Hallo,
dein Freund ist zwar mit der ZA einen Arbeitsvertrag eingegangen, dieser kann aber jederzeit gekündigt werden. Allerdings gibt es auch dort Kündigungsfristen:
arbeitet er sehr kurz dort, kann das Verhältnis sogar binnen zwei Tagen aufgelöst werden. Ist er länger als 6 Monate dort, hat er 14 Tage. Diese Unternehmen lassen dann ganz gerne einen Aufhebungsvertrag in beidseitigem Einverständnis unterzeichnen. Da entfallen die Kündigungsfristen und auch sämtliche Ansprüche. JEDE ZA unterliegt den gesetzlich bestimmten Mindestlöhnen, meist arbeiten sie nach dem BZA / DGB - werden diese nicht eingehalten, drohen den Firmen erhebliche Geldstrafen.
Ich rate deinem Freund, sich erst einmal mit deiner ZA in Verbindung zu setzen, dort anzufragen, welche Entlöhnung er bekommen würde. Denn es kommt immer auf die Einsätze an! Ein Helfer darf nicht unter € 7,89 verdienen, danach aufwärts, entsprechend der Entgeltgruppen.
Viel Glück 