Zahnersatz.. Zahnarztwechsel

… bei mir wurde ein Gutachten erstellt, mit der Behauptung das Nachgebessert werden könnte.
Dabei wurde weder die Kronendichte noch die Bissposition überprüft und der Schiefstand wurde gar nicht erst im GA erwähnt.
Erst wenn ich einen anderen ZA finde der meiner Auffassung ist, nämlich Neuanfertigung… weil 1. falsche Bissposition 2. Kronen ohne Zement eingesetzt 3. Nötige Wurzelbehandlung 4. UK kleiner als vorher usw.
wird die Krankenkasse weitere Schritte veranlassen.
Wenn dieser 2. Meinungs ZA gegen das GA spricht… Also: Neuanfertigung weil Nachbesserung nicht möglich (da von vornherein funktionell untauglich)
FRAGE: kann ich den ZA dann wechseln, wegen groben Behandlungsfehler?
Vielen Dank im voraus
Gruß
Gertrud
p.s. eine Zahlung wurde noch nicht geleistet

Servus Gertrud,
war das ein Gutachter der zuständigen KZV, bzw. Zahnärztekammer, oder war es ein vereidigter Gutachter im Zuge eines Prozesses?

Gruß

Kai Müller

Zahnarzt wechseln kannst Du immer.
Wenn Du die Rechnung nicht bezahlen möchtest, wird es schwierig. Da muss schon ein grober Fehler nachweisbar sein. Ganz schwierig. Kann dir aber nur dein neuer Zahnarzt sagen. Grundsätzlich wissen wir doch alle: 3 Ärzte = 3 Meinungen…

Zahnarzt wechseln kannst Du immer.

Stimmt, aber nicht immer kommt man dann auch an den Festzuschuss der Kasse zurück oder gar wenn man schon bezahlt hat, an seinen Eigenanteil.
Ist hier nicht der Fall, aber es besteht eine Forderung seitens des ZA´s.

Wenn Du die Rechnung nicht bezahlen möchtest, wird es
schwierig. Da muss schon ein grober Fehler nachweisbar sein.

Deshalb auch die Frage von Kai, es hat schon seine Berechtigung danach zu fragen was für ein Gutachten das genau war.

Ganz schwierig. Kann dir aber nur dein neuer Zahnarzt sagen.
Grundsätzlich wissen wir doch alle: 3 Ärzte = 3 Meinungen…

Sagen kann er vieles, aber es muss Begutachtet werden und das kann leider nicht jeder.

Guten Tag,
erstmal vielen Dank fürs Feedback. Vorgeschichte: Bei mir sollte per Aufbissschiene (UK) und mittels Aufsteckzähne der Ok vergrößert werden und der Schiefstand (CMD) korrigiert werden. Stattdessen wurden dann die UK-Zähne kleiner, hinzu kam das er den Biss im Liegen nahm. Nach etlichen (zu kleinen)OK Wachsanproben machte er mir einen größeren OK rein und fuhr dann in Urlaub. In den folgenden Wochen hatte ich dann heftige Kopf- Kiefergelenksschmerzen. Daraufhin bin ich zur KK die dann ein Gutachten veranlasste. Leider meinte der GA das am UK keine Mängel festzustellen wären, und der OK ( Überbiss & Neuaufstellung) nachgebessert werden könne. Nach dem Gutachten gingen die Kronen im UK ab, hab mir dann eine 2. Meinung eingeholt, wobei dieser ZA die 3 Zahnstümpfen geröngt hat und dabei eine nötige Wurzelbehandlung festgestellt hat. Habe dann Widerspruch gegen das Gutachten bei der Krankenkasse eingelegt, wobei die KK meint ich könne keinen widerspruch einlegen. Ich weiß das kein ZA Lust hat in so eine verfahrene Situation einzugreifen oder Motiviert ist mir zu helfen . Aber ich muß auch die Kettenreaktion der "fehler" darlegen damit man das überhaupt noch nachvollziehen kann.Dabei schneidet mein ZA nicht gut ab, das läßt sich aber nicht vermeiden. Ich bin mit meinen Nerven am Ende. Eine Person/GA sagt "UK keine Mängel" .. und deshalb soll ich jetzt in Zukunft nicht mehr Kauen können und weiter mit Kopfschmerzen rumlaufen :frowning: Ich bin jetzt der Bösewicht und soll mich mit bastelleien abfinden ... hätte ich eine dicke geldböse säh alles anders aus. Ich brauche dringend einen Lösungsweg, die Geschichte läuft jetzt schon ein Jahr. Was soll ich machen ???? Vielen Dank fürs lesen & vielleicht hat ja doch noch jemand einen Tipp.
MfG Gertrud

Servus Gertrud,

Vorabbemerkung:

Für mich geht aus Deiner Schilderung nicht hervor,

  • was geschehen sollte
  • was dann wirklich geschehen ist
  • wie der Zustand jetzt ist.

Ich will versuchen, das, was mir unklar ist anhand Deines Textes zu verdeutlichen.

Vorgeschichte: Bei mir sollte per Aufbissschiene (UK) und
mittels Aufsteckzähne der Ok vergrößert werden und der
Schiefstand (CMD) korrigiert werden.

Ich weiß nicht, wie man mit einer Aufbissschiene im Unterkiefer den Oberkiefer ‚vergrößern‘ kann. Mir ist auch nicht klar, warum man das wollen sollte. Den Begriff des ‚Schiefstandes‘ höre ich im Zusammenhang mit dem Kiefergelenk zum ersten Mal. Das ‚D‘ in ‚CMD‘ heißt Dysfunktion. Welche lag vor?
Was sind ‚Aufsteckzähne‘ und wie wollte Dein ZA mit ihrer Hilfe den OK vergrößern?

