Zeitarbeit ist halt seitens der Politik geduldeter Sklavenhandel. Daher wird das schon seine Richtigkeit haben. Oftmals lese ich hier: Das war gut, ich mache das auch und verdiene gut. Mag sein, aber für das gros der Sklaven trifft das sicher nicht zu. Zumal die Ausbildung eine entscheidende Rolle spielt.
wenn Du Deine Arbeitskraft dem AG anbietest und er sie nicht annimmt, warum auch immer, befindet sich der AG im Annahmeverzug. Die Stunden sind zu bezahlen. Dass es für dich keinen Einsatz gibt ist unternehmerisches Risiko, das kann nicht auf den AN abgewälzt werden.
Ich kenne mich bei dem Thema nicht sonderlich gut aus, weiss nur, dass bei Krankheitsfall z.B. in der Probezeit die Löhne/Gehälter von der Krankenversicherung übernommen werden. Aber was mein erster Vorredner schreibt klingt schon logisch. LG Robert
In den ersten vier Wochen ab Beschäftigungsbeginn ist der AG von der Entgeltfortzahlungspflicht befreit. Hier zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Ab dem 29. Tag muss der AG für die selbe Krankheit bis zu 6 Wochen Entgeltfortzahlung leisten. Nix mit Probezeit.
Zwar war das Posting von Robert Heim völlig offtopic, aber auch euer Widerspruch ist so pauschal ebenso falsch.
Und es ist nicht das erste Mal, daß Ihr in derartigen Fragen danebenliegt.
Denn in der Tat gibt es für Kleinbetriebe (bis zu 30 AN) eine Kostenerstattung der Entgeltfortzahlungskosten durch die GKV.
Finanziert wird das Ganze durch die Pflichtumlage U1. Der Klein-AG muß diese Pflichtumlage zahlen, er kann lediglich den Erstattungsbetrag in % und damit die Beitragshöhe innerhalb gewisser Grenzen beeinflussen.
@maxvonderhellen: Du solltest von Deinem AG die Lohnzahlung für die gesamte Beschäftigungsdauer gem. § 615 BGB http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__615.html
verlangen.
Mit „Betriebsrisiko“ ist gerade der Fall gemeint, daß ein AG wegen Auftragsflaute seine AN nicht beschäftigen kann. Dieses Risiko trägt er alleine.
Wenn er die Tage nicht bezahlen will, steht übrigens auch noch Hinterziehung von Steuern und Sozialversicherungsabgaben im Raum. Deswegen solltest Du auch das Vorgehen des AG mindestens auch der AA melden, falls Du ALG beantragt hast sowie der KK. Die werden das Vorgehen des AG auch zu „würdigen“ wissen.
Kein Wunder. Ich zumindest bin völliger Laie.
Weshalb ich auch nicht auf Spezial- und Sonderfälle umfassend eingehen kann, weil ich die gar nicht kenne.
Ich wollte hier nur verhindern, dass da falsche Fässer aufgemacht werden. Bevor Du als Experte was zum Thema gesagt hast. Mehr nicht.
Ich bin jetzt einfach mal davon ausgegangen, dass eine Zeitarbeitsfirma kein Kleinbetrieb ist. Aber natürlich wäre das möglich.
ich glaube nicht, dass der Antworter gerade die U1 im Kopf hatte, als er geantwortet hat. Krankengeld und Entgeltfortzahlung wird oft verwechselt und ich wollte nur korrigieren, dass man eben nicht pauschal in der Probezeit Krankengeld bezieht.