Hallo,
So verstehe ich das.
Soweit ich mich an meine Fahrschule erinnere (und dieses Kapitel war für mich nie relevant, zudem es schon gefühlt zwei Ewigkeiten her), gilt ein Kraftrad mit Beiwagen immer noch als einspuriges Fahrzeug. Aber der von Dir zitierte Text steht ja in der Spalte der Erläuterungen. Direkt unter dem Schild steht:
Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen
Quelle: Dejure
Da bin ich mir ganz sicher - einfach, weil das Zeichen zu selten benutzt wird und daher ungewohnt ist.
Grüße
Pierre