Die Abtastrate muss sehr hoch sein, um nicht sinusförmige Ströme zu erfassen.
Die Frage ist doch, über welchen Zeitraum der Saldo aus Lieferung und Bezug berechnet wird.
Dieser muss mindestens eine Vollwelle lang sein, also 20 ms.
Ansonsten würden bereits Blindströme, die nicht als Wirkleistung berechnet werden dürfen, innerhalb jeder Vollwelle zu 50% als Bezug und zu 50% als Lieferung berechnet werden.
Ein Kondensator am Wechselstromzähler bezieht ja während einer Vollwelle zweimal Wirkleistung aus dem Netz, um sie direkt danach wieder zurückzuliefern.
Zudem saldieren die Zähler ja auch über die drei Phasen hinweg:
1 kW Bezug auf L1 wird durch 1 kW Lieferung auf L2 vollständig ausgeglichen, so dass diese Leistungen in der Summe zu 0 kW Einspeisung und 0 kW Bezug auf dem Zählwerk führen.
Dabei las ich in einer Stellungnahme der EEG Clearingstelle, dass diese Saldierung gar nicht vorgeschrieben sei.
Über welchen Zeitraum „saldiert“ nun dein Zähler? Um dir nicht fälschlicherweise eine Blindleistung als 50% Bezug und 50% Lieferung zu berechnen, muss er das mindestens über 20 ms machen.
Demnach wärst du bei einer Phasenanschnittsteuerung auf der sicheren Seite.
Bei einer Schwingungspaketsteuerung reden wir aber über ein Vielzahl von Schwingungsperioden.
Wenn du einen Überschuss von 2 kW verheizen willst und dabei einen 3 kW Heizstab mit Paketsteuerung jeweils 80 ms an- und 40 ms abschaltest, kann es tatsächlich so sein, dass dein Zähler dann während der Einschaltdauer 1 kW Bezug berechnet und während der Ausschaltdauer 2 kW Einspeisung.
In Magazinen und Foren zur Photovoltaik wird das teilweise heiß diskutiert. Am Ende weiß das nur der Zählerhersteller.
Ich halte es sogar für denkbar, dass dies gar nicht geregelt ist, ebenso wie bei der Saldierung über alle Phasen.