Zeitarbeit, Auslöse, Fahrtgeld? Bitte um Hilfe

Hallo,

ich habe eine frage bezüglich Auslöse in der zeitarbeit.

Da ich umziehen würde in eine andere Stadt, bekomme ich somit 35 € Auslöse pro Tag also 700 € im Monat?.
Es wäre eine rollende Woche mit 12 Stunden schichten, wovon sicher *nur* 11,5 H bezahlt werden? Bei 700 € Auslöse wären es ja 20 Arbeitstage, also 230 h, ich bekomme aber *nur* 150 h bezahlt, nach 1 Monat dann 162,5 h, was passiert mit den rest stunden? es sind ja immerhin 80 h mehr wenn ich 150 h bezahlt bekommen würde.

meine 1. Frage.: Ist diese Auslöse nicht steuerfrei? mir wurde gesagt, das diese noch versteuert werden wird.

meine 2. Frage.: Da ich 15 Km vom Arbeitsort weg wohne, würde ich zusätzlich fahrtgeld bekommen? Steuerfrei? Es wären ja 30km Arbeitsweg je Tag circa.

Vielen dank für eure hilfe vorab.

Lg Yanutix76

Um gnenauer antworten zu können, müsste ich wissen nach welchem Tarifvertrag sie bezahlt werde.

Grundsätzlich ist aber zu sagen, dass Auslöse kein steuerechtlich relevanter Begriff ist. Es geht vielmehr um sogenannten Verpflegungsmehraufwand. Dieser ist bei Inlandseinsätzen steuerfrei in Höhe von: 24,- € bei Abwesenheit von 24 Std./Tag
12,- € bei Abwesenheit von 8 - 14 Std/Tag
8,- € bei Abwesenheit von 8 - 14 Std/Tag

von ihrer Wohnung. Der Arbeitgeber darf mehr zahlen, dann sind aber die Leistungen über die genannten Beträge hinaus steuerpflichtig
Fahrtgelder sind steuerfrei bis max. 0,30 € pro Entfernungskilometer einfache Strecke.

dieri

Hallo,

meine 1. Frage.: Ist diese Auslöse nicht steuerfrei? :mir wurde gesagt, das diese noch versteuert werden :wird.

Auslöse=VMA (=Verpflegungsmehraufwand)
http://de.wikipedia.org/wiki/Verpflegungsmehraufwand
Das man es versteuern muss, heißt aber auch, das in der Steuererklärung dies mit allem gegen gerechnet wird. Keine Ahnung was dann über bleibt.
=> Steuerberater fragen

meine 2. Frage.: Da ich 15 Km vom Arbeitsort weg
wohne, würde ich zusätzlich fahrtgeld bekommen? :Steuerfrei? Es wären ja 30km Arbeitsweg je Tag circa.

Wenn Du mal eine Steuererklärung gemacht hast, so wird immer die Einfache Entfernung angesetzt.
Diese kann man steuerlich beim Lohnsteuerjahresausgleich überhaupt geltend machen.
Woher und aus welchem Grund Du dann noch Fahrgeld (für 30km) bekommst, ist wohl eher IMHO eine freiwillige Leistung.

Hallo,

erstmal vielen dnak für die Schnelle Antwort.

Ich werde nach dem AMP tarif bezahlt E6 West.

Ich müsste umziehen von Leipzig - München.

Lg

Das kann man so pauschal nicht sagen. Sicherlich gibt es Verpflegungsmehraufwand (VMA) und Fahrgeld, letzteres ist aber nur begrenzt steuerfrei (3 Monate). Am besten sprichst du mal mit deiner Zeitarbeitsfirma.

Hallo Yanutix76,

ich musste erstmal nachsehen, was du mit Auslöse meinst, ich kenne es nur unter Verpflegungsmehraufwand *g*

Die Auslöse ist inzwischen tatsächlich nicht mehr steuerfei, das wurde zum 01.01.2009 geändert.

Mit dem Fahrgeld ist das so eine Sache, manche zahlen welches, weil davon beide Seiten steuerliche Vorteile haben, denn im Gegensatz zur Auslöse ist das Fahrgeld inzwischen steuerfrei.

Den Anfang verstehe ich nicht, denn wenn sie 12 Stunden arbeiten, bekommen sie auch 12 Stunden bezahlt, so kenne ich das zumindest. Wenn sie in eine andere Stadt umziehen und sie 24 Stunden von zuhause weg sind, wird die Auslöse nach tarifvertraglichen regelungen berechnet. Da ich nicht weiß, unter welchen sie fallen, kann ich Ihnen dazu nichts sagen. Voraussetzung ist natürlich, dass sie nicht umziehen, sondern nur dort schlafen um zu arbeiten.

