Zeitarbeit Randstad und Zeitkonto

Liebe/-r Experte/-in,

hätte da mal 1-3 fragen bzgl. Zeitarbeit (gibt ja bestimmt jemanden hier der sich damit auskennt…)

wenn man bei Randstad angestellt ist im unbefristeten Verhältnis und nicht im Einsatz ist - z.b. Pause zwischen zwei Einsätzen - wird einem dann die Zeit (sie wird ja auch bezahlt) aufs Zeitkonto „gebucht“ sprich man fällt dann bei zwei Wochen nichteinsatz 70 Stunden ins „Minus“.

Gibt es hier eine Regelung? Ist das Ermessenssache des Disponenten?

Was passiert wenn man die Firma dann verlässt mit „negativem“ Zeitkonto und noch ausstehendem Urlaub - kann der Urlaub dem Zeitkonto gegengerechnet werden?

danke für infos & Gruß
derRollo

Hallo derRollo,

bein einsatzfreien Zeiten werden die Stunden vom Zeitkonto genommen. Daher haben Sie auch einen 35 Stunden Vertrag und arbeiten 40 Stunden. Die 5 Stunden werden Ihnen jeden Monat auf das Zeitkonto gebucht.

Bei einsatzfreien Zeiten wird sogenannter FZA (Freizeitausgleich) genommen, d.h. Ihnen werden für 14 Tage tatsächlich 70 Stunden vom Zeitkonto genommen.

Fallen Sie nun ins Minus oder scheiden mit einem Minuskonto aus, hat dies keine Folgen für Sie. Das nennt sich Arbeitgeberrisiko. Ihr Disponent muss so schnell wie möglich dafür sorgen, dass Sie wieder in einem Einsatz sind, damit Ihr Zeitkonto nicht so tief ins Minus fällt.

Es ist keine Ermessenssache des Disponenten, die Stunden werden Ihnen automatisch abgebucht und ausgezahlt.

Urlaub kann natürlich dem Zeitkonto gegengerechnet werden, Sie sind aber nicht verpflichtend, dazu einzuwilligen. Es gibt Kollegen, die dies machen um einsatzfreie Zeiten zu überbrücken. Wenn Sie wieder in einem Einsatz sind und genügend Stunden auf dem Zeitkonto haben, wird dasa dann zurückgebucht. Das heißt, Sie bekommen dann Ihren Urlaubsanspruch wieder zurück. (nach 6 Monaten z.B.) Gründe dafür sind hauptsächlich Interna.

Falls Sie noch Fragen haben, schreiben Sie ruhig eine Antwort, ich gebe mir Mühe alles zu beantworten.

Viele Grüße,

Paula

Liebe/-r Experte/-in,

hätte da mal 1-3 fragen bzgl. Zeitarbeit (gibt ja bestimmt
jemanden hier der sich damit auskennt…)

wenn man bei Randstad angestellt ist im unbefristeten
Verhältnis und nicht im Einsatz ist - z.b. Pause zwischen zwei
Einsätzen - wird einem dann die Zeit (sie wird ja auch
bezahlt) aufs Zeitkonto „gebucht“ sprich man fällt dann bei
zwei Wochen nichteinsatz 70 Stunden ins „Minus“.

JAAA

Gibt es hier eine Regelung? Ist das Ermessenssache des
Disponenten?

Keine Regelung BZA Tarif

Was passiert wenn man die Firma dann verlässt mit „negativem“
Zeitkonto und noch ausstehendem Urlaub - kann der Urlaub dem
Zeitkonto gegengerechnet werden?

Die Minusstunden wenn Sie durch den Arbeitgeber entstanden sind durch Nichteinsätze-dürfen Ihnen nicht zur Last gelegt werden. Wenn Sie ein paar Tage ausgefallen sind und dafür Minusstunden genommen haben, dann schon.

danke für infos & Gruß
derRollo

Aaalso,

wenn ein Leiharbeitnehmer nicht im Einsatz ist, hat er trotzdem Anspruch auf seine Garantiestunden. Bei Vollzeit sind das i.d.R. 151,67 also 7h pro Tag (7 * 21,67

Hallo und Guten Abend,

Ihre 1 - 3 Fragen möchte ich gerne kurz beantworten:

  • Der Disponent muss mit Ihnen vorher sprechen, bevor er Ihr Zeitkonto ins MINUS fährt.
  • Da RANDSTAD Mitglied im BZA ist gilt dieser Tarifvertrag und in § 4.6 steht hierzu, dass bis zu 35 Stunden im Minus verrechnet werden können. Also bei 35 ist Schluss. Diese darf gemäß § 11.6 nicht von Ihrem Urlaubskonto genommen werden, denn im BUrlG steht eindeutig, dass der Urlaub der Erholung dient.
    Nach § 11.3 ist ein Urlaub allerdings Ihnen bei einer Beendigung abzugelten, wenn er nicht gewährt werden kann. In diesem Fall wird man Ihnen mit der letzten Abrechnung den Urlaub auszahlen und die 35 Stunden in rechnung stellen.

Man könnte Ihnen jedoch genauso eine Rechnung über 35 Stunden stellen, die rechtlich eher sehr zweifelhaft wäre, aber die Randstad-Rechtsabteilung ist sehr gut.

Ich hoffe, dass ich Ihnen helfen konnte- Arbeitsrecht ist nicht immer einfach. Alles Gute.

