Zeitliche Nutzungsbeschränkung für Spielplatz, Eigentümerversammlung nötig?

Hallo,

Ich habe mal einige Fragen zum Thema zeitliche Nutzungsbeschränkung für Spielplätze.

Unser Spielplatz in unser Wohnanlage ist Teil des gemeinschaftlichen Eigentums. Nun wurden bisher keine Regelungen für die zeitliche Nutzung getroffen. Einige Eigentümer fühlen sich nun gestört und würden gerne Regelungen treffen.
Müssen solche Regelungen in einer Eigentümerversammlung behandelt werden oder gibt es da andere Möglichkeiten??
Und zweitens: Wo müssen diese Regelungen festgehalten werden? In der Hausordnung oder wo?

Grüße

Hallo instict,

ich kenne mich mit den Sicherheitstechniken der Spielgeräte aus, aber mit Nutzungsbestimmungen von Eigentümeranlagen leider nicht.

Viele Grüße

Michael

Hallo

Die eigentlich Frage kann ich nicht beantworten, höchstens was verlinken: http://www.juraforum.de/lexikon/kinderspielplatz

Ich weiß aber mit Sicherheit, dass es keine zeitliche Beschränkung geben kann (außer nachts vielleicht), wann Kinder draußen spielen dürfen. Wenn also die Spielplatznutzung zeitlich begrenzt würde, dann könnten die Kinder direkt daneben spielen. Das würde ich der Eigentümerversammlung einfach mal mitteilen. - Die könnte ja auch auf die Idee kommen, den Spielplatz abzuschaffen, wenn eine zeitliche Einschränkung nicht durchsetzbar wäre.

Viele Grüße

Trotzdem danke

Vielen Dank erstmal,
aber könnten die Eigentümer so etwas wie ein Mittagsruhe oder ähnliches durchsetzten oder ist es generell nicht möglich?

Moin,

Einige
Eigentümer fühlen sich nun gestört und würden gerne Regelungen
treffen.

solche Leute haben es in Zukunft zum Glück schwerer Kinder zu beschränken
http://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/__22.html
Abschnitt 1a
Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen wie beispielsweise Ballspielplätzen durch Kinder hervorgerufen werden, sind im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung. Bei der Beurteilung der Geräuscheinwirkungen dürfen Immissionsgrenz- und -richtwerte nicht herangezogen werden.

Gandalf

Hallo

aber könnten die Eigentümer so etwas wie ein Mittagsruhe oder ähnliches durchsetzten oder ist es generell nicht möglich?

Weiß ich nicht. Wenn Kinder spielen eigentlich nicht. Das muss hingenommen werden wie ein Unwetter o.ä.

Viele Grüße

Würde die Abschaffung des Spielsplatzes nicht einen erheblichen Wertverlust der Anlage darstellen? Frage mich ob eine Eigentümerversammlung sowas so ohne weiteres abschaffen kann…

Hallo

Würde die Abschaffung des Spielsplatzes nicht einen erheblichen Wertverlust der Anlage darstellen? Frage mich ob eine Eigentümerversammlung sowas so ohne weiteres abschaffen kann…

Das würde ich auch bezweifeln, da ich es aber nicht weiß, habe ich nur Argumente vorgeschlagen, die man vorbringen könnte.

Das Problem ist, dass ich nicht genau weiß, ob der Fragesteller den Benutzung einschränken will, oder gegen eine Einschränkung ist. Ich dachte zuerst, er sei dagegen, bin jetzt aber am zweifeln.

Viele Grüße

Hallo

Bei einem privaten Spielplatz können selbstverständlich Nutzungszeiten bestimmt werden. Ist nur eine Frage, ob ein entsprechender Mehrheitsbeschluss erzielt werden kann.

Bei unseren Gemeindespielplätzen steht am Eingang des Spielplatzes ein entsprechendes Schild > Benutzungszeiten … und für Kinder bis … Jahre
(teils mit, teils ohne Mittagsruhe)

Da ein Schild aber nicht bedeutet, dass die Regeln auch eingehalten werden, bleibt die Frage der praktischen Umsetzung.
Beispiel aus der Nachbargemeinde: eingezäunter (öffentlicher) Spielplatz mit abschliessbarem Tor - Nachbarn machen Schließdienst (Probleme waren hier aber weniger die Zielgruppe „Kinder“, sondern Verschmutzungen durch Hundekot/Flaschen/Glasscherben/Kippen, Trinkgelage von Jugendlichen, Zündeln u.A.)

Grundsätzlich wird zwar normaler Kinderlärm i.d.R. als hinzunehmen weil sozialadäquat angesehen. Allerdings sollen Spielplätze gerade auch den Zweck erfüllen, dass Kinder ihr Sozialverhalten trainieren können, d.h. z.B. auch zu lernen, dass man eben nicht einfach alles machen kann, dass man auf seine Mitmenschen Rücksicht nimmt etc etc. Da sind dann auch die Eltern im Boot > Stichwort Aufsichtspflicht, Erziehungspflicht.

Grüsse Rudi