Laut §2 des Tarifvertrag BZA DGB, hat ein Zeitarbeitnehmer folgenden Anspruch:
„§ 2 Dauer der Arbeitszeit / Vollzeitarbeit: … In den Fällen, in denen ein Mitarbeiter dauerhaft in ein Unternhemen mit längerer Arbeitsdauer überlassen wird, können die Arbeitsvertragsparteien eine entsprechend länge Arbeitszeit (max. 40 Stunden/Woche) vereinbaren. Die Vergütung wird in diesem Fall entsprechend angepasst. …“
nachzulesen hier:
http://www.personaldienstleister.de/fileadmin/user_u…Nach dieser Erhöhung der Stunden wurde jetzt auch schon gefragt, Antwort der ZA war, dass ich noch nicht lange genug im Betrieb arbeite. Im Tarifvertrag steht allerdings nichts von einer Frist, wie lange man mindestens in diesem Betrieb gewesen sein muss, um seine Arbeitszeit aufstocken zu können - was wisst ihr darüber?
Ich bin über jede Antwort dankbar!