägt man das im Elsterformular ein?

Sagen wir, die Behandlung kostet 9000 Euro. Die Kasse leistet 1000 Euro. Die 1000 Euro werden an die Praxis überwiesen, es bleiben 8000 Euro zu zahlen. Die werden in Raten beglichen. Wegen der anfallenden Zinsen erhöht sich die zu zahlende Summe auf 10 000 Euro.

Elster sieht vor: Rechnungsbetrag und in das Feld daneben die Erstattung der Kasse. Setzt man das ein, wo werden dann in den folgenden Jahren die Zinsen der Ratenzahlung angesetzt, die eine erhebliche Summe ausmachen, in diesem Beispiel 2000 Euro?

Setzt man im Formular nur die in dem betreffenden Jahre geleisteten Ratenzahlungen ein, erhält man eine Fehlermeldung: Die Kassenleistung muss eingetragen werden. Die Raten beziehen sich aber auf den bereits um die Kassenleistung reduzierten Rechnungsbetrag.

Kann man so vorgehen, dass man in Elster den kompletten Rechnungsbetrag einsetzt, minus die Kassenleistung und in den folgenden Jahren die 2000 Euro Zinsen?

Ich bin im Moment ratlos.
Gruß,
Eva

Servus new,

ich antworte jetzt nur, weil du keine Antwort erhalten hast. Ich kann mich deinen Fragen leider nur nähern, sie aber nicht definitiv beantworten.

Das bezweifle ich. Es gilt das sogenannte Abflussprinzip: Nach dem Abflussprinzip sind Ausgaben in dem Jahr steuerlich zu erfassen, in dem sie auch tatsächlich geleistet worden sind. Wird ein Rechnungsbetrag durch Überweisung beglichen, ist bei Annahme des Überweisungsauftrags durch die Bank das Geld abgeflossen.

Du müsstest also in jedem Jahr genau das eintragen, was du in dem Jahr überwiesen hast minus das, was von der Kasse in dem Jahr zugeflossen ist plus das, was du in dem Jahr an Zinsen gezahlt hast. Die Zinsen kann man jedenfalls unter gewissen Umständen mit dazu zählen: Kreditzinsen für außergewöhnliche Belastungen absetzbar.

Durch die Verteilung auf zwei Jahre gerät man mE auch in die Gefahr, unter die Grenze zu geraten: Anders ist dies bei den allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen wie Krankheitskosten gemäß Paragraf 33 EStG. Hier sind erst diejenigen Kosten absetzbar, die Ihre individuelle zumutbare Belastung überschreiten.

Hi, Ultra!
Danke Dir sehr für deine Antwort. Manchmal hilft schon ein Denkanstoß, um auf die ganz naheliegende Lösung zu kommen: Man trägt den im Steuerjahr real gezahlten Betrag ein und in das Feld „Erstattungen“ einfach eine Null. Wird von Elster akzeptiert.

Auf den Beispielfall bezogen: Ursprünglicher Rechnungsbetrag 9000€ - Kassenleistung 1000€ = 8000€.
Die 8000 werden in Raten auf mehrere Jahre verteilt gezahlt, durch den Zinsaufschlag erhöht sich der Betrag auf 10 000€. Nur diese 10000€ sind relevant, Kassenleistung ist ja schon erbracht und braucht nicht mehr in Erwägung gezogen werden. Der Steuerpflichtige trägt ein, was er im betreffenden Jahr überwiesen hat, eine Kassenleistung gibt es nicht mehr, in dem Feld also Null. Was nun genau absetzbar ist, soll das Finanzamt selber ausrechnen.

Anmerkung: Der Ratenvertrag besteht nicht zwischen der Zahnarztpraxis und dem Patienten, sondern wurde von der Praxis an die DZR abgegeben. Die bezahlt den Zahnarzt und schließt mit dem Patienten den Ratenvertrag. Im Internet habe ich gefunden: "Bei einem Ratenkauf handelt es sich um zwei unterschiedliche Verträge: Kaufvertrag und Finanzierungsvertrag. Die Abschreibung beginnt mit Übergabe des Wirtschaftsgutes. Die Tilgungsleistungen des Darlehens spielen steuerlich keine Rolle. Nur der Zinsanteil in diesen Zahlungen wirkt sich im Jahr der Zahlung steuermindernd aus. " Nun sind Zähne keine Ware wie ein Laptop oder Schreibtisch usw. und es gibt keine Abschreibung, aber es sind ja auch hier zwei verschiedene Verträge: Der Zahnarzt liefert die Ware, die Ratenzahlung ist ein anderer Vertrag.

Ich weiß, ich mache immer alles unnötig kompliziert, aber kann es sein, dass auch unser Beispielfall steuerlich so gesehen wird?

Gruß,
Eva

Der letzte Absatz ist sehr wichtig!