Zeitarbeit Einsatz ablehnen, der nicht der Qualifikation entspricht?

Guten Tag,

Ich habe ein riesen Problem mit meiner Zeitarbeitsfirma. Ich arbeite da nun ein halbes Jahr und jetzt beginnen sie, mich in einen ganz anderen Fachbereich zu schicken, obwohl ich das mehrfach gesagt habe, dass ich das nicht will. Ich bin allgemeine Krankenschwester und arbeite nur auf Intensivstationen, habe auch schon viel Erfahrung auf dem Gebiet. Jetzt ist es allerdings so, dass ich auf einer Kinderintensiv arbeiten soll, was ein ganz anderes Fachgebiet ist, was ich 1. nie gelernt habe und 2. ne andere Ausbildung ist. Nämlich die der Kinderkrankenschwester. Ich habe versucht, meinem Arbeitgeber zu sagen, dass ich da nicht hin will und ich das nicht kann, aber die kommen immer wieder mit irgendwelchen Ausreden und dass das nichts macht und alles mögliche. 
Kann mir bitte irgendjemand sagen, ob ich da irgendwas tun kann und was? Ich bin echt verzweifelt!!! Ich kenne mich bei Kindern doch gar nicht aus und kann doch schon gar keine schwer kranken Frühgeborenen pflegen… 

Danke für die Antwort!

Grüße

Hallo,

wegen Nichtbeachtung von FAQ:1129 nur der allgemeine Hinweis:

Was man sagt oder will, ist in diesem Zusammenhang vollkommen unerheblich.
Entscheidend ist was im Arbeitsvertrag wirklich niedergeschrieben ist - zB zum Einsatzbereich.

&Tschüß
Wolfgang

Für das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist zuerst der geschlossene Vertrag zuständig.

Wer qualifiziert ist, darf natürlich im gesamten Qualifkationsbereich eingesetzt werden, wenn der Vertrag nichts anderes bestimmt.
„allgemeine Krankenschwester“ beinhaltet eigentlich die (Grund)Qualifizierung für alle Bereiche. Es ist keine Spezialisierung auf die man sich berufen könnte, um einen Arbeitsauftrag ablehnen zu können, der außerhalb dieses Spezialbereichs liegt.

Tut mir leid, das sagen zu müssen: Da wirst du „durch müssen“ oder dir einen Rechtsbeistand suchen, der den Arbeitsvertrag analysieren kann, ob er dort Ausschlussmöglichkeiten findet, die den Einsatz in „Spezialbereichen“ betrifft.
Eventuell hilft aber auch schon eine entsprechende Kammer weiter, die das Einsatzgebiet einer „allgemeinen Krankenschwester“ eingrenzen kann.

Die einzige Alternetaive ist, den Job fristgerecht zu kündigen. Falls der Einsatz komplett verweigert wird, kann es auch als Arbeitsverweigerung angesehen werden - mit entsrechenden Konsequenzen

Servus,

es dürfte genügen, wenn Du das, was Du jetzt erklärst, auch vor Ort dem Entleiher sagst.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Ich schliesse mich Wolfgang an.

Der Arbeitsvertrag ist richtungsweisend.
Stehen dort nur Aufgabenbereiche einer Krankenschwester oder ist das Einsatzgebiet Intensivstation ohne weitere Differenzierung?

Ich würde den Entleiher noch mal ausdrücklich auf den Unterschied und die mögliche Haftungssituation aufmerksam machen und das auch unbedingt dokumentieren.

Außerdem würde ich den Krankenhausträger (Pflegemanagement) hinzu ziehen.

Grüsse