Hallo
Bei einem privaten Spielplatz können selbstverständlich Nutzungszeiten bestimmt werden. Ist nur eine Frage, ob ein entsprechender Mehrheitsbeschluss erzielt werden kann.
Bei unseren Gemeindespielplätzen steht am Eingang des Spielplatzes ein entsprechendes Schild > Benutzungszeiten … und für Kinder bis … Jahre
(teils mit, teils ohne Mittagsruhe)
Da ein Schild aber nicht bedeutet, dass die Regeln auch eingehalten werden, bleibt die Frage der praktischen Umsetzung.
Beispiel aus der Nachbargemeinde: eingezäunter (öffentlicher) Spielplatz mit abschliessbarem Tor - Nachbarn machen Schließdienst (Probleme waren hier aber weniger die Zielgruppe „Kinder“, sondern Verschmutzungen durch Hundekot/Flaschen/Glasscherben/Kippen, Trinkgelage von Jugendlichen, Zündeln u.A.)
Grundsätzlich wird zwar normaler Kinderlärm i.d.R. als hinzunehmen weil sozialadäquat angesehen. Allerdings sollen Spielplätze gerade auch den Zweck erfüllen, dass Kinder ihr Sozialverhalten trainieren können, d.h. z.B. auch zu lernen, dass man eben nicht einfach alles machen kann, dass man auf seine Mitmenschen Rücksicht nimmt etc etc. Da sind dann auch die Eltern im Boot > Stichwort Aufsichtspflicht, Erziehungspflicht.
Grüsse Rudi