Zeitaufwand dem Provider in Rechnung stellen?

Hallo,

sofern der Internetanschluss umgeschaltet wird (Tarifupgrade oder Umzug) ist es üblich, dass der eigene Internet Service Provider einen Technikertermin mit dem Kunden vereinbart (Schaltungstag).

1und1 gibt in diesem Falle in einer Mitteilung an, dass man am Tag der Umschaltung von 8-16 Uhr im Haus anwesend sein muss, da es sein KANN, dass ein Techniker vor Ort am APL oder auch in der Wohnung an der Telefondose Änderungen vornehmen muss. Ist der Kunde zum vereinbarten Termin nicht in der Wohnung antreffbar und muss der Techniker deshalb noch einmal wiederkommen, wird im voraus verständlicherweise vereinbart, dass die zusätzlichen Anfahrtkosten vom Kunden übernommen werden.
Da die Internetleitungen (zumindest die aus Kupfer und Glasfaser) hauptsächlich im Telekom besitz sind, ist es für 1und1 eine gängige Praxis vor Ort Telekom-Techniker
zu beauftragen (ergo ein Fremdunternehmen).

In den letzten 6 Jahren hatte ein 1und1 Kunde 3 derartige Schaltungstermine. Jedesmal passierte etwas Unvorhergesehenes. Entweder erschien der Techniker nicht, oder er schaltete vor Ort etwas um (Schaltraum, APL), meldete sich aber nicht beim Kunden, der in der Wohnung wartete, machte dabei einmal auch Fehler bei der Schaltung… Der Kunde musste während dieser längst verjährten Termine jeweils zusätzliche Urlaubstage an Ersatzterminen nutzen. In jedem Falle war das Verschulden entweder durch Technikerversagen der mangelnde Kommunikation zwischen Technik-Service und 1und1 gegeben. Der Fehler ist damit indirekt vom Auftraggeber (1und1) zu verantworten.
Zusätzlich behält sich der Technikservicedienstleister vor, am Tag der Schaltung nur aus der Ferne zu agieren, da nach eigener Messung vor Ort kein Eingreifen nötig ist. In der Praxis sah es für den Kunden jedoch bisher anders aus. Er wurde zwar immer darauf hingewiesen, er müsse anwesend sein, da er sonst eine weitere Anfahrt selbst zahlen müsste, auf der anderen Seite wurde bei Fernschaltung aber nicht einmal auf einer hinterlegten Handynummer Bescheid gegeben, dass der Kunde nicht länger in seiner Wohnung warten muss, oder dass man mal die Leitung prüfen solle, ob alles i.O. ist.

Nun zur Frage:
Nun steht beim Kunden durch einen weiteren Umzug wieder ein derartiger Schalttermin ins Haus und wieder wird angekündigt, dass der Kunde die Kosten übernehmen muss, wenn der Techniker ihn nicht antreffen kann und deshalb noch einmal wieder kommen muss.
Kann der Kunde dieses mal 1und1 im Vorfeld auf diesen Hinweis antworten und den Termin bestätigen, während er darauf hinweist, dass zusätzlicher Zeitaufwand seinerseits im Gegenzug ebenfalls in Rechnung gestellt wird? Grund dafür muss natürlich ein Verschulden seitens 1und1 oder des beauftragten Technikers sein.

Ich bin sehr gespannt auf eure Antworten.

Die Idee finde ich an sich nicht verkehrt, denn der zusätzliche Urlaubstag im Falle eines zweiten Termins bedeutet ja auch für den Kunden (der bis zu 8 Stunden lang in seiner Wohnung warten muss) einen unverschuldeten Mehraufwand.

Hallo Claus,

ich habe die Frage direkt als „Experte“ zur Beantwortung bekommen. Muss leider passen, da ich im Netzmanagement der Telekom keine Erfahrungen mit Carrieraufträgen, geschweige denn der rechtlichen Situation für „Ausfallentschädigungen“ habe.

Viel Erfolg
gruß marcel

Hallo! Bei uns in Österreich Kannst du den Termin Tel.

