Zahnreinigung bei Privartpat

Hallo Community,
ich lasse jahrlich eine Zahnreinigung machen für die ich als Kassenpatient natürlich privat zahlen musste.
Nun bin ich Privatversichert und soll für die Zahnreinigung den 2,3 fachen Satz zahlen. Das verstehe ich nicht wirklich, diese Behandlung war doch vorher auch eine selbstzahlerleistung warum soll ich jetzt mehr zahlen?
Laut Zahnarzthelferin sei vorher ein Teil mit der Kasse angerechnet worden was ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen kann. 
Kann mir hierzu bitte jemand eine erklärung liefern?
Danke im Vorraus
Noris

Hallo!

Wichtig für den Privatpatienten wäre doch „nur“, ob sich sein Eigenanteil in der Höhe des auch früher als Kassenpatient selbst gezahlten Bereiches bewegt.

Der Arzt darf nun einmal höhere Sätze berechnen wenn er Privatpatienten behandelt.
Man mag das unbillig empfinden, es ist aber so und auch zulässig.
Wenn sich einer beschweren sollte, dann doch der der zahlen soll, also die PKV !

Tut sie aber nicht.

Schau mal hier die Beispiele :http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/professionelle-…

MfG
duck313

Hallo Noris,

wahrscheinlich kann es jeder Zahnarzt machen, wie er will.

Wir zahlen für unsere professionelle Zahnreinigung € 72,66 - sowohl für den Privat Versicherten (Continental), als auch für den pflicht-versicherten (DAK).
Die Continental übernimmt diese Kosten nicht.
Die DAK zahlt jährlich € 50,00 als Anteil.

Gruß Heinz

Hallo,

dein ZA wusste früher, dass du Kassenpatient bist und die Zahnreinigung selber zahlst.
Deshalb damals der einfache Satz, er hätte aber auch ebenso das 2,3-fache oder 2,5-fache abrechenen dürfen, hat das aber nicht gemacht, weil er wusste, wenn er das macht, sieht er dich nicht wieder.

Da du jetzt Privatpatient bist und dein ZA weiß, daß du nun die Reinigung mit deiner Kasse abrechnest und das Geld auch erstattet bekommst, verlangt er wie von jedem Privatversicherten den erhöhten satz.

Mein Tipp vor allem bei größeren Rechnungen: Immer erst die Rechnung bei der Kasse einreichen und erst nach Erstattung den Arzt zahlen.
Sollte nämlich die Kasse mal nicht alles zahlen aufgrund falscher oder überhöhter Rechnungsstellung, hast du noch ein Druckmittel ggü dem Arzt.

Grüße
miamei

Da du jetzt Privatpatient bist und dein ZA weiß, daß du nun
die Reinigung mit deiner Kasse abrechnest und das Geld auch
erstattet bekommst, verlangt er wie von jedem
Privatversicherten den erhöhten satz.

Servus miamei,

der 2,3 fache Satz ist alles andere, als der „erhöhte Satz“. Die ‚Multiplikatoren‘-Spanne in der GOZ reicht von 1fachen zum 3,5-fachen Satz, die Gebührenordnung stammt von 1988. Wer heute in Deutschland den 2,3fachen Satz (also den „Mittelsatz“) ansetzt, bringt in vielen Gegenden Geld mit, weil die Kostenentwicklung seit 1988 im 2,3fachen Satz kaum noch eingepreist ist.

Mein Tipp vor allem bei größeren Rechnungen: Immer erst die
Rechnung bei der Kasse einreichen und erst nach Erstattung den
Arzt zahlen.

Arzt(Zahnarzt)-Rechnungen sind mit Zustellung fällig. Wer Deinem Rat folgt, riskiert Mahnung und entsprechende Gebühren. Nur weil so viele Zahnärzte nicht zu gutmütig, aber zu trottelhaft sind, ihre Rechnungen konsequent einzutreiben, kann man mit einer Vorgehensweise nach Deiner Empfehlung durchkommen.

Sollte nämlich die Kasse mal nicht alles zahlen aufgrund
falscher oder überhöhter Rechnungsstellung, hast du noch ein
Druckmittel ggü dem Arzt.

Eine falsche Rechnungsstellung (wenn sie denn vorkommt) führt zur kompletten Unwirksamkeit. Eine solche Rechung sollte nicht spät-, sondern überhaupt nicht bezahlt werden. Den gesetzlichen Krankenkassen fahlt allerdings meist der Sachverstand für Privatrechnungen, was sich in teilweise hanebüchenen Ratschlägen an die Versicherten niederschlägt.

Was eine ‚überhöhte‘ Rechnungsstellung sein soll, müsstest Du näher erklären, damit man sich damit beschäftigen kann, ob Deine Tipps auch in diesem Zusammenhang so werthaltig sind, wie die anderen.

Gruß

Kai Müller

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Hallo Kai,

tempus fugit!

Die jetzige Gebührenordnung ist von 2012. Da wurde die PZR mit der Ziffern 1040 neu aufgenommen und insgesamt neu bewertet. Eben mit dem Ziel den Regelsatz an die Entwicklung anzupassen und die Ausuferung des 3,5fachen zu begrenzen.

Liebe Grüße, Bernhard.

Hallo Bernhard,

wurde die GOZ nicht deshalb angepasst weil es eben sehr viele Leistungen die es mitlerweile gibt nicht in der GOZ vorhanden waren, somit sehr viele Analogpositionen eingeführt wurden und es immer zu gemecker seitens der Privaten kam.

Der Leistungskatalog wurde eben nur dem Stand der heutigen med. Kenntnisse angepasst, endlich! Der Satz zwischen 2,3 und 3,5 ist keines Falls eine Ausuferung, sondern je nach Schwierigkeitsgrad eine berechtigte Steigerung. Diesen Satz kann man sogar mit einer besonderen Begründung erhöhen.

Gruß

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Servus Bernhard,

danke!

LG

Kai