Hallo zusammen,
wie ich heute in der Lokalzeitung lesen musste, hat eine Fraktion im Rat beantragt, das Zeichen 277.1 an einer Straße aufzustellen, die entlang einer Schule führt. Begründung: Das sei zwar schon eine Einbahnstraße, aber auf Grund der dort nur rechts erlaubten, haltenden und parkenden Fahrzeuge sei das Überholen von Radfahrern dort nicht unter Einhaltung des Mindestabstands möglich und daher zu verbieten.
Ach?
Ihr wollt also mit einem Schild verbieten, was ohnehin schon unzulässig ist? Applaus.
Immerhin habt ihr mich mit diesem Vorschlag überhaupt erst auf dieses Zeichen aufmerksam gemacht - so sieht es aus:
Eindeutig?
Nein, sondern vom Gesetzgeber verpfuscht.
Der Text ist doch klar. Aber schaut man sich die Anlage 2 der StVO an, dann bemerkt man Fehler:
Dieses Zeichen ordnet an: „Wer ein mehrspuriges Kraftfahrzeug führt, darf ein- und mehrspurige Fahrzeuge nicht überholen.“
Hat es einer bemerkt? Die (für Ordnungswidrigkeitenverfahren unverbindliche) Beschreibung nennt auch Krafträder mit Beiwagen. Bei der verbindlichen Anordnung wurden die vergessen.
Und noch ein Fehler: Laut Beschreibung ist es verboten, „einspurige Fahrzeuge“ zu überholen, laut Anordung sind jedoch ein- und mehrspurige Fahrzeuge nicht zu überholen.
Aber bevor ich mich um Kopf und Kragen rede, hier meine Frage:
Sehe ich das richtig, dass dieses wunderschöne neue Schild dazu führt, dass:
- Motorräder Autos überholen dürfen, Autos aber keine Motorräder?
- Motorräder mit Beiwagen ungestraft Radfahrer überholen dürfen?
- Straßenverkehrsteilnehmer beim Blick auf das Schild denken könnten, dass mehrspurige Fahrzeuge überholt werden dürfen, da sie nicht auf den Piktogrammen abgebildet sind?