Ich wollte mir im nächsten Jahr komplett meine zähne machen kassen da Totalschaden. Nun hab ich gestern meine Kündigung bekommen. Meine Frage daher beteiligt sich die Arge?
Servus,
die „Arge“ gab es bis vor einigen Jahren, sie heißt jetzt „Jobcenter“, und beide sind nicht für ALG 1 zuständig, sondern für ALG 2.
ALG 1 ist eine Leistung, die sich nach dem beitragspflichtigen Entgelt in dem Zeitraum richtet, in dem der Anspruch erworben wurde; sie wird in Abhängigkeit davon bezahlt - ohne Rücksicht darauf, wofür sie verwendet wird.
Ob die Sache mit den Zähnen ein Problem darstellen wird, siehst Du dann nächstes Jahr - die allermeisten Vermittlungen aus ALG 1 - Bezug heraus geschehen im ersten Vierteljahr der Arbeitslosigkeit, danach wird es eher dünn.
Schöne Grüße
MM
Deine Krankenkasse ist dafür zuständig.
Es gibt die Möglichkeit, bei geringem Einkommen, das die sowieso gezahlten Zuschüsse zum Zahnersatz weiter erhöht werden.
Nennt sich „Härtefallregelung“
MfG
duck313
Servus Kaschubesee,
für Deinen Zahnarzt bist Du wahrscheinlich nicht der erste Arbeitslose. Auf ‚Kassenleistungen‘ hast Du weiter Anspruch wie bisher. Lass Dich untersuchen und beraten, die Versichertenkarte deckt das ab. Zum Thema Zahnersatz und ‚Härtefall‘ gibt es hier einen Link:
http://www.informationen-zum-zahnersatz.de/kosten/festzuschuss-und-eigenanteil/
Zusätzliche Fragen beantwortet eigentlich Dein Zahnarzt, wenn der noch nicht gut genug Bescheid weiß, gibt es kostenlose Beratung bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung.
Adressen dafür gibt es hier:
http://www.kzbv.de/mitglieder.363.de.html
Alles Gute!
Kai Müller