Zeitspanne zwischen Ordnungsmaßnahmen

Wir haben ein grösseres Problem mit der Grundschule (Hessen) unseres Sohnes (10 Jahre, 4. Klasse).
Da unser Sohn positiv auf ADHS getestet wurde und wir das der Schulleitung gemeldet haben, ohne das wir unserem Sohn Medikamente geben wollen, haben wir zur Zeit einen Spießrutenlauf mit der Schulleitung.
Diese möchte, in unseren Augen, das unser Sohn Medikamente (Ritalin) nimmt was wir aber ablehnen.
Da er in der Schule Konzentrationsschwächen hat wurde Ihm und uns innerhalb von 3 Monaten, drei Ordnungsmaßnahmen auferlegt (Hofpausenverbot, wechsel in die Parallelklasse und außschluss von der Klassenfahrt). Mit dem Wechsel in die Parallelklasse können wir uns ja noch anfreunden da wir der Meinung sind das es ein Neuanfang ist, da er in dieser Klasse zur Ruhe kommt und den Schulstoff besser folgen kann (zur Zeit). Aber darf die Schulleitung in solch einem kurzen Zeitabstand diese Menge an Ordnungsmaßnahmen treffen oder muss dem Schüler die Zeit gegeben werden sich auf Grund der Maßnahme zu ändern bevor man eine andere Maßnahme trifft?
An welche Stellen können wir uns des weiteren noch wenden?
Ich hoffe auf baldmöglichste Antworten, es Eilt.
Danke „subirke“

Hallo subirke,

du kannst dich beim Oberschulamt informieren. Deine Fragen müssen dort vertraulich behandelt werden. Das Oberschulamt ( so heißt es in BW) wird nur tätig wenn du dein Einverständnis gibst. Bestimmt gibt es bei euch auch einen Elternverband ADHS. www.ads-hyperaktivitaet.de hier kannst du den BV finden.
Viele Grüße
J.

Hallo,

Die Schulleitung kann euch nicht zu einer medikamentösen Handlung zwingen.
Allerdings möchte ich darauf hinweisen, dass ein Kind mit ADHS einen Lehrer vor sehr große Probleme stellen kann und den Unterricht einer ganzen Klasse an die Grenze des Unmöglichen bringen kann. Mit diesen Worten möchte ich nur um Verständnis für die Lehrer werben, die nicht aus Boshaftigkeit nach Lösungen suchen

Da er in der Schule Konzentrationsschwächen hat wurde Ihm und
uns innerhalb von 3 Monaten, drei Ordnungsmaßnahmen auferlegt
(Hofpausenverbot, wechsel in die Parallelklasse und außschluss
von der Klassenfahrt).

Eben diese Aussage von dir lässt vermuten, dass dir nicht ganz klar ist, warum die Ordnungsmaßnahmen verhängt wurden. Nicht wegen seiner Konzentrationsschwäche, sondern weil er den Unterricht stört. Bitte beachten: ich sage nirgends, dass er das absichtlich macht oder von allein ändern kann - aber für den Lehrer ist die Störung real.
Ich will auch keine Antwort auf die Frage, weil es mich nichts angeht: aber was macht ihr um eurem Sohn zu helfen?

Aber darf
die Schulleitung in solch einem kurzen Zeitabstand diese Menge
an Ordnungsmaßnahmen treffen oder muss dem Schüler die Zeit
gegeben werden sich auf Grund der Maßnahme zu ändern bevor man
eine andere Maßnahme trifft?

Soweit ich weiß, gibt es dazu keine Regelungen, die feste Zeiten vorschreiben.

An welche Stellen können wir uns des weiteren noch wenden?

Gibt es an eurer Schule einen Sozialpädagogen? Ich nehmen an, nein, sondern hätte sich der oder die schon längst eingeklinkt.
Wendet euch an das zuständige Staatliche Schulamt. Vielleicht gibt es in eurem Schulbezirk eine Schule, die eher auf euren Sohn eingehen kann.
Das ist schulspezifisch.
Generell würde ich euch aber auch empfehlen z.B. bei einer Erziehungshilfe oder Caritas vorstellig zu werden und um Hilfe / Anregungen zu bitten.

Ich hoffe auf baldmöglichste Antworten, es Eilt.

„es eilt“ solltest du dir abschminken. Aus eigener Erfahrung: es geht in diesem Bereich nichts schnell.

Gruß
Elke

Hallo,

ihr kennt euren Sohn ja selbst, deshalb muss ich euch nicht erklären, dass ein ADHS-Schüler für sich selbst und andere nicht nur die Beteiligung am Unterricht sehr schwer macht, sondern auch eine Gefahr für alle darstellen kann
(ich habe gerade ein konkretes / aktuelles Beispiel vor Augen, ich hoffe sehr, dass euer Sohn nicht ganz so „überdreht“ ist…)
In so einer Situation muss die Schule Maßnahmen ergreifen, um z.B. Verletzungen zu verhindern. (Eigentlich wird in extremen Situationen ein Einzelfallhelfer benötigt, aber den gibt es eher selten. Eine Absicherung / Kontrolle eines ständig z.B. massiv kippelnden Schülers ist kaum möglich .)

