Zebrastreifen Buß

Hallo,

zur Beschreibung. Ich war heute mit dem Geschäftsauto unterwegs, komme an einen Zebrastreifen. Nun laufen auf der anderen Straßenseite am Gehweg 2 Frauen mit klein Kindern in die Richtung des Zebrastreifen, diese waren allerdings noch ca. 2 Meter davon entfernt waren. Nun springt ein Kind von der Gruppe weg, und in Richtung Zebrastreifen die anderen liefen gemütlich weiter… das Kind wartet vor dem Zebrasteifen auf die anderen. Da ich nur noch ca 5 Meter weg war fuhr ich über den Zebrastreifen ohne anzuhalten.

Hätte ich warten sollen oder wie beurteilt ihr das?
Muss ich etwas wie eine Anzeige befürchten?

Es ist zusagen, das wenn das Kind nicht los rannte, es locker 3 mal rüber langte bis sie den Zebrastreifen erreicht hätten…

Gruß

Schuster

Hallo,

also den genauen Passus zu kennen, bin ich sicher, dass die StVO zu diesem Thema bereits ein Anhalten fordert, wenn die Querungsabsicht der/des Fußgänger(s) auch nur erahnbar ist. Ich fahre auch immer noch durch, wenn es locker zu schaffen ist. Oft hielte man ja sonst unnütz an, weil derjenige dann doch weiter die Straße entlang läuft, ohne sie überqueren zu wollen. Aber wenn dann noch kleine Kinder ins Spiel kommen, sollte man wohl doch Vorsicht walten lassen.

MfG,
Marius

Hallo,

zur Beschreibung. Ich war heute mit dem Geschäftsauto unterwegs, komme an einen Zebrastreifen. Nun laufen auf der anderen Straßenseite am Gehweg 2 Frauen mit klein Kindern in die Richtung des Zebrastreifen, diese waren allerdings noch ca. 2 Meter davon entfernt waren. Nun springt ein Kind von der Gruppe weg, und in Richtung Zebrastreifen die anderen liefen gemütlich weiter… das Kind wartet vor dem Zebrasteifen auf die anderen. Da ich nur noch ca 5 Meter weg war fuhr ich über den Zebrastreifen ohne anzuhalten.

Hätte ich warten sollen oder wie beurteilt ihr das?

Also viele werden schon langsamer oder halten notfalls, wenn ein Kind in Richtung Straße laufen sehe, unabhängig davon ob da auch noch ein Zebrastreifen ist.

Muss ich etwas wie eine Anzeige befürchten?

Glaube ich eher nicht.

Es ist zusagen, das wenn das Kind nicht los rannte, es locker 3 mal rüber langte bis sie den Zebrastreifen erreicht hätten…

In Deutschland denken viele, wenn und dann kam es doch zu einem Unfall. Wenn schon wenn, dann gehe im Zweifel nicht davon aus, dass es klappen könnte, sondern dass es schief geht. Erst Recht bei Kindern und an einem Zebrastreifen.
Und zum Thema Zebrastreifen dann notfalls in die StVO schauen: An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge […] den Fußgängern […], welche den Überweg erkennbar benutzen wollen , das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten. (Hervorhebungen von mir)
Ein auf den Zebrastreifen zurennendes Kind müsste man dann als erkennbar benutzen wollen auslegen und dann sollte nicht einfach mit unverminderter Geschwindigkeit weiterfahren. Wenn das Kind dann stehenbleibt, kann man immernoch weiterfahren/beschleunigen.
Käme es im hier geschilderten Ablauf zu einem Unfall, bekäme man die volle Schuld und macht sich darüber hinaus vielleicht noch ein Leben lang Vorwürfe.

Grüße