Hallo,
wenn man unsere Abgeordneten so reden hört, könnte man meinen, daß sie mindestens 20 Stunden täglich im Sinne des Wählers tätig sind. Daß die da reine Partei"arbeit" und die Fahr-/Flugzeit zum „Arbeitsplatz“ (das macht ein normaler Arbeitnehmer auch in seiner Freizeit) mitrechnen, sei mal geschenkt.
Wenn ich aber nun in http://www.landtag-bw.de/parlament/parlamentsreform.asp lese:
Außerdem gilt ab dem Jahr 2016 eine strikte Unvereinbarkeit von Amt und Mandat. Das heißt, zum Beispiel Lehrer, Bürgermeister oder Landräte können nicht gleichzeitig berufstätig und Mitglied im Landtag sein.
stellt sich schon die Frage, wie man überhaupt zwei Vollzeitjobs (spätestens Landrat macht man ja wohl nicht nebenbei) verbinden soll.
Auch im bayerischen Landtag gibt es ja immer mal Abgeordnete, die so gut wie nie anwesend sind. Sofern irgend möglich machen die das aber nur eine Amtszeit und werden dann nicht mehr aufgestellt, weil ja die anderen deren Arbeit (vor allem in den Ausschüssen) mit machen müssen.
Ist das in BW wirklich so extrem - die Änderung wird ja wohl einen Grund haben.
Cu Rene