Gemäß der Regel hier ein „Nur abstrakt, hypothetisch und unpersönlich dargestellter Sachverhalt“:
Ein vor ein paar Jahren mit Zaun erworbenes Grundstück macht plötzlich Probleme, weil ein Nachbar behauptet, betreffender Zaun sei ein paar Zentimeter zu weit auf seinem Grunmdstück und müsse rückgebaut werden.
Nun die sich daraus ergebenden Fragen:
1) Ist der dies behauptende Nachbar „in der Beweislast“, d. h. muss er selbst, eventuell durch Neuvermessung des von ihm beanstandeten Sachverhalts, nachweisen, dass seine Behauptung richtig ist
- und falls ja: müsste dann der so angegangene Neueigentümer diese fremdveranlasste Neuvermessung (mit)bezahlen ?
2) Wäre, falls die Behauptung zu Recht besteht, der so angegangene Eigentümer des Zauns verpflichtet, diesen Zaun umzusetzen ??
- Gäbe es rechtlich die Möglichkeit für den „Beschuldigten“, sich an den Vorbesitzer des Grundstücks zu halten (auch wenn dieser angeblich nie von dem Nachbarn dazu aufgefordert wurde, den Zaun zu versetzen?
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