Stattdessen wurden dann
die UK-Zähne kleiner, hinzu kam das er den Biss im Liegen
nahm.

Wie können die Zähne im Unterkiefer kleiner werden, wenn man dort eine Aufbissschiene einsetzt und im Oberkiefer Zähne ‚aufsteckt‘?

Nach etlichen (zu kleinen)OK Wachsanproben machte er mir einen
größeren OK rein und fuhr dann in Urlaub.

Was ist ein ‚größerer OK? Was hat er da, wie, rein’gemacht‘?

In den folgenden Wochen hatte ich dann heftige Kopf-
Kiefergelenksschmerzen. Daraufhin bin ich zur KK die dann ein
Gutachten veranlasste. Leider meinte der GA das am UK keine
Mängel festzustellen wären, und der OK ( Überbiss &
Neuaufstellung) nachgebessert werden könne.

Wenn von ‚Neuaufstellung‘ die Rede ist, könnte es sich um eine Oberkieferprothese gehandelt haben. Ist das so? Oder sollten die ‚Aufsteckzähne‘, von denen ich keine Vorstellung habe, neu ‚aufgestellt‘ werden?
Welche Mängel hätte er denn im Unterkiefer feststellen sollen? Nach Deiner Schilderung ist das einzig Neue im Unterkiefer die Aufbissschiene und Zähne, die auf irgendeine Art ‚zu klein‘ geworden sind.

Nach dem Gutachten gingen die Kronen im UK ab, hab mir dann
eine 2. Meinung eingeholt, wobei dieser ZA die 3 Zahnstümpfen
geröngt hat und dabei eine nötige Wurzelbehandlung
festgestellt hat. Habe dann Widerspruch gegen das Gutachten
bei der Krankenkasse eingelegt, wobei die KK meint ich könne
keinen widerspruch einlegen.

Aha, im Unterkiefer wurde also Kronen eingesetzt. Das ist neu. Kamen die zeitlich zusammen mit der Aufbissschiene?
Zum Thema ‚Röntgen der Zahnstümpfe‘: Was ist zu diesem Zeitpunkt aus dem ersten Zahnarzt geworden? Ist der immer noch im Urlaub? Gibt es beim ihm Röntgenaufnahmen, die man zum Vergleich heranziehen könnte. Hat der neue ZA gesagt, warum ein Stumpf wurzelbehandelt werden müsse?
Zum Thema ‚Konflikt‘ mit der KK:
Hier ist die Kassenzahnärztliche Vereinigung die richtige Addresse. Dort gibt es Schlichtungsgremien aus Fachleuten, die meistens ihre Pappenheimer (Zahnärzte) schon kennen, wenn es denn welche sein sollten.

Ich weiß das kein ZA Lust hat in so eine verfahrene Situation
einzugreifen oder Motiviert ist mir zu helfen .
Aber ich muß auch die Kettenreaktion der „fehler“ darlegen
damit man das überhaupt noch nachvollziehen kann.Dabei
schneidet mein ZA nicht gut ab, das läßt sich aber nicht
vermeiden.

Die ‚Fehler‘ sind bisher nicht objektiviert worden. Der bisher beigezogene Gutachter hat nur etwas anderes gesagt, als Du erwartet hast. In solchen Fällen gibt es Obergutachter (meist veritable Oberärzte aus Zahnkliniken), die mithilfe der KZV beauftragt werden können.

Ich bin mit meinen Nerven am Ende.
Eine Person/GA sagt „UK keine Mängel“ … und deshalb soll ich
jetzt in Zukunft nicht mehr Kauen können und weiter mit
Kopfschmerzen rumlaufen :frowning:
Ich bin jetzt der Bösewicht und soll mich mit bastelleien
abfinden … hätte ich eine dicke geldböse säh alles anders
aus.

Es mag ja durchaus sein, dass zwischen der beeinträchtigten Kaufunktion, den Kopfschmerzen und der Behandlung durch den ersten ZA ein Kausalzusammenhang besteht. Für mich, der als ‚Fakten‘ nur das hat, was Du hier schilderst, ist dieser Zusammenhang nicht erkennbar.
Noch eine rechtliche Bemerkung: Dein erster ZA hat in gewissem Umfang ein Nachbesserungsrecht. Du scheinst ihn ja seit seiner Abreise in den Urlaub nicht mehr kontaktiert zu haben. Da würde auch ein dicker Geldbeutel nicht helfen - die Schlechterfüllung des Behandlungsvertrages ist , gemäß Gutachter, durch ‚Neuaufstellung‘ zu beheben.

Ich brauche dringend einen Lösungsweg, die Geschichte läuft
jetzt schon ein Jahr.
Was soll ich machen ???
Vielen Dank für`s lesen & vielleicht hat ja doch noch jemand
einen Tipp.

Wende Dich zunächst einmal an die zuständige KZV

http://www.kbv.de/wir_ueber_uns/4130.html

und versuche, Dir vorher klarzuwerden, was konkret die Mängel sind, die Du abgestellt haben willst. Du wärest dabei besser beraten, wenn Du ganz subjektiv das schilderst, was Dich beschwert (Schmerzen, schlechte Kaufunktion, was noch?), statt eine Fülle von Halbwissen und den Schlussfolgerungen daraus vor einem Obergutachter auszubreiten. Wenn der em Ende genauso schlau ist, wie ich jetzt, wird man Dir kaum helfen können.

Gruß

Kai Müller