Zeichen 254

Hi,

mal eben für mich:

Zeichen 254 bezieht sich doch nur auf das Rad fahren, nicht aber auf das Rad schieben oder? Im konkreten Fall befand sich dieses Schild am Eingang eines Flohmarktes und ich wurde von Besuchern angmotzt „dass Räder verboten sind, auch wenn man sie schiebt. Da steht am Eingang auch ein Schild!“.

Habe ihnen entgegnet dass sie Blödsinn erzählen und… lassen wir das :wink:

Hatte ich recht?

Gruss
K

Kann man so nicht sagen.
Kommt drauf an, was im einzelnen noch geregelt wurde.

http://www.adfc-frankfurt.de/Frankfurt_aktuell/FFA_Archiv/Ausgabe_2013_3/2013_3_11_schieben_verboten.html

Danke für den Link! 254 gilt also wirklich nur für das Fahren, aber auch das Schieben von Rädern kann durch die Marktordnung verboten werden. Die gucke ich mir dann bei Gelegenheit mal genauer an.

Hallo,

Zeichen 254 verbietet den Radverkehr.

Das Schieben des Fahrrads ist KEIN Radverkehr.
Flohmarktbetreiber mieten allerdings die Fläche und haben daher temporär Hausrecht, können also eigene Verbote aussprechen.

Im Link steht doch, dass bereits die Behinderung von Fußgängern ausreicht.

Schieben ist erlaubt, aber nicht, wenn es auf dem Gehweg die anderen Fußgänger erheblich behindern würde (§ 25 Abs. 2 StVO: „Fußgänger, die Fahrzeuge mitführen…“).

Ja, auf Gehwegen im Bereich der StVO. Würde mich aber sehr wundern wenn die auf dem Flohmarkt gilt. Die Stadt vermietet den Platz wo der Flohmarkt stattfindet an einen privaten Betreiber und der hat, wie @X_Strom ja schon sagte, das Hausrecht (und sicher eine Marktordnung). Und die werde ich mir eben mal ansehen. Und wenn da steht dass das Mitführen von Rädern nicht gestattet ist weiss ich ja für die Zukunft Bescheid. Und wenn das da nicht steht dann nehme ich es weiterhin mit.

Nimm es mir bitte nicht übel, ich bin genauso:

Wenn sie nicht gilt, dann hat das Zeichen keine Bedeutung nach StVO. Die Intention ist dann umso eindeutiger. Aber natürlich kommen wir dann mit Ochsengespann.

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