Wenn sie umziehen, wohnen sie vor Ort und haben natürlich keinen Anspruch auf eine Auslöse. Wenn sie dazu genauere Angaben haben möchten, schreiben sie mir bitte den genauen Sachverhalt.

Ich hoffe, ich konnte ein bisschen helfen.

Viele Grüße,

Paula

Hallo,

ich habe eine frage bezüglich Auslöse in der zeitarbeit.

Da ich umziehen würde in eine andere Stadt, bekomme ich somit
35 € Auslöse pro Tag also 700 € im Monat?.
Es wäre eine rollende Woche mit 12 Stunden schichten, wovon

Hallo Yanutix76,

leider verstehe ich Deine Frage nicht.!!!
Ich hoffe, dass Dir die anderen angeschriebenen Experten Antwort geben können!!

Grüße marineblau

sicher *nur* 11,5 H bezahlt werden? Bei 700 € Auslöse wären es
ja 20 Arbeitstage, also 230 h, ich bekomme aber *nur* 150 h
bezahlt, nach 1 Monat dann 162,5 h, was passiert mit den rest
stunden? es sind ja immerhin 80 h mehr wenn ich 150 h bezahlt
bekommen würde.

meine 1. Frage.: Ist diese Auslöse nicht steuerfrei? mir wurde
gesagt, das diese noch versteuert werden wird.

meine 2. Frage.: Da ich 15 Km vom Arbeitsort weg wohne, würde
ich zusätzlich fahrtgeld bekommen? Steuerfrei? Es wären ja
30km Arbeitsweg je Tag circa.

Vielen dank für eure hilfe vorab.

Lg Yanutix76

Hallo, Auslöse ist ein Begriff mit dem ich nichts anfangen kann.
Bei WIKIPEDIA habe ich folgendes gefunden:
Im Falle einer Einsatzwechseltätigkeit hat der Arbeitnehmer keine regelmäßige Arbeitsstätte, so dass nur die Abwesenheitsdauer von der Wohnung maßgebend ist. Ein Einsatz von mehr als drei Monaten am selben Einsatzort gilt nicht mehr als Einsatzwechseltätigkeit für diesen Zeitraum. Wird eine Tätigkeit nach 16:00 Uhr begonnen und endet sie vor 08:00 Uhr des darauf folgenden Kalendertages ohne Übernachtung, ist die gesamte Abwesenheitsdauer dem Kalendertag zuzurechnen, der die überwiegende Abwesenheit beinhaltet.

Verpflegungspauschalen für Dienstreisen im Inland:
Für eine Dienstreise im Inland können Verpflegungsmehraufwendungen zu folgenden Beträgen pro Kalendertag angesetzt werden:
24 € bei einer Abwesenheit von 24 Stunden,
12 € bei einer Abwesenheit von weniger als 24 Stunden, aber mindestens 14 Stunden,
6 € bei einer Abwesenheit von weniger als 14 Stunden, aber mindestens 8 Stunden.[1]

Ich kann demnach nicht nachvollziehen, wo die 35 € herkommen. Oben steht, es gibt maximal 12 € steuerfrei. Vielleicht bekommst du was anderes als Auslöse nach dem Reisekostengesetz.
Das kann ich aber nicht beurteilen.

Zum Fahrgeld: Dir stehen 30 km x 0,30 € = 9 € zu. Wenn dein Chef das nicht zahlt/zahlen muß, steht im Arbeitsvertrag, hast du die Möglichkeit dieses Geld bei der Steuererklärung anzusetzen.

Ludwig

Hallo, Ich kenne keine Auslöse. Ich kenne den Lohn, das Fahrgeld und VMA. Zzgl gibt es noch die Übernahme von Übernachtungen.

VMA sind ca. 3 Monate Steuerfrei und müssen danach versteuert werden.
Fahrgeld ist idR. immer Steuerfrei.

Aber bei 36km bekommt Du eigendlich keine VMA in dieser Höhe. Hört sich komisch an. (idR wird hier ein normaler Lohnbestandteil als Auslöse gezahlt um die EGG Einstufung abzuwenden) Hier ist eine genaue Prüfung sinnvoll. Das Du weniger bekommst als Du arbeitest kann am Zeitkonto liegen. Aber idR. sind 12h am Tag auch nur mit Betriebsvereinbarung möglich.

Wenn Du das prüfen willst dann einfach melden.

