Hallo,
auf meinem Grundstück steht an der Grenze zu meinem Nachbarn ein ziemlich großer Apfelbaum. Einige Äste reichen über den Zaun auf sein Grundstück.Mein Nachbar hat nun, ohne mich zu fragen, diese Äste abgesägt. Dabei fiel ein Ast so unglücklich auf den Zaun (Maschendraht), das dieser riss und ein Pfahl verbog. Dementsprechend muss ein neuer Zaunpfahl eingesetzt und 20m Zaun ersetzt werden.
Meine Frage ist nun, wer muss für diesen Schaden aufkommen? Danke für ihren Rat.
Hallo User
Hier ist guter Rat teuer. Erst einmal ist es eine reine Zivilangelegenheit und fällt nicht (noch nicht) in den Bereich des Strafrechtes.
- Bitte im I-net nach zivilrechtlichen Urteilen suchen.
- Nachbar hat Ursachen gesetzt und er ist nicht zu Ihnen gekommen um zu fragen, aus seiner Handlung wurde eine Sachbeschädigung des Zaunes.
3.Um Kosten bei einer Streitigkeit, welche jetzt wahrscheinlich besteht da der Nachbar es ablehnt den Zaun zu reparieren, sollte mann den Schiedsmann aufsuchen um Recht sprechen zu lassen. Sollte das nicht gehen dann hilft nur noch der Anwalt.
Wie geschrieben ich kann hier keine rechtsverbindliche Aussagen treffen nur Hinweise geben. Es gibt durchaus vergleichbare Fälle. Mehr kann und möchte ich jetzt hier nicht schreiben.
mfg
Hallo Brattig,
grundsätzlich handelt es sich bei dem von Dir geschilderten Sachverhalt um einen rein zivilrechtlichen Schadensfall.
Nach meinem (doch eher begrenzten) Wissen über zivilrechtliche Streitigkeiten ist es wohl so, dass Dein Nachbar in diesem Fall schadensersatzpflichtig ist.
Die Ursache des Schadens am Zaun setzte Dein Nachbar mit dem unberechtigten Absägen eines überhängenden Astes.
Um hierüber detaillierter Infos zu bekommen, empfehle ich einen Rechtsanwalt, oder eine persönliche Aussprache mit dem Nachbarn.
MfG
Daniel
Hallo!
Dafür müsste in der Regel die Haftpflichtversicherung des Nachbarn aufkommen. Dies ist aber eher eine Zivilrechtssache, da kenne ich mich nicht so gut aus!
Hallo
Wir bewegen uns hier zu Anfang definitiv im Zivilrecht. Allerdings kann ich dazu nicht viel sagen, wie es konkret aussieht wenn Äste auf ein Nachbargrundstück hängen. Allerdings bin ich der Meinung, dass dies unabhängig dazu zu sehen ist, das jetzt der Zaun kaputt ist. Demnach hat sich nämlich ihr Nachbar einer Sachbeschädigung nach § 303 StGB schuldig gemacht. Auch wenn er die Äste hätte beseitigen dürfen, hätte er dabei trotzdem kein weiteres fremdes Eigentum schädigen dürfen. Ob man hier jetzt zu einer Strafanzeige gelangt sei jedem selbst überlassen. Allerdings ist dies doch ein gewichtiges Argument, um die Kosten wieder erstattet zu bekommen. Man sollte sich mit dem Nachbarn so gut verstehen, dass dieser das auch selbst einsieht. Und schließlich sollte er auch eine Haftpflichtversicherung haben. Wenn das Verhältnis eh schon so schlecht ist, sollte man die Sachbeschädigung meiner Meinung nach auch anzeigen. Vor Gericht, und da wird es bei einer solchen Sache immer landen, hat man immer bessere Karten, wenn der Staatsanwalt bereits einen Strafbefehl erlassen hat, oder die Schuld festgestellt, aber wegen Geringfügigkeit eingestellt hat.
Gruß
Guten Tag,
meiner Meinung nach muss man hier die Frage stellen, wer Verursacher des Schadens ist. Ihren Worten zufolge hat der Nachbar den Schaden verursacht und ist somit für den Schaden haftbar. Die Tatsache, dass die Äste des Baums auf das Grundstück des Nachbars ragten, ist dabei aus meiner Sicht unerheblich, auch wenn dies grds. nicht so sein darf!
