Zahnzusatzversicherung

Guten Tag, ich habe seid 2007 eine Zahnzusatzversicherung die einen gewissen teil der Kosten bei Zahnersatz übernimmt.
2008 wurde mir der Backenzahn gezogen und auf anraten des Z.A. habe ich die Lücke nicht schließen lassen. Nun wird mir demnächst ein Zahn neben der Lücke gezogen und ich möchte den Zahn ersetzen und gleich die Lücke von 2008 schließen lassen.

Kommt die Versicherung für den ersten Zahn auch auf ---- wieviel zeit darf denn dazwischen vergehen. Im meinem Vertrag steht nur das bei Vertragsabschluss keine Zahnerstattung übernommen wird wenn der Zahnverlust vor Vertragsabschluss schon vorhanden ist.
Besten Dank.

Warum fragst Du denn nicht bei der Versicherung nach?
Ich habe mit Versicherungen immer wieder nur die Erfahrung gemacht, dass sie sachlich und ehrlich und hilfreich Fragen beantworten. Auch die „zu ihrem Nachteil“.
Dann hast Du eine klare Antwort.

Ja, das ist so üblich, damit man nicht eine Zusatzversicherung abschließt wenn die Zahnlücke schon da ist.
Du kannst ja auch keine Feuerversicherung abschließen wenn das Haus schon brennt !

Und laut den Daten ist diese Bedingung doch eingehalten, also zahlt sie auch. Und die Krankenkasse ja sowieso( Festbetrag).

MfG
duck313

Hallo,

in den Zahnzusatzversicherungen sind zwei Klauseln üblich:

  • nach Abschluss der Versicherung besteht eine Wartezeit von X Monaten, in der kein Leistungsanspruch besteht

  • in den ersten Versicherungsjahren gilt meist ein gestaffelter Höchstzuschuss (Zahnstaffel)

Am besten im Kleingedruckten nachlesen, ob dies nur für tatsächlich entstandene Kosten oder bereits bei der Notwendigkeit eines Zahnersatzes gilt (auch wenn man ihn zu diesem Zeitpunkt nicht machen lässt).

Gruß
RHW

Ja natürlich, denn auch dieser Zahn wurde ja erst nach Vertragsschluss gezogen.

Warum zweifelst Du ?

Viel Glück

Barmer