Da er in der Schule Konzentrationsschwächen hat wurde Ihm und
uns innerhalb von 3 Monaten, drei Ordnungsmaßnahmen auferlegt

Wegen Konzentrationsschwächen gibt es eigentlich keine Ordnungsmaßnahmen. Da muss mehr passiert sein.

(Hofpausenverbot, wechsel in die Parallelklasse und außschluss
von der Klassenfahrt).

Insbesondere den letzten Punkt kann ich sehr gut verstehen. Es gibt kein Recht, auf eine Klassenfahrt mitzukommen. Ist ein Schüler unzuverlässig, kann man ihm nicht zutrauen, allein zurechtzukommen, dann darf er nicht mit. Die begleitenden Lehrer können keine Rund-um-die-Uhr Betreuung für einen einzelnen Schüler leisten. Zeichnet sich aber ab, dass dies notwendig ist, dann kann er nicht mitfahren (es sei denn, er hat einen Einzelfallhelfer, der unterstützt).

Danke schonmal für die schnellen Antworten.
@„℮klastic“ das „eilt“ bezog sich auf die Beantwortung meiner Fragen.
Wir wissen das die Ordnungsmaßnahmen nicht von seiner Konzentrationsschwäsche kommt.
Wir wollten nur wissen ob es eine Zeitspanne zwischen den Ordnungsmaßnahmen gibt oder ob diese „Rund um die Uhr“ verhängt werden können.

Wir selber helfen unseren Sohn mit Ergo, Nachungsergänzungsmitteln (Omega3)…, dieser Weg dauert der Schule aber zu lange, da sie schnellst möglich einen „ruhigen“ Jungen haben wollen.

Die Schule gibt unseren Sohn aber nicht diese Zeit der Änderung und das „wurmt“ uns.

Hi,

ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen.
Auch ich möchte betonen, dass niemand dafür bestraft wird, dass er ADHS hat. Aber er wird für das bestraft, was er tut - herumzappeln etc. stören nämlich auch, wenn der Zappelphilipp ADHS hat. Eine solche Diagnose darf kein Freibrief sein für das Kind.
Gerade Kiner mit ADHS brauchen ganz steng eingehaltene Rituale und REgeln und müssen Konsequenzen sofort zu spüren bekommen - denn genau das ist es, was sie nicht selbst können: sich regulieren, sich Grenzen setzen, sich fokussieren. Das muss jemandfür sie machen und es ihnen beibringes jedem anderen Kind.
Mit der Aufeinanderfolge von Ordnungs- und ERziehungsmaßnahmen sind mir keine zeitlichen Grenzen gesetzt. Ich kann Sekunden nach einem Verweis dem gleichen Schüler wieder einen geben.

die Franzi

Hi,

dauert der Schule aber zu lange, da sie schnellst möglich einen :„ruhigen“ Jungen haben wollen.

Die Schule gibt unseren Sohn aber nicht diese Zeit der Änderung und :das „wurmt“ uns.

Frag mal die Eltern der anderen Schüler. Bei allem Verständnis für Deinen Sohn.

die Franzi

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Hallo,

versucht doch mal, eine Möglichkeit zur Hospitation in der Klasse eures Sohnes zu bekommen. Wenn euer Sohn tatsächlich ADHS hat, wird es ihm auch trotz eurer Anwesenheit kaum gelingen, sich großartig anders zu verhalten, als er es normalerweise tut. Falls doch, hat er vermutlich ein anderes Problem.

Dabei könnt ihr ein Gefühl dafür kriegen, was es für Lehrer und Mitschüler bedeutet, in einer Klasse ein (oder auch mehrere) Kind(er) zu haben, das immer eine Sonderzuwendung an Aufmerksamkeit braucht. Vielleicht fällt euch das Verständnis für die „Ungeduld“ der Schule dann leichter.

Schöne Grüße,
Jule

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Als erstes Ruhe bewahren und reden
Hallo,

als Vater eines gleichaltrigen Kindes mit ADHS kann ich nur den Kopf schütteln bei so einer Schule.

Hofpausenverbot ist Oberhumbug, da Kinder einen natürliche Bewegungsdrang haben. Auschluß von der Klassenfahrt ist eine soziale Degradierung.

Man kann Kinder mit dieser Krankheit mit wenigen „Handgriffen“ wieder ordnen. Lasst die Kinder im Unterricht auf dem Stuhl knien. Die Beine können dann nicht mehr zappeln. Wenn sie nervös auf allen herumkauen, gebt einen Kaugummi - die anderen Kinder der Klasse sollen ruhig wissen, daß der Betroffene krank ist. usw. usw. usw.

Zum Thema Ritalin. Es ist kein Teufelszeug und auch kein Wundermittel. Kinder werden NICHT (!) ruhig gestellt. Retadiert verabreicht in genau abgestimmter Dosierung ist dieses Medikament förderlich. Unser Sohn nimmt Ritalin und hat mit Therapie und Elternteraphie von einer Versetzunggefährung in der zweiten Klasse (Deutsch 4, Mathe 5) es nunmehr auf alles 2 und einer Bildungsempfelung für das Gymnasium geschafft.

ADHS heißt auch erst einmal, Ruhe bewahren und Ruhe ausstrahlen. Geht schwer - ich weiß. Mit der Schulleitung reden, Vertrauenslehrer einschalten, Antrag auf Intrgationskind.

Es ist ein langer Weg. Aber es geht!

Christian