"Zeitdeputat"? Anspruch darauf? Kann mich mein AG im Stich lassen?

Hallo miteinander,

ich bin Student und arbeite seit Ende 2013 als Werkstudent (eigentlich 450€-Basis) neben dem Studium in einem Ingenieurbüro. Da ich kein Bafög mehr bekomme, bin ich auf diesen Job angewiesen, da ich ja meinen Lebensunterhalt bestreiten muss.

Nun hat sich folgende Situation eingestellt: Es gibt (scheinbar) keine Arbeit. Letztes Jahr um diese Zeit war viel zu tun und ich konnte jeden Monat so zwischen 600 - 850 € verdienen. Dieses Jahr allerdings rufe ich zwei mal die Woche an und frag, wann ich wieder kommen kann. Jedes mal werde ich auf die folgende Woche vertröstet und so ist es mittlerweile so weit gekommen, dass ich aktuell im Oktober (es ist der 22.10.) noch nicht einen Tag arbeiten „durfte“. Die vorangegangenen Monate war es auch schon sehr wenig (zwischen 300 - 400 €). Letztes Jahr war es meistens so, dass ich angerufen wurde und gefragt wurde, wann ich denn Zeit hätte.

Da es noch andere Studenten gibt, die dort arbeiten und die gleiches Berichten, kann es wohl nicht an mir und meinen Fähigkeiten liegen.

Nun meine Frage: Kann mich mein Arbeitgeber einfach so im Stich lassen? Man gibt uns null Info, ob die Firma gesund ist. Kündigungen gab es auch noch keine (habe noch keine Erhalten). Ich habe den Geschäftsführer bereits auf die Problematik hingewiesen, der jedoch hat abgeblockt. Ich bin bereits auf der Suche nach einem neuen Job und einige Bewerbungen sind schon raus gegangen, aber die letzten Monate habe ich halt ein Defizit erwirtschaftet.

Also: Kann mich mein Arbeitgeber einfach so im Stich lassen? Habe ich Anspruch auf eine Mindestvergütung (450€) der letzten Monate, da ich ja oft genug meine Bereitschaft geäußert habe. Oder irgendetwas ähnliches.

Noch was: Im Arbeitsvertrag steht: „Die Arbeitszeit wird bedarfsabhängig vereinbart. […] Zeitdeputat von 50 Stunden (damals noch 9 €/Stunde) vereinbart“. Was heißt das jetzt genau? Habe ich Anspruch auf diese 50 Stunden?

Freundlich Grüße

Legnad

Hallo,

ohne Kenntnis der genauen vertraglichen Formulierung ist eine seriöse Antwort nicht möglich. Deswegen nur einige grundsätzliche (Ausnahmen bestätigen die Regel) Anmerkungen:

  1. Läßt der Begriff des „Zeitdeputats“ sich tatsächlich als vereinbarte Mindestarbeitszeit interpretieren, dann gilt es auch verbindlich.

  2. Ist keine Mindestarbeitszeit rechtswirksam vereinbart, gilt grundsätzlich die Mindestschwelle des § 12 TzBfG von 10 Std./Woche. Diese Vorschrift wird von manchen Arbeitgebern gerne mal „übersehen“.
    http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__12.html

  3. In beiden Fällen trägt der AG das Betriebsrisiko. Hat er keine Arbeit bzw. teilt er keine Arbeit zu, muß er trotzdem die vereinbarten Mindestarbeitsstunden vergüten. Das nennt man „Annahmeverzug“ und ist in § 615 BGB geregelt.

&Tschüß
Wolfgang

nein.