Moin Rollo,

nicht so einfach zu beantworten, weil es auch vom Tarifvertrag abhängig ist. Du solltest dies zudem im Tarifvertrag (Haustarif Randstad?) nachlesen. Grundsätzlich wird faktisch genau für diesen Punkt das Zeitkonto angelegt; jedoch liegt dies nicht im Ermessen des Disponenten, er darf Dich max. 1-2 Tage auf Kosten Deiner Stunden zuhause lassen! Er kann Dich fragen, ob Du einverstanden bist unter Anrechnung Deines Zeitkontos oder Jahresurlaubs zu Hause zu bleiben. „Anordnen kann er es nicht!“ (Tarifvertrag!) Ebenso kann er nicht von Dir verlangen „Minusstunden“ aufzubauen! (In Ausnahmefällen mal einen Tag oder max zwei(jedoch auch freiwillig)) Zeiten der Nichtbeschäftigung werden wie gearbeitete Stunden mit dem im Vertrag genannten Stundenlohn vergütet! Steht sogar mit Sicherheit im Arbeitsvertrag aber auch das findest Du im Tarif. Hier hat Dein Disponent kaum Ermessensspielraum! (s.o.) Ergo kannst Du keine Minusstd. aufbauen, deren Wert bei Ausscheiden zurückverlangt werden koennten. Du brauchst Dich also, um es kurz zu machen, nicht darauf einzulassen. Dein Disponent will auf Deine Kosten, Geld für Randstad einsparen!
Bestehe auf Zahlung der Zeiten ohne Einsatz. Wenn Du sehr viele Plusstd. hast, so teilt Euch den „Spass“ soll heißen: findet einen Kompromiss, aber nicht allein auf Deine Kosten.
Gruss marineblau

Hallo alle,

vielen Dank erstmal für die ganzen Infos.

Ich denke ich werde wohl mal ganz unverbindlich bei meiner Disponentin anfragen…habe halt so ein wenig die Sorge im Hintergrund, dass es dann durchaus heissen könnte „ja wenn sie keinen zeitausgleich machen wollen dann lösen wir halt den vertrag bei nichteinsatz und stellen sie erst wieder ein wenn wir einen auftrag haben“…könnte ja auch passieren oder?

grüße
Rollo

Moin , moin Rollo,

nun, ganz unrecht hast Du nicht! Es kann und wird wohl so passieren können…
Allerdings solltest Du keinesfalls einer Auflösung zustimmen!!!
Je nach Zugehörigkeit zum Unternehmen hat eine Auflösung nämlich Auswirkungen auf Dein ALG1. Eine Auflösung des Vertrages setzt Deine ZUSTIMMUNG voraus. Das würde zu einer Sperre beim ALG1 von bis zu 3 Monaten führen. Und einer fristgerechten Kündigung kannst Du je nach Zugehörigkeit ebenfalls widersprechen.-Aber das würde jetzt zu weit führen. Rede mit Deiner Disponentin und versuche einen Kompromiss auszuhandeln! Argumentiere so, dass Du bereit bist, Plusstunden einzusetzen aber auch Randstad soll „Einsatz“ bringen. Dann klappts
Viel Glück,
Gruss marineblau

Hallo Rollo,

zunächst: alle angefragten Details stehen in dem Tarifvertrag, der deinem Arbeitsvertrag zugrunde liegt. Du solltest auch ein Exemplar hiervon erhalten haben.

Lt. § 4.2. des BZA-Tarifwerks ist ein Arbeitszeitkonto zu führen, in welches die Abweichungen (Plus und Minus) zwischen der tatsächlich gearbeiteten und der Vertragszeit eingetragen werden.
Hierzu gibt es dann in den §§ 4.2, 4.3, ff Maximalbeträge und sonstige Regelungen.

Für den Fall der Einsatzlosigkeit gibt es keine Regelung, da diese nicht mehr benötigt wird. Die Arbeitnehmer erhalten ein verstetigtes Entgelt, d. h. dass normalerweise bei Nicht-Einsatz die Vertrags-Arbeitszeit als tatsächliche Arbeitszeit angesetzt werden müßte.

Natürlich versuchen die Disponenten, diese unproduktiven Zeiten hinter Arbeiszeitkonten-Abbau, Urlaub, etc. zu verstecken, da sonst der Chef sauer wird.
Aber ein Recht auf Deine Unterschrift unter dem Urlaubs- oder Stundenabbau-Zettel haben sie nicht :wink:

Also: Wenn Du den Nicht-Einsatz, d. h. die Unfähigkeit Deines Disponenten, nicht aus Deiner Tasche zahlen willst, dann sagst Du: Ich bin bereit zu arbeiten - ich will keine Freizeit. Das ganze am besten schriftlich oder mit verläßlichen Zeugen. Dass Dein Disponent Dich dann auf seine interne Schwarze Liste setzt, ist aber auch klar.

Zur Beendigung gilt: Bist Du im Plus gibt es das Geld; Für Minus gilt: bei Eigenkündigung können sie max. 35 Stunden mit Deinen Ansprüchen verrechnen.

Gruß
Harry

Für Tage, an denen kein Einsatz bei einem Entleiher erfolgt, wird der regelmäßige tägliche Arbeitslohn gezahlt (z.B. für 7 Stunden bei 35h/Woche), ohne dass dafür Minusstunden auf das Zeitkonto übertragen werden. Grundlage dafür ist § 11 Abs. 4 Satz 2 und 3 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung welches den § 615 Satz 1 BGB für Leiharbeitsverhältnisse bestätigt. Die verbreitete Praxis, für Tage des Nichteinsatzes Stunden vom Arbeitszeitkonto des Leiharbeitsnehmers abzuziehen ist illegal, da das Recht auf Vergütung nicht durch Arbeits- oder Tarifverträge eingeschränkt werden darf.

Nach dem BZA Tarifvertrag, den Randstad anwendet, ist das so. Trotzdem liegt es im Ermessensspielraum des Arbeitgebers, sprich des Disponenten, ob er diese Regelung des Tarifvertrages so anwendet.

dieri