Zeichen 277.1

Hallo zusammen,
wie ich heute in der Lokalzeitung lesen musste, hat eine Fraktion im Rat beantragt, das Zeichen 277.1 an einer Straße aufzustellen, die entlang einer Schule führt. Begründung: Das sei zwar schon eine Einbahnstraße, aber auf Grund der dort nur rechts erlaubten, haltenden und parkenden Fahrzeuge sei das Überholen von Radfahrern dort nicht unter Einhaltung des Mindestabstands möglich und daher zu verbieten.

Ach?

Ihr wollt also mit einem Schild verbieten, was ohnehin schon unzulässig ist? Applaus.

Immerhin habt ihr mich mit diesem Vorschlag überhaupt erst auf dieses Zeichen aufmerksam gemacht - so sieht es aus:
Screenshot_2021-01-02 StVO Novelle 2020

Eindeutig?
Nein, sondern vom Gesetzgeber verpfuscht.

Der Text ist doch klar. Aber schaut man sich die Anlage 2 der StVO an, dann bemerkt man Fehler:
Dieses Zeichen ordnet an: „Wer ein mehrspuriges Kraftfahrzeug führt, darf ein- und mehrspurige Fahrzeuge nicht überholen.“

Hat es einer bemerkt? Die (für Ordnungswidrigkeitenverfahren unverbindliche) Beschreibung nennt auch Krafträder mit Beiwagen. Bei der verbindlichen Anordnung wurden die vergessen.
Und noch ein Fehler: Laut Beschreibung ist es verboten, „einspurige Fahrzeuge“ zu überholen, laut Anordung sind jedoch ein- und mehrspurige Fahrzeuge nicht zu überholen.

Aber bevor ich mich um Kopf und Kragen rede, hier meine Frage:

Sehe ich das richtig, dass dieses wunderschöne neue Schild dazu führt, dass:

  • Motorräder Autos überholen dürfen, Autos aber keine Motorräder?
  • Motorräder mit Beiwagen ungestraft Radfahrer überholen dürfen?
  • Straßenverkehrsteilnehmer beim Blick auf das Schild denken könnten, dass mehrspurige Fahrzeuge überholt werden dürfen, da sie nicht auf den Piktogrammen abgebildet sind?

Hi,

ich sehe das Schild zum ersten Mal :smiley:, aber ich kann mir vorstellen, dass dort, wo es steht, die Straßenbreite gar nicht hergibt, dass ein Auto ein anderes Auto überholen KÖNNTE.

Gruß
Christa

Ja, so wird es wohl sein. Aber Motoräder dürfen da Autos überholen, was anders herum verboten ist.

Aber gut, dass es die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung gibt.
Ich zitiere mal;

Die behördlichen Maßnahmen zur Regelung und Lenkung des Verkehrs durch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sollen die allgemeinen Verkehrsvorschriften sinnvoll ergänzen. Dabei ist nach dem Grundsatz zu verfahren, so wenig Verkehrszeichen wie möglich anzuordnen.

Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, sind nicht anzuordnen. Dies gilt auch für die Anordnung von Verkehrszeichen einschließlich Markierungen, deren rechtliche Wirkung bereits durch ein anderes vorhandenes oder gleichzeitig angeordnetes Verkehrszeichen erreicht wird. Abweichungen bedürfen der Zustimmung der obersten Landesbehörde.

Kommen wir zur nächsten Frage:
Wenn jetzt das Laienparlament der Stadt auf Grundlage einer verpfuschten StVO, aber mit Ignorieren der zugehörigen Verwaltungsvorschrift auf die Idee kommt, dass es ja besser sei, da diese Schilder aufzustellen, wie kann man eigentlich als Bürger sich gegen solche Beschlüsse wehren (bevor das Geld für die Schilder verbraten wurde)?

Hallo,

So verstehe ich das.

Soweit ich mich an meine Fahrschule erinnere (und dieses Kapitel war für mich nie relevant, zudem es schon gefühlt zwei Ewigkeiten her), gilt ein Kraftrad mit Beiwagen immer noch als einspuriges Fahrzeug. Aber der von Dir zitierte Text steht ja in der Spalte der Erläuterungen. Direkt unter dem Schild steht:

Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen

Quelle: Dejure

Da bin ich mir ganz sicher - einfach, weil das Zeichen zu selten benutzt wird und daher ungewohnt ist.

Grüße
Pierre

„Überholverbot für zweispurige Fahrzeuge“. Das Verkehrszeichen bedeutet, dass nur Fahrräder, Motorräder und Mopeds ihresgleichen überholen dürfen. Autos dürfen Radfahrer oder Kraftradfahrer nicht überholen.
aus https://www.arcd.de/detail/die-bedeutung-der-neuen-verkehrszeichen/ April 2020
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Meine Interpretation, dass andere zweispurige KRAFT-Fahrzeuge auch nicht ueberholen duerfen, Motorraeder mit Beiwagen, Trike, Zugmaschinen, Traktoren, Wohnmobile, LKW …

Die Spalte heißt so:
Screenshot_2021-01-02 Anlage 2 StVO 2013 - Einzelnorm

Der Text lautet so:

Screenshot_2021-01-02 Anlage 2 StVO 2013 - Einzelnorm(1)

Bildschirmfotos von https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_2.html

Unter Abbildung findet sich das hier:
Screenshot_2021-01-02 Anlage 2 StVO 2013 - Einzelnorm(2)

Relevant ist meines Wissens nach nicht die „Beschreibung“ unter der Abbildung, sondern das, was tatsächlich als „Ge- oder Verbot“ dadurch ausgesprochen wird.

