Hallo. Ich habe mal wieder eine Frage wo ich nicht weiß ob ich einen Anwalt brauche oder nicht. Ich habe vor kurzem eine knapp 400 Euro Rechnung von dem Medizinischen Abrechnungszentrum CareCapital erhalten. Ich soll meine Zahnarztbehandlungen zahlen. So an sich völlig ok aber meine Zahnärztin hat bei keiner einzigen Behandlung gesagt das dies jetzt Geld kostet. Als ich zum ersten mal zu ihr bin sagte sie mir sie würde mir kostenpflichtige Behandlungen ankündigen aber das hat sie nie getan. Ebenfalls hat sie nur 2 Zähne behandelt (bei allen Sitzungen nur die gleichen 2 Zähne.) Es wurden mir kosten für elektronische Wurzelkanalabmessungen aufgebrummt. Diese Abmessungen hat sie bei jeder Untersuchung gemacht was mich wundert weil dieser Kanal doch nach 2 Wochen weder größer noch kleiner wird dennoch hat sie diese 2 Zähne immer und immer wieder abgemessen ohne mir mitzuteilen das dies Geld kostet. Ebenfalls wurde mir ein Bleaching zu Lasten gelegt das sie ohne mein wissen einfach durchgeführt hat.dieses Bleaching war zwar gewünscht aber erst nach Abschluss der Behandlung (zur info…ich habe an dem Zahn den sie mir wieder weiß gemacht hat eine oberkieferzyste die erst entfernt werden sollte bevor sie das Bleaching aufträgt. Ich habe diese Zyste immernoch und laut Vereinbarung sollte sie diese erst behandeln dennoch hat sie ohne meine Zustimmung Zahnbehandlungen vorgenommen die kosten verursachen und ohne meine Erlaubnis den Zystenzahn gebleacht. Muss ich diese Kosten jetzt zahlen? Es gab keine Aufklärung über die Kosten und auch habe ich nie eine Rechnung von ihr selbst bekommen. Ist es nicht die Pflicht des Arztes mich darüber auf zuklären das dies jetzt Kosten verursacht?
Hallo bevor man einen Anwalt einschaltet sollte man sich erst einmal mit der Zahnärztin darüber unterhalten . Wenn das anschließend noch sein muss wäre es nicht schlecht mit dem Abrechnungszentrum zu reden . Es kann sein dass sich der ganze Ärger in etwas dünnere Luft auflöst . Es hat schon immer geholfen wenn man sich mit den Menschen unterhält .
viele Grüße noro
Hallo
Vor allen Dingen diese Abrechnungszentrum jetzt sehr bald schriftlich darüber informieren, dass und warum man mit der Berechnung nicht einverstanden ist. Am besten mit Beleg, per Einschreiben (Einwurf), oder wenigsten darum bitten, den Erhalt des Schreibens kurz schriftlich zu bestätigen.
Der Arzt muss natürlich vorher bescheid sagen, wenn es sich um eine private Behandlung handelt, die nicht von der Krankenkasse abgedeckt ist.
Ich hatte sowas schon mal (da wurden allerdings nur tatsächlich stattgefundene Behandlungen abgerechnet), da hat der Inkassodienst erstmal den Fall an den Zahnarzt zurückgegeben, und der hat mir noch ein- oder zweimal geschrieben, dass ich doch bitte bezahlen möchte, damit war der Fall erledigt.
Es war bei mir ein seriöser Abrechnungsdienst, ich hoffe, bei dir ist der auch seriös.
Aber doch hoffentlich nicht OHNE deine Kenntnis.
Warst Du in Vollnarkose oder bei der Behandlung gar nicht anwesend ?
Wenn ich vorher vereinbart habe „Bleaching erst später“, dann muss man doch bei Beginn der Maßnahme sagen "Stopp - das wollte ich doch erst später machen lassen ".
Und üblich muss man auch einen Bogen unterschreiben in dem man über Zusatzmaßnahmen (IGEL-Leistungen) aufgeklärt wird.
Und klar hat man Anspruch auf eine detaillierte Rechnung. Aber ich nehme an, die hast Du von der Abrechnungsstelle (im Auftrag der Ärztin) bekommen.
Wenn nicht, dann bei der Ärztin anfordern bevor man zahlt. Vor Zahlung gehört auch eine Prüfung.
MfG
duck313
Hallo,
also den med. Grund der mehrfach abgerechneten Wurzelkanalabmessung würde ich schon wissen wollen und Deinen Vertrauensverlust, nicht zuletzt wegen der ohne Deine Zustimmung ausgeführten und in Rechnung gestellten (und wirklich nicht bemerkten ??) Behandlung, deutlich äussern.
mfG
Also das Bleaching hat sie nicht unter Narcose gemacht.diesen Zahn hat sie aufgrund meiner Zyste behandelt und sie hat mehrfach geäußert ich hätte sehr viel Speichel. Bei der letzten Behandlung sagte sie mir sie spannt ein Gummituch über meine Zähne damit sie dort arbeiten kann ohne ständig absaugen zu müssen. Sie sagte mir mit keinem Wort das sie jetzt blaechen möchte sonst hätte ich sicherlich gesagt das das noch nicht gemacht werden soll aufgrund der noch bestehenden Zyste. Erst im Auto habe ich gesehen das sie den Zahn geblaecht hat. Sie hat nichts davon erwähnt und das geht meiner Meinung nach überhaupt nicht.
Und woher weißt du, was dein Zahnarzt gerade macht, wenn er es dir nicht sagt?
Ich persönlich kann da mangels Stielaugen meistens nicht viel sehen, und mit dem Sprechen (Fragen stellen) ist es auch nicht ganz so einfach. -
Nee, aber vorher und vor jedem neuen Schritt. Jeder Arzt, ZA ganz sicher, erklärt vorher jeden Handgriff.
Das habe ich aber definitiv schon anders erlebt, und zwar genau bei einem Zahnarzt.
Servus,
auch, wenn es nicht erwähnt wird, geht aus Ihrer Schilderung hervor, dass Sie ‚Kassenpatient‘ sind. Dann ist jede Privatleistung nur dann kostenpflichtig, wenn Aufklärung und Einverständnis vorher erfolgt-, und dokumentiert sind. Das heißt, dass es schon reichen muss, wenn Sie dem Abrechnungszentrum kurz (und vorsorglich eingeschrieben) mitteilen, dass die in Rechnung gestellten Leistungen
- ohne Ihre vorherige Zustimmung, und
- möglicherweise überhaupt nicht
. . . vorgenommen wurden, und dass Sie deshalb auch nicht bezahlen werden. Einen Anwalt brauchen Sie erst, wenn „Care Capital“ (nomen est omen?) danach immer noch Geld haben will.
Gruß
Kai Müller
Servus,
die mehrfache Längenmessung ist zulässig - hier der Text der Gebührenordnung:
2400 Elektrometrische Längenbestimmung eines Wurzelkanals
Die Leistung nach der Nummer
2400 ist je Wurzelkanal höchstens
zweimal je Sitzung berechnungsfähig.
Gruß
Kai Müller