…es handelt sich um einen klassischen Zivilrechtsfall, da kann es vor Gericht mal so und mal so ausgehen. Grundsätzlich denke ich, dass die Angelegenheit ggf. ohne Probleme über eine Haftpflichtversicherung (des Nachbarn?) geregelt werden könnte?!
MfG Schäbbi
Meines Wissens müsste dies der Nachbar bezahlen. Ich meine, da mal etwas entsprechendes gelesen zu haben. Aber da es sich hierbei um Zivilrecht handelt, kann/möchte ich hier keine Aussage treffen - ist nicht unbedingt mein Gebiet.
Sorry, aber hier gibt es ja die Spezis für…
Gruß
Der Nachbar natürlich, hat ja ne Sachbeschädigung begangen. Ohne dein Einverständniss hätte er meiner Meinung nach nicht mal den ast absägen dürfen.
Das ist schon eine Frage für einen Rechtsanwalt, da hier verschiedene Rechtsverletzungen vorliegen.
Das ist der klassische Fall des sogenannten Grenzbaumes. Diese Problematik ist im ABGB entsprechend deutlich geregelt und durch Urteile etc. untermauert und abgehandelt.
Ich würde eine außergerichtliche Einigung bzw. Regelung anstreben. Dass der Verursacher des Schadens (wenn auch im Rahmen einer Haushaltsversicherung) für den Schaden haftet, dürfte klar sein.
Versuchen Sie auf jeden Fall eine entsprechende außergerichtliche Regelung mit der Versicherung zu machen.
Hallo,
leider kann ich bei Zivilrechtsfällen nicht weiterhelfen.
mfg
Hallo
Ja eigendlich muss der der Nachbar schon zahlen aber so genau weiß ich das auch nicht.
Sorry, das ist Zivilrecht und gehört nicht zu meinem Fachgebiet.
Hallo,
das ist zivilrecht. Die polizei würde dazu nur einen tätigkeitsbericht schreiben und die anwälte und der richter könnten sich dann einen ausfeilschen…
Meiner meinung nach hätte ihr nachbar erst sie auffordern müssen, die überhängenden äste zu beseitigen.
Theoretisch haben wir ein verursacherprinzip: wer den schaden verursacht, der zahlt auch die reparatur.
Das ist aber nur theorie!
Der richter kann immer anders entscheiden und die kosten bis hin zum urteil sind höher, als würden sie sich die zaunkosten mit ihrem nachbarn 50-50 teilen.
Wenn sie eh schon einen schwelenden nachbarschaftsstreit haben, würde ich immer wieder versuchen, diesen beizulegen. Das kostet sonst kraft, geld und gesundheit.
Liebe grüße
Karsti
Guten Tag,
Rechtsauskünfte darf unsereins nicht geben.
Wenn ich der Baumbesitzer wäre, würde ich folgendes bedenken:
grundsätzlich ist derjenige für die Beseitigung eines Schadens verantwortlich, der ihn verursacht hat. Ich würde einfach mal meine Versicherung anrufen (Hausrat-,Haftpflicht-,Gebäudeversicherung) und nachfragen. Wenn ich keine befriedigende Antwort bekäme und der Verursacher die Regulierung des Schadens ablehnt, er kann ja seine Versicherung dafür in Anspruch nehmen, würde ich ihn wegen Sachbeschädigung anzeigen.
Freundliche Grüße,
W.G.
Hallo Brattig,
Hier handealt es sich um einen Fall des Zivilrechts. Hier kann ich leider nicht weiterhelfen. Schadensersatzforderungen werden vor einem Zivilgericht entschieden. Die Polizei sichert in einem Fall von Zivilstreitigkeiten (Bürger gegen Bürger) nur den Personalienaustausch. Eine Rechts-Beratung kann in so einem Fall z.B. bei einem Rechtsanwalt oder einer öffentlichen Rechtsberatung stattfinden.
mfg Carsten
Wie so manche meiner Vorredner, kann ich auf Zivilrechtsfragen nur begrenzt antworten.
Ich kann nur den Tipp geben, im Internet zu recherchieren. Da gibt es eine Menge Seiten mit Bäumen, die an Grundstücksgrenzen stehen.