VG

Hallo,

die Auslöse ist zum Teil steuerfrei, kommt darauf an wieviele Stunden sie von Zuhause weg sind
Dauer der Abwesenheit Pauschbetrag - diese sind steuerfrei
24 Stunden 24 Euro
mindestens 14 Stunden aber weniger als 24 Stunden 12 Euro
mindestens 8 Stunden aber weniger als 14 Stunden 6 Euro

Zur Arbeitszeit ist zu sagen, daß Sie nur in Ausnahmefällen mehr als 10 Stunden pro Tag arbeiten dürfen, schauen Sie auf Ihren Arbeitsvertrag und sprechen Sie mit Ihrem Vorgesetzten was mit der übrigen Zeit ist, z. B. zählt die Fahrzeit zur Arbeitszeit usw. - haben sie ein Überstundenkonto wenn ja werden die Überstunden ausbezahlt, bzw. können diese abgefeiert werden oder verfallen sie in irgendeinem Rythmus.

Die Fahrstrecke, wenn nicht vom Arbeitgeber übernommen, müssen Sie dann beim Lohnsteuerjahresausgleich angeben, bzw. sie können sich einen Freibetrag in ihre Lohnsteuerkarte eintragen lassen, so bekommen sie jeden Monat gleich mehr Netto ausbezahlt und nicht erst am Jahresende. Der Arbeitgeber muss dieses Pendlerpauschale nicht übernommen - er kann aber.

Alles Gute

L.G.

Hallo,

das sind zum Teil Fragen, Die nur Ihr zukünftiger Arbeitgeber beantworten kann.

Auslöse ist steuerfrei. Die Mehrstunden gehen vermutlich in ein Gleitzeitkonto.

Zusätzliche Fahrkosten Wohnung Arbeitsstätte glaube ich wohl eher nicht, aber bittenohcmal mit derFrima absprechen.

Beste Grüße und gtuen Start

Hallo Yanutix76,

ziemlich verwirrend Deine Anfrage. Ich versuche zu entwirren:

  1. Du hast einen Arbeitsvertrag, da stehen Deine SOLL-Stunden drin. Deine IST-Stunden sind die, die Du gearbeitet hast. Die Differenz von Soll und Ist fließt auf dein Arbeitszeitkonto. Aus diesem kannst Du dann etwaige Freizeiten sponsorn, also zusätzlich Freitage erhalten.

  2. Auslöse gibt es nicht, es gibt steuerlich nur Reisekostenersatz. Dieser ist abhängig von der Entfernung zur Arbeitsstelle. Wenn dies nur 15 km sind, dann sind 35 Euro täglich definitiv nicht steuerfrei, d. h. Du zahlst am Jahresende die Steuer nach.

  3. Generell sind Reisekosten die Kosten für Fahrten, Unterbringung und Verpflegung. Wenn es tatsächlich nur 15 km zur Arbeit sind, dann kannst Du NUR diese Fahrten mit den aktuellen Sätzen steuermindernd erhalten. Alles darüber hinaus gehende ist steuerpflichtig.

Gruß
Harry

Hallo, bei diesen Fragen kann ich dir leider nicht weiterhelfen.

Hallo,

leider kenne ich mich mit auslöse nicht aus.
Hoffe jemand anderes konnte dir helfen.

LG

Hallo,

bevor ich auf die Fragen eingehe erlaube ich mir vorab eine Frage:

Sind Ihre Ausführungen hinsichtlich der Auslöse nur Annahmen oder haben Sie diese bereits erhalten bzw. zugesagt bekommen?

Mir kommt das alles ewas hochgegriffen vor und ich denke das der Endkunde ( also der ausleihende Betrieb ) bestimmt keinen höheren Verrechnungssatz an die ZAF bezahlen wird nur weil Sie umgezogen sind. Aber wer soll diese Mehrkosten übernehmen? Ich denke die ZAF wird sich früher oder später von Ihnen trennen. Es sei denn, Ihre Arbeitskraft ist dem ausleihenden Unternehmen soviel wert das die tatsächlich einen höheren Verrechnungssatz bezahlen. Wäre jedoch sehr ungewöhnlich.

Gruß Michael

Das steuerliche Problem mit der sogenannten doppelten Haushaltsführung übersteigt meine Kompetenz. Da sollten sie einen Steuerexperten zu befragen. Tut mir leid.

dieri

Die Auslöse gibt es gesetzlich nicht, sondern nur Verpflegungsmehraufwand- dieser ist für die ersten 3 Monate steuerfrei.

Das Fahrgeld müsste Dir der Arbeitgeber meines Erachtens nicht mehr für 30 km erstatten, sondern für 15, schließlich kann dieser auch nix für Deinen Umzug, es sei denn er wollte Deinen Umzug.

Liebe Grüße