Zeitarbeits wechsel im selben betrieb is das mögli

hallo

wollte fragen ob es den möglich ist die zeitarbeit zu wechseln und nach der 1 monatlichen kündigunsfrist über die neue zeitarbeit im selben betrieb weiter zu arbeiten.ohne einsatzsperre falls es sowas gibt.

Kann man versuchen, vorausgesetzt es sind mehrere ZA-Firmen vertreten.

selbstverständlich ist das möglich, rechtlich gibt es bei Einhaltung der Kündigungdfrist keine Einwände. Du solltest nur darauf achten, wie lange Du bei Deiner jetzigen Firma bereits bist. Wenn es unter einem Jahr ist, sehe ich auch Einkommensmäßig kein Problem. Wenn Du z.B. bereits länger als zwei Jahre bei Deiner jetzigen Firma bist, verzichtest Du leichtfertig auf eine Menge Sozialrechte wie verlängerten Kündigungsschutz, Weihnachts- und Urlaubsgeld höhere tarifliche Einstufung. Dieser Verlust sollte dann über einen erheblich verbesserten Lohn wettgemacht werden, sonst lohnt es sich nicht für Dich, weil Du arbeitsrechtlich wieder von vorne anfingest, also neue Probezeit mit verkürzter Kündigungsfrist, kürzerer Jahresurlaub etc.Es gilt also genau zu rechnen.

dieri

hallo

wollte fragen ob es den möglich ist die zeitarbeit zu

wechseln

und nach der 1 monatlichen kündigunsfrist über die neue
zeitarbeit im selben betrieb weiter zu arbeiten.ohne
einsatzsperre falls es sowas gibt.

Hallo Jason, das ist ohne Probleme möglich. Du müsstest du
bei dir in der Einsatzfirma nachfragen zu welchen
Zeitarbeitsfirmen du gehen kannst! zB DHL hat mehrere
Zeitarbeitsfirmen mit denen sie zusammenarbeiten. Von daher
brauchst du dich nur bei deiner Einsatzfirma erkundigen :smile:

Hallo,

rechtlich gibt es keine Einsatzsperre, so einen Mist erzählen nur Gewerkschafter.

Die Frage können Sie sich jedoch auch selbst beantworten:
Warum gehen Sie arbeiten?
Um Geld zu verdienen- Richtig!
Genau dieses Interesse hat Ihr Arbeitgeber auch.
Nach 1 Monat wird er dies nicht erreicht haben-
der Break-Even liegt bei 6 Monaten.
Geld wird und darf er von Ihnen rechtlich jedoch nicht verlangen. Er wird gemäß seinen AGB`s eine Vermittlungsgebühr von Ihrem Einsatzbetrieb einfordern- dies ist rechtlich absolut okay.
Ihr Einsatzbetrieb wird dies entweder zahlen, oder Sie ganz „rausschmeißen“- in diesem Falle wären Sie arbeitslos.

An Ihrer Stelle würde ich zuwarten und nach 5 Monaten bei beiden nachfragen- achtung das Risiko bleibt.

Liebe Grüße und Viel Glück

Das dürfte kein Problem darstellen. Nur der Betrieb in dem du arbeitest wird sich sicherlich Fragen deiner ersten ZA-Firma stellen müssen. Aber du hast ja sicherlich triftige Gründe, so dass das kein Problem darstellen sollte.

Es soll Firmen geben, die sich vertraglich absichern,
daß deren Mitarbeiter nicht über andere ZA-Firmen wieder zum gleichen Kunden gehen. Aber über eine gerichtliche Entscheidung in einem solchem Falle habe ich bes heute nichts gehört.

Vergiss nur nicht: Man sieht sich im Leben immer zweimal…
Also nicht im Streit auseinandergehen.

Gruß
Heio

Hallo
meines Wissens gilt die Sperre nur für eine Bewerbung in dem Entleihbetrieb.
Was die Konkurenz (eine andere Leihfirma) für Bedingungen hat, solltest Du mit der neuen Leihfirma, oder dem Betrieb, in dem Du arbeitest abklären. Wenn Du einen Ansprechpartner in der alten Leihfirma hast, frage oder noch besser stelle die Frage schriftlich, wenn es nicht aus dem Arbeitsvertrag hervorgeht.
Mehr kann ich Dir leider nicht sagen.
Viele Grüße und Erfolg
Dieter

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Hallo,

im Prinzip ist das schon möglich, kommt aber darauf an, ob Deine momentane Zeitarbeitsfirma eine Klausel im Arbeitsvertrag eingebaut hat, die so etwas verbietet. Schau einfach mal dort nach.

Liebe Grüße
Alex

Hallo, jason-
wenn ich deine Frage richtig verstehe, möchtest du wissen, ob du im gleichen Kunden- (genannt: Entleiher-) Betrieb weiter arbeiten darfst, wenn du die Zeitarbeitsfirma gewechselt hast?
Was sollte dagegen sprechen? Welche Zeitarbeitsfirma in welchem Betrieb einsetzt, ist doch nicht Sache der Mitarbeiter - der ist doch auch weisungsgebunden, muss dort hingehen, wo er eingesetzt wird.
Wenn also Zeitarbeitgeber X dich drei Monate bei Betrieb Z eingesetzt hat, nun dort keinen Auftrag mehr hat und dich kündigt; du anschießend bei Zeitarbeitgeber Y angestellt wirst und in den Betrieb Z geschickt wirst, weil die jetzt von Z das Leihpersonal anfordern- wer sollte sich sperren?
Wie man das Ganze moralisch findet, soll ja nicht debattiert werden, ne?

Viel Glück, auf dass du lieber einen festen Job findest!
Anette

über die neue zeitarbeit im selben betrieb weiter zu arbeiten.ohne einsatzsperre falls es sowas gibt.

Eine ‚Einsatzsperre‘ kann mit dem Verleiher und seinem Kunden geschlossen werden (AGB).
Solche Branchenbeschäftigungsklauseln kommen in der Regel in Bereiche wie ‚Mode/Modedesigner‘ oder in besonderen Positionen, welche dann schon im Arbeitsvertrage aufgeführt sind, vor.

Viel Erfolg im Wechsel.

Hallo,

grundsätzlich ja. Man muss aber die vertragliche Situation zwischen dem Kunden und Ihrer alten Zeitarbeitsfirma berücksichtigen. Dies zu prüfen ist aber nicht Ihre Aufgabe.

BS

Guten Abend,

mehrere Kriterien müssen beachtete werden:
Wie lange arbeiten sie schon bei diesem Kunden?
Wie sieht der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag aus, die der Verleiher mit dem Entleiher schließt.
Und macht bei dem Wechsel der Entleiher mit.
Haben Sie mit der neuen Zeitarbeitsfirma schon gesprochen, diese Dinge sollte von der neuen Zeitarbeitsfirma abgeklärt sein.
Sie sollten darauf achten, daß Sie dann wieder 6 Monate Probezeit haben und evt. sogar von neuem befristet eingestellt werden können.
Dieser Schritt sollte gut überlegt sein.

Alles Gute.

L.G.

es gibt keine einsatzsperre mehr…

Hallo, bitte entschuldigen Sie, dass ich Ihnen nicht antwortete, meine emailadresse hatte sich geändert und so lese ich erst heute Ihre Anfrage. Ich hoffe sehr, Ihr Problem wurde gelöst!
Nochmals sorry und lieben Gruß
Marina Ines