Beide Texte sind fehlerhaft - ich finde das traurig.

Ich empfinde auch die Situation in einem Tal in der Nähe lächerlich. Vier Kilometer Bundesstraße, die sich durch ein enges Tal schlängelt. Fast auf der gesamten Länge eine durchgezogene Mittellinie, die Fahrspurbreite beträgt 3m, teilweise 3,5m. Manchmal verirren sich mutige Radfahrer dorthin. Dann fährst du entweder regelkonform 4km lang hinter einem Ausflugsradler her (was 20 Minuten dauern kann), oder du überholst den mit ordentlichem Abstand und überfährst dazu ordnungswidrig die Mittellinie. Eine Glanzleistung der Verkehrsplanung und Gesetzgebung.

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mmhhh … grübel …

Vielleicht nimmt an dieser Diskussion noch jemand teil, der das professioneller als wir beide einschätzen kann.

Ein Blick in den Anhang zur StVO zeigt, dass deine Interpretation fast richtig ist (und die vom ADAC grob lückenhaft ist).

Motorräder mit Beiwagen zählen als einspurige Fahrzeuge (nicht verstehen, einfach hinnehmen!).
Alle einspurigen Fahrzeuge dürfen alles überholen,
mehrspurige Fahrzeug dürfen nichts überholen.

Ich habe den hier gefunden:

http://www.vzkat.de/2020/StVO-2020/StVO-2020.htm

Das Zeichen 277.1 bzw. dessen Aufhebungszeichen 281.1 sind hinsichtlich der grafischen Gestaltung ein neuer Tiefpunkt in der jüngsten Änderungshistorie der Verkehrszeichen in Deutschland. Elementare Anforderungen an die Erkennbarkeit, insbesondere der von Sinnbildern, wurden hier in schon bemerkenswerter Weise missachtet. Derartige Versuche kennt man sonst nur von nichtamtlichen Schildern z.B. auf Supermarktparkplätzen.

Passend zur fragwürdigen Gestaltung zeigt sich letztendlich auch der hierzu verfasste Verordnungstext (…)

Zur Qualifikation des Verfassers kann ich nichts sagen, da seine Argumentation aber exakt zu meiner passt, find ich den Kerl gut.

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Ach daher die zwei Spuren im Schnee, hat der Schnee auch falsch verstanden.
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Falls das wirklich stimmt, danke fuer den Hinweis, kommt Normalo sonst nicht drauf.
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Beim alten Schild sind Motorraeder mit Beiwagen schon seit Jahrzehnten zweispurig.

Eben nicht!
„Mehrspurige Kraftfahrzeuge und Motorräder mit Beiwagen…“

Wären Motorräder mit Beiwagen ein mehrspuriges Kraftfahrzeug im Sinne der StVO, dann hätte man sie nicht explizit erwähnen müssen.

(Vergiss die normale Logik, es geht hier um die StVO.)

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Zurueck zum Ursprungsschild mit dem schwarzen Fahrrad rechts

Neu ist jedenfalls, dass erstmals auch Nicht-Kraftfahrzeuge nicht ueberholt werden duerfen.
Verboten zu ueberholen sind Fahrzeuge mit einer oder zwei Spuren, egal ob Kraft (also ueber 6km/h und mit Motor), oder ohne Kraft, menschlicher Antrieb, typisch Fahrrad.
Nicht ueberholen duerfen Fahrzeuge mit zwei Spuren und Kraft. Wie typischerweise Autos. Im extra-Text „einspurige Kraftraeder mit Beiwagen“ duerfen ebenfalls nicht ueberholen.
Ueberholen duerfen einspurige Fahrzeuge mit oder ohne Kraft.
Ueberholen duerfen wohl auch zweispurige oder mehrspurige Fahrzeuge ohne Kraft, der uebliche Pruefungsfragen-Handkarren, Pedelec mit 3 Raedern gegen Umfallen.
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Naja, sie haben es uns vor 30+ Jahren in der Fahrschule nicht beigebracht, so lerne ich jetzt hier im Forum Neues und Wichtiges.

Ja moment…

Ge- oder Verbot
Die nachfolgenden Zeichen 276 und 277 verbieten Kraftfahrzeugen das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Krafträdern mit Beiwagen. Ist auf einem Zusatzzeichen eine Masse, wie „7,5 t“ angegeben, gilt das Verbot nur, soweit die zulässige Gesamtmasse dieser Kraftfahrzeuge, einschließlich ihrer Anhänger, die angegebene Grenze überschreitet. Soll mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Krafträdern mit Beiwagen das Überholen von einspurigen Fahrzeugen verboten werden, ist Zeichen 277.1 angeordnet.

