Hallo. Ich möchte gerne kündigen bei meinem Job als Zeitungsausträgerin. Ich habe dort angerufen und die Frau meinte ich habe 4 Wochen Kündigungsfrist. Darf man in diesem Job überhaupt Kündigungsfrist haben und kann man das verhindern, wenn man das vorher nicht gesagt bekommen hat?
Wo ich vorher ausgetragen habe, gab es nämlich KEINE Kündigungsfrist.
Lg Lara
Guck dir deinen Vertrag an.
Genau den habe ich nicht als Kopie bekommen
Guck dir deinen Vertrag an.
Hallo.
Wenn es ein Arbeitsverhältnis gibt, gibt es auch immer eine Kündigungsfrist - die gab es im vorherigen Job wohl auch, nur hat man die nicht umgesetzt.
Und wenn keine andere Kündigungsfrist vereinbart wurde (siehe Arbeitsvertrag), gilt die gesetzliche - ob das dann in deinem Fall vier Wochen sind, hängt davon ab, wie lange du schon für die Zeitung arbeitest.
Viele Grüße
rugger
ich habe 4 Wochen Kündigungsfrist. Darf man in diesem
Job überhaupt Kündigungsfrist haben und kann man das
verhindern, wenn man das vorher nicht gesagt bekommen hat?
Wo ich vorher ausgetragen habe, gab es nämlich KEINE
Kündigungsfrist.
Lg Lara
Hallo Lara,
wenn du Zeitungen ausgetragen hast, dann hast du einen Vertrag, und an den musst du dich halten. Andernfalls wirst du vertragsbrüchig, und dann können Schadenersatzforderungen auf dich zukommen. Die Kündigungsfristen sind unterschiedlich, es kommt auf den Einzelfall an. Geregelt ist das im BGB:
http://dejure.org/gesetze/BGB/621.html
Die Kündigungsfrist von vier Wochen kann schon in Ordnung sein. Du musst ja auch bedenken, dass die erst mal Ersatz für dich finden müssen, und das dauert normalerweise eine Weile. Die werden ja auch nicht von heute auf morgen neue Austräger finden. Vergessen solltest du auch nicht, dass die Kündigungsfrist beidseitig ist. Was hättest denn du gesagt, wenn die dich von heute auf morgen raus geschmissen hätten?
Aber wenn du unbedingt vorher aufhören willst, rede doch noch mal mit denen. Vielleicht kommen sie dir ja entgegen. Du kannst ja ein wenig auf die Tränendrüse drücken, dass du riesige private Probleme hast oder so ähnlich. Oder du kannst sagen, wenn sie dich sofort aus dem Vertrag raus lassen, wirst du überall erzählen, was für ein tolles Unternehmen das ist… Oder kennst du vielleicht jemand, der für sich einspringen kann? Das werden die vielleicht akzeptieren.
Viel Erfolg
Lorenz
Hallo Lara,
Du hast doch sicher einen schriftlichen Vertrag mit dem Verlag abgeschlossen, schau da mal rein, was dort zum Thema Kündigungsfrist drin steht.
Liebe Grüße
Mel
Erfahrungen, die man schon mal in einem anderen Unternehmen gemacht hat, darf man nicht auf einen neuen Job übertragen.
Gibt es keinen Arbeitsvertrag??
Da muß das drinstehen.
Sie werden doch mit irgendjemandem gesprochen haben…
Wenn Sie einen schriftlichen Vertrag haben, schauen Sie den an.
Wenn Sie einen mündlichen Vertrag haben: wie sieht der aus?
Zur Not hilft auch ein Rechtsanwalt.
Hallo Lara,
natürlich hast du eine Kündigugsfrist. Das man dir das nicht extra gesagt hat, ist auch klar. Jeder weiß normalerweise, das er bei Arbeitsantritt auch eine Kündigungszeit hat. Schau doch mal im Kündigungsschutzgesetz nach.
Wenn das bei der anderen Firma nicht so war, hast du Glück gehabt, oder die waren wenig seriös.
Gruß hassii37
Dann lass ihn dir nachträglich aushändigen. Darauf hast du ein Recht. Klappt das nicht, wende dich an eine höhere Instanz (Geschäftsleitung) oder an die Gewerkschaft.
Genau den habe ich nicht als Kopie bekommen
Guck dir deinen Vertrag an.
so was wird in arbeitsverträgen geregelt. wenn du nix schriftliches hat, würde ich einfach nicht mehr hingehen und fertig