Zeitstempel timestamp Urhebernachweis

Wodurch wird ein Digitaler Zeitstempel (timestamp) vor Gericht als Urhebernachweis gültig?

Komponieren und Texten, das sind meine Aktivitäten. Jetzt stehe ich mit meinen Liedern davor, sie kommerziell zu verwerten indem ich meine Lieder, Produzenten vorstelle. Nach mehrtätiger Recherche meinerseits, habe ich festgestellt dass dieser Rechtsbereich in Deutschland und auch im Ausland kein simpler ist.

Nach dem lesen dieser Internetseite: http://www.priormart.com/de/info_musiker

Ist mir der abschnitt „Digitale Zeitstempeldienste“ aufgefallen. Daraus ist dann auch meine Frage entstanden. Ich hoffe auf kompetente antworten, die mich der Lösung meine Problems näher bringen. Vielen Dank.

Hallo,
hierzu habe ich leider keine Kompetenzen.
Viel Erfolg wünscht
Anja

Digitale Zeitstempel sind nur als Beweis verwendbar, wenn sie qualifiziert sind ( Trust Center Zulassung). Alle anderen Zeitstempel kommen nur in Form des sogn. Augenscheinsbeweises, wie Emails, in Betracht. Dann hängt es davon ab, ob der Richter den Beweis akzeptiert. Ansonsten kan man die Urheberschaft nur auf die übliche Art und Weise nachweisen, Zeugen, gegenezeichnete Verschweigenheitsvereinbarungen, notarielle oder anwaltliche Hinterlegung etc.
MfG
JAG

Danke für die Antwort!

Wenn ich jetzt noch wüsste wo es solche Dienste gibt, wäre ich Glücklich. :smile:

Freundliche Grüße

Spannende Frage, die ich auch nur unzureichend beantworten kann.
Und zwar mit einer grundsätzlichen Aussage zum Beweiswürdigungsgrundsatz im justiziellen Verfahren.
Bei einem Zivilprozess gilt derGrundsatz, dass der Richter nur in die Urteilsfindung einbezieht, was die Parteieln selbst vorbringen. Dabei hat er das Recht die Beweise im Rahmen seiner richterlichen Unabhängigkeit zu würdigen.
Der Knackpunkt: Da gibt es keine klaren Regeln oder einfach gesagt, wenn ein Richter meint, so ein Zeitstempel beweist etwas, dann ist prima. Schon der nächste Richter kann das aber ganz anders sehen.
Die Zulässigkeit von Faxen als Nachweis ist genauso ein Thema wo es da hin und her ging.
Letztlich wird dann irgendwann eine Klage bis zum BGH gelangen, der dann höchstrichterlich Vorgaben macht.

Für dich heißt dass, dass auch so ein Zeitstempel oder gar eine notarielle Hinterlegung erstmal keine Sicherheit bringt. Wenn es zum gerichtlichen Verfahren kommt, wäre natürlich insb. eine notarielle Hinterlegung ein starkes Argument, dass viele Richter mehr beeindrucken dürfte als ein digitaler Stempel. Da ist die Justiz konservativ.

Vielen Dank für deine Antwort! Es wäre schön wenn es in Deutschland eine art Zentrale Anlaufstelle für Urheberrecht gäbe. Klare Gesetze wären auch von Vorteil.

Freundliche Grüße

Hallo,

auf diese Frage wieß ich leider keine Antwort!

Viele Grüße

Hallo BasilJohns,
leider kann ich dir zu diesem Thema nichts sagen. Obwohl mich das Thema ebenfalls interessiert. Meine Erfahrungen, die ich weitergebe, betreffen das Mietrecht. Ich werde die dir gegebenen Antworten lesen und wünsche dir viele Antworten anderer Mitglieder.

Es gibt Rechtsanwälte, die sich mit der Sicherung des Urheberrechts befasssen. Die können dir auf deine Frage sicherlich eine Antwort geben.
Liebe Grüße
Zwillingsjungfrau

Hallo, leider kann ich dir bei deiner Frage nicht weiterhelfen.
Gruß hexe1971

Also das Urheberrecht entsteht schon mit der Schaffung des Werkes, der „Digitale Zeitstempel“ dient nur Beweiszwecken, dass spätestens zu diesem Zeitpunkt das Werk schon existierte.

Somit sind ist die Anforderungen an solch einen Zeitstempel eine gerichtsverwertbare Dokumentation des Zeitstempels.

Meines Wissens braucht man dazu aber nicht einen Privatanbieter, sondern kann dies auch beim DPMA (Deutschen Patent- und Markenamt) tun.

Ich würde daher einfach mal eine Email hinschicken. Sollte dieser Dienst nicht mehr bestehen, so können Sie wenigsten einen Hinweis auf verlässliche und anerkannte Dienstleister bekommen.

Gruß,
Sax

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Da haben Sie leider die falsche „Expertin“ angeschrieben. Ist überhaupt nicht mein Themenbereich. Sorry.

J.K.

VIELEN DANK!

Hallo Basil Jones,

die Frage kann ich leider nicht beantworten. Tut mir leid.

Asyanur

Hast Du den schon einen Produzentenvertrag?

Hast Du den schon einen Produzentenvertrag?

Nein, wir nehmen im Moment die Demos auf. Mein anliegen (Zeitstempel) wäre von Bedeutung bevor die Lieder präsentiert werden. Ganz vielen dank an alle für euer Interesse und eure Hilfe!

Ich habe hier eine Initiative am Laufen und hoffe, dass sie genug Unterstützer findet. Es geht darum, dass von staatlicher Seite her ein kostenloser Online-Dienst zur Verfügung gestellt wird, mit dem man irgend einen digitalen Inhalt mit einem Zeitstempel versehen, und dann jederzeit rechtskräftig nachweisen kann, dass man zu diesem Zeitpunkt den Inhalt hatte. Leider geht die Initiative nur noch 11 Tage lange. Bitte helft, dass das was wird, denn leider sieht bisher keiner wirklich das Potential, dass hinter so einem Service steckt. Hier der Link dazu: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/issue/show/1581.html