Wie lang hafte ich als Kontoinhaber eines Bankkontos?
Ich habe meine Vollmacht als Kontoinhaber löschen lassen bzw. zurückgegeben und gleichzeitig auf einen neuen Kontoinhaber übertragen lassen.
Ehemaliger und neuer Kontoinhaber haben gemeinsam und gleichzeitig am Bankschalter diesen Schritt schriftlich dokumentieren lassen.
Trotzdem stehe lt. Bank der ehemalige K-Inhaber solange in der Pflicht, bis der neue K-Inhaber seinen vom Bankvorstand geprüften und genehmigten Vertrag (mit Karte & Co) unterzeichnet habe.
Hi,
ich bin in diesem Punkt kein Experte. Aber ich würde sagen, dass der alte Besitzer für die Transaktionen bis zur Übergabe haftet und der neue für die Transaktionen nach diesem Zeitpunkt. Und das ganze unabhängig vom Vertrag mit der Bank.
MFG
Wie lang hafte ich als Kontoinhaber eines Bankkontos?
Mal in den Dokumenten nachlesen, welche Du unterschrieben hast?
Ehemaliger und neuer Kontoinhaber haben gemeinsam und gleichzeitig am Bankschalter diesen Schritt schriftlich dokumentieren lassen.
Was ihr beide unter Euch ausmacht interessiert die Bank nach außen nicht die Bohne. Ist halt blöd, dass die Bank als Vertragspartner da auch zustimmen muss. Sonst würde ja jeder z.B. seine Schulden auf einen Hartzer übertragen, dem 'nen Kasten Bier geben und gut ist’s.
Trotzdem stehe lt. Bank der ehemalige K-Inhaber solange in der Pflicht, bis der neue K-Inhaber seinen vom Bankvorstand geprüften und genehmigten Vertrag (mit Karte & Co) unterzeichnet habe.
Korrekt: Solange die Bank dem Inhaberwechsel nicht zugestimmt hat ist dieser nicht passiert.
Oder kürzer ausgedrückt:
DU hast als Kontoinhaber einen Vertrag mit der Bank.
Um diesen Vertrag zu ändern, ist die Zustimmung beider Vertragspartner notwendig. Und wenn dann z.B. die Erdbeerzunge sagen würde „ne den Herrn Meier lassen wir nicht aus dem Vertrag“ dann wäre das so.
Du könntest alleine den Vertrag fristgemäß kündigen , nicht mehr.