Guten Tag, ich habe seid 2007 eine Zahnzusatzversicherung die einen gewissen teil der Kosten bei Zahnersatz übernimmt.
2008 wurde mir der Backenzahn gezogen und auf anraten des Z.A. habe ich die Lücke nicht schließen lassen. Nun wird mir demnächst ein Zahn neben der Lücke gezogen und ich möchte den Zahn ersetzen und gleich die Lücke von 2008 schließen lassen.
Kommt die Versicherung für den ersten Zahn auch auf ---- wieviel zeit darf denn dazwischen vergehen. Im meinem Vertrag steht nur das bei Vertragsabschluss keine Zahnerstattung übernommen wird wenn der Zahnverlust vor Vertragsabschluss schon vorhanden ist.
Besten Dank.