Hallo Rollo,
zunächst: alle angefragten Details stehen in dem Tarifvertrag, der deinem Arbeitsvertrag zugrunde liegt. Du solltest auch ein Exemplar hiervon erhalten haben.
Lt. § 4.2. des BZA-Tarifwerks ist ein Arbeitszeitkonto zu führen, in welches die Abweichungen (Plus und Minus) zwischen der tatsächlich gearbeiteten und der Vertragszeit eingetragen werden.
Hierzu gibt es dann in den §§ 4.2, 4.3, ff Maximalbeträge und sonstige Regelungen.
Für den Fall der Einsatzlosigkeit gibt es keine Regelung, da diese nicht mehr benötigt wird. Die Arbeitnehmer erhalten ein verstetigtes Entgelt, d. h. dass normalerweise bei Nicht-Einsatz die Vertrags-Arbeitszeit als tatsächliche Arbeitszeit angesetzt werden müßte.
Natürlich versuchen die Disponenten, diese unproduktiven Zeiten hinter Arbeiszeitkonten-Abbau, Urlaub, etc. zu verstecken, da sonst der Chef sauer wird.
Aber ein Recht auf Deine Unterschrift unter dem Urlaubs- oder Stundenabbau-Zettel haben sie nicht 
Also: Wenn Du den Nicht-Einsatz, d. h. die Unfähigkeit Deines Disponenten, nicht aus Deiner Tasche zahlen willst, dann sagst Du: Ich bin bereit zu arbeiten - ich will keine Freizeit. Das ganze am besten schriftlich oder mit verläßlichen Zeugen. Dass Dein Disponent Dich dann auf seine interne Schwarze Liste setzt, ist aber auch klar.
Zur Beendigung gilt: Bist Du im Plus gibt es das Geld; Für Minus gilt: bei Eigenkündigung können sie max. 35 Stunden mit Deinen Ansprüchen verrechnen.
Gruß
Harry