Hallo,

Eingrenzen auf ca. 2 Std . Wegen Ersatzkosten durch Wartezeiten empfehle ich eine Rechtsauskunft Bei eine Anwalt zu erfragen.Gruß Manfred
sofern der Internetanschluss umgeschaltet wird (Tarifupgrade
oder Umzug) ist es üblich, dass der eigene Internet Service
Provider einen Technikertermin mit dem Kunden vereinbart
(Schaltungstag).

1und1 gibt in diesem Falle in einer Mitteilung an, dass man am
Tag der Umschaltung von 8-16 Uhr im Haus anwesend sein muss,
da es sein KANN, dass ein Techniker vor Ort am APL oder auch
in der Wohnung an der Telefondose Änderungen vornehmen muss.
Ist der Kunde zum vereinbarten Termin nicht in der Wohnung
antreffbar und muss der Techniker deshalb noch einmal
wiederkommen, wird im voraus verständlicherweise vereinbart,
dass die zusätzlichen Anfahrtkosten vom Kunden übernommen
werden.
Da die Internetleitungen (zumindest die aus Kupfer und
Glasfaser) hauptsächlich im Telekom besitz sind, ist es für
1und1 eine gängige Praxis vor Ort Telekom-Techniker
zu beauftragen (ergo ein Fremdunternehmen).

In den letzten 6 Jahren hatte ein 1und1 Kunde 3 derartige
Schaltungstermine. Jedesmal passierte etwas Unvorhergesehenes.
Entweder erschien der Techniker nicht, oder er schaltete vor
Ort etwas um (Schaltraum, APL), meldete sich aber nicht beim
Kunden, der in der Wohnung wartete, machte dabei einmal auch
Fehler bei der Schaltung… Der Kunde musste während dieser
längst verjährten Termine jeweils zusätzliche Urlaubstage an
Ersatzterminen nutzen. In jedem Falle war das Verschulden
entweder durch Technikerversagen der mangelnde Kommunikation
zwischen Technik-Service und 1und1 gegeben. Der Fehler ist
damit indirekt vom Auftraggeber (1und1) zu verantworten.
Zusätzlich behält sich der Technikservicedienstleister vor, am
Tag der Schaltung nur aus der Ferne zu agieren, da nach
eigener Messung vor Ort kein Eingreifen nötig ist. In der
Praxis sah es für den Kunden jedoch bisher anders aus. Er
wurde zwar immer darauf hingewiesen, er müsse anwesend sein,
da er sonst eine weitere Anfahrt selbst zahlen müsste, auf der
anderen Seite wurde bei Fernschaltung aber nicht einmal auf
einer hinterlegten Handynummer Bescheid gegeben, dass der
Kunde nicht länger in seiner Wohnung warten muss, oder dass
man mal die Leitung prüfen solle, ob alles i.O. ist.

Nun zur Frage:
Nun steht beim Kunden durch einen weiteren Umzug wieder ein
derartiger Schalttermin ins Haus und wieder wird angekündigt,
dass der Kunde die Kosten übernehmen muss, wenn der Techniker
ihn nicht antreffen kann und deshalb noch einmal wieder kommen
muss.
Kann der Kunde dieses mal 1und1 im Vorfeld auf diesen Hinweis
antworten und den Termin bestätigen, während er darauf
hinweist, dass zusätzlicher Zeitaufwand seinerseits im
Gegenzug ebenfalls in Rechnung gestellt wird? Grund dafür muss
natürlich ein Verschulden seitens 1und1 oder des beauftragten
Technikers sein.

Ich bin sehr gespannt auf eure Antworten.

Die Idee finde ich an sich nicht verkehrt, denn der
zusätzliche Urlaubstag im Falle eines zweiten Termins bedeutet
ja auch für den Kunden (der bis zu 8 Stunden lang in seiner
Wohnung warten muss) einen unverschuldeten Mehraufwand.

Hallo.
Dies ist zwar keine technische Frage, aber ich kann meine Erfahrung schildern.
Wir sind ein Fachbetrieb für EDV und Telekommunikation, und betreuen auschliesslich Firmen. Wenn wir auf Telekom (o.ä.)Techniker warten, stellen wir dies dem Kunden in Rechnung.
Verschiedene Kunden haben unsere Rechnung versucht weiterzureichen; bislang immer erfolglos.
Es scheint, ohne zu klagen, nicht erfolgversprechend.
Daher würde ich diese Frage ins Rechtsfragen-Forum stellen.
N.