Da steht zunächst, daß kein KFZ selber überholen darf, auch kein Motorrad. Und nicht überholt werden dürfen weder mehrspurige Fahrzeuge noch Motorräder mit Beiwagen. Auch hier wird also davon ausgegangen, daß der Beiwagen das Motorrad nicht mehrspurig macht.

Interessant finde ich, daß laut Wiki die Motorräder mit Beiwagen nicht dazu gehören, da ihre Hinterräder nicht mit einer Achse verbunden sind.
Sind demnach bessere Elektroautos mit Nabenmotoren und Einzelradaufhängung auch einspurig? Außerdem ist von Dampfwalzen als mehrspurigen Fahrzeugen die Rede, was klar ist, weil das quasi Dreiräder sind. Wie sind wohl heutige Walzen zu sehen?
Und dann sind da diese großen Roller mit zwei Rädern vorne. Was ist das?

Und… irgendwie finde ich keine offizielle Quelle dazu.

Bis zu 460 mm Spurbreite gelten zwei Räder demnach als ein Rad, das Fahrzeug wird als …„zweirädriges Kraftrad“ … Quelle https://www.fuerboeck.at/fuehrerschein/welcher/motorrad-mit-zwei-vorderraedern/ .

Tja, dieser „extra Text“ hat nur eine beschreibende Wirkung… Was zählt, das ist das tatsächlich ausgesprochene Ge-oder Verbot in Spalte 3. Und da hat der Gesetzgeber gepennt.

Es gibt da weitere Ungereimtheiten. Darf man im eingeschränkten Haltverbot (angeordnet durch Zeichen 286) parken (im Sinne des §12 Abs. 2)?
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JA, darf man unter bestimmten Umständen.
Wenn man dort das Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, dann parkt man. Soweit klar. Wenn ich aber Ein. oder Aussteige, Be- oder Entlade und das länger als drei Minuten dauert, obwohl ich das ohne Verzögerungen durchführe? Dann ist das immer noch als „Parken“ im Sinne des §12 Abs. 2 zu werten, fällt aber nicht unter das einegschränkte Halteverbot im Sinne des Zeichens 286. Das ist in diesem Fall ja auch logisch.

Hallo,
Das Zeichen 277.1 heißt: Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Fahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen
Somit ist deine Aussage " * Motorräder Autos überholen dürfen, Autos aber keine Motorräder?" RICHTIG,
deine 2. Aussage: " * Motorräder mit Beiwagen ungestraft Radfahrer überholen dürfen?" FALSCH und deine 3. Aussage: " * Straßenverkehrsteilnehmer beim Blick auf das Schild denken könnten, dass mehrspurige Fahrzeuge überholt werden dürfen, da sie nicht auf den Piktogrammen abgebildet sind?" hier stellt mir sich die Frage: Was verstehst du unter Verkehrsteilnehmer?

Die Erläuterung zum Zeichen sagt eindeutig: Wer ein mehrspuriges Kraftfahrzeug führt, darf ein- und mehrspurige Fahrzeuge nicht überholen.

Gruß Bernd

Bitte schau dir doch zuerst die bereits gegebenen Antworten und die Verlinkungen an.

Der Name ist egal.

Rechtverbindlich ist nur das, was das Zeichen anordnet, das steht in der Spalter „Ge- oder Verbote“.

Hier zitierst du ganz richtig:
Wer ein mehrspuriges Kraftfahrzeug führt, darf ein- und mehrspurige Fahrzeuge nicht überholen.

Motorräder mit Beiwagen sind NICHT mehrspurig im Sinne der StVO - das hatten wir längst geklärt und steht nicht zur Diskussion.

Verkehrsteilnehmer im Sinne des StVO. Im engeren Sinn der "gewöhnliche " Bürger, der die StVO zuletzt in der Fahrschule vor sich liegen hatte, sich aber ansonsten gar nicht (Mehrheit?) über neue Regeln und neue Schilder informiert, oder aber sein vermeintliches Wissen aus kurz überflogenen, schlecht recherchierten und mies formulierten Artikeln mehr oder weniger seriöser Zeitungen entnommen hat.

Drucke das Zeichen 277.1 aus und lege es mal deinen Verwandten und Bekannten vor; frage „Darf man als Autofahrer ein anderes Auto überholen?“

Bitte schau dir doch zuerst die bereits gegebenen Antworten und die Verlinkungen an.

Ja das habe ich und muss sagen, das nicht alles so ist wie es die Gesetzeshüter sehen.
Da heute niemand mehr bei der Gesetzgebung ohne eine Kommentierung auskommt habe ich einmal nachgeschlagen.

Dazu ist folgendes zum Zeichen 277.1 beschrieben:

Vielleicht sollte man auch nur einmal die Bezeichnung des Fahrzeuges lesen.

Gruss

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Vielleicht sollte man auch nur einmal die Bezeichnung des Zeichen lesen. = sollte es heißen.

Dann setze ich noch einen drauf mit dieser sehr interessanten Internetseite:

StVO Novelle 2020 (vzkat.de)