Zeitweiliger Ausschluss vom Unterricht

Hallo werter Leser!
Gibt es eine Möglichkeit, gegen einen „einwöchigen Ausschluss vom Unterricht“ schnellwirksam Veto einzulegen?
Sachlage, soweit mir bekannt:

  • Hauptschule in Bayern, 3 Tage Klassenfahrt regional.
  • Randale in Parallelgruppe mit Alkohol, angespannte Stimmung auf allen Seiten
  • Abends Anordnung, die Zimmer nicht mehr zu verlassen. Ein Schüler, der früher schon mal eine Woche vom Unterricht ausgeschlossen war verlässt sein Zimmer trotzdem heimlich, angeblich um aus dem Nachbarzimmer etwas zu holen, wird „in flagranti“ erwischt.
  • Heimfahrt der Klassen am Freitag wie geplant
  • am folgenden Montag Mittag, letzte Schulwoche vor den Ferien wird dem Erziehungsberechtigten mitgeteilt, dass er das Kind sofort abholen soll, Ausschluss vom Unterricht bis zu den Ferien ( noch 4 Tage); ein weiterer Schüler wird endgültig von der Schule verwiesen, Gründe sind mir nicht bekannt
  • in dieser Woche werden noch 2 Arbeiten geschrieben, die mit Note 6 bewertet werden, da der Schüler nicht anwesend sein wird.

Soweit alles leider nicht so ungewöhnlich.
Meine Frage zielt auf die „Verhältnismäßigkeit der Mittel“ und mögliche Gegenmassnahmen.
Der Erziehungsberechtigte hat das Gefühl, dass sein Kind zwar „schuldig im Sinne der Anklage“ ist, aber als Exempel „missbraucht“ wird. Dies wird untermauert durch das Gespräch mit der Schulleitung, bei der der Schulleiter wohl einen sehr emotionalen, unbeherrschten und lauten Auftritt hatte, der auf eine gewisse Hilflosigleit hindeutet (das ist allerdings nur meine Interpretation).
Die seit dem letzten Schulausschluss im Sommer sehr positiv verlaufene Entwicklung des Kindes ist gefährdet, weil das Strafmass auch dem Schüler unangemessen und ungerecht erscheint.

Nach meiner Kenntniss kann der aktuelle Auschluss nicht gestoppt werden; aber könnte eine nachträgliche „Anullierung“ nicht wenigstens die Motivation des Schülers verbessern und die beiden Zensuren löschen?
Wohin wenden? Jugendamt?
Heute findet noch ein Gespräch mit dem Schulpsychologen statt, was aber wohl keine schnellen Konsequenzen haben wird.
Danke für jeden Tip!

Ok - das war wohl ne Überdosis an Infos für nen ersten Schuss…

-)

Daher in Kurzfassung:
Wie kann ich einen 4 - Tage- Schulausschluss (posthum?)anfechten und damit die Note 6 für jede in dieser Zeit geschriebene Arbeit „löschen“?
Danke für eure Tips!

Hallo,

warum sollten in der Zeit geschriebene Arbeite mit 6 bewertet werden???
der Schüler muss doch zu Arbeiten in der Schule erscheinen? Oder etwa nicht?

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Hallo,

warum sollten in der Zeit geschriebene Arbeite mit 6 bewertet
werden???
der Schüler muss doch zu Arbeiten in der Schule erscheinen?
Oder etwa nicht?

Nö - der Schüler hat quasi Hausverbot.
Die 6er sind kalkulierter Teil der Strafe.

Inzwischen hat die Schulpsychologin den Erziehungsberechtigten telefonisch um einen Besuch gebeten. Dabei hat sich herausgestellt, dass sie sich noch kaum über den Vorfall intern informiert hat. Der Erziehungsberechtigte hat daher zunächst dankend abgelehnt, weil er keine Resultate erwartet. Die Psychologin hat versprochen, dies nachzuholen. Ein Gespräch kann dann im Januar 2009 stattfinden.

Hallo,

ist das nicht eher ein Fall für die Juristen der Schulaufsicht als für die Schulpsychologin?

Die 6er sind kalkulierter Teil der Strafe.

Das halte ich persönlich als disziplinarische Maßnahme für nicht berechtigt.

Pit

Hallo Pit!
Es gibt offenbar keine schnelle Abhilfe gegen den Ausschluss, auch keine juristische. Das verstehe und akzeptiere ich auch noch - die Schule braucht ein Mittel wie den Schulausschluss, um ggf. Gefahr von Schülern und Lehrern abzuwenden, z.B. bei Gewalt.
Da dies hier aber nicht der Fall war, wird der Erziehungsberechtigte alle möglichen Schritte - auch juristische - prüfen (lassen).

Die 6er fürchte ich sind formal berechtigt, wenn der Schulausschluss berechtigt war. Die ist jedoch mehr als fraglich.

Dass es hier nicht zuletzt um ein Kind geht, auf dem imho von hilflosen Pädagogen herumgetrampelt wird sollte bei aller Juisterei nicht vergessen werden.
Wo bleiben Dinge wie „Vorbildfunktion der Lehrer“, „Vertrauen“, „Souveränität“?
Ich hoffe, dass im Januar das Thema nochmal emotionslos und sachlich aufgerollt werden kann und juristische Schritte nicht erforderlich sind.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ok - das war wohl ne Überdosis an Infos für nen ersten
Schuss…

-)

Daher in Kurzfassung:
Wie kann ich einen 4 - Tage- Schulausschluss
(posthum?)anfechten und damit die Note 6 für jede in dieser
Zeit geschriebene Arbeit „löschen“?

Hallo,

  1. Die Arbeiten können m.E. nicht mit 6 gewertet werden. Er hat ja entschuldigt nicht daran teilgenommen. Damit kann man natürlich drohen, rechtswirksam ist es allerdings nicht.

  2. Gegen die Maßnahme kannst du Widerspruch einlegen, einfach einen Brief schicken, an den Schulleiter, damit startet das Widerspruchsverfahren, mehr dazu bei http://de.wikipedia.org/wiki/Widerspruchsverfahren . Das sieht von Bundesland zu Bundesland verschieden aus. Es hat zumindest in Baden-Württemberg keine aufschiebende Wirkung, d.h. du kannst protestieren, die Maßnahme wird trotzdem durchgeführt.

  3. Du kannst vor dem Verwaltungsgericht eine einstweilige Verfügung beantragen, da solltest du dich jedoch von einem Rechtsanwalt beraten lassen, damit so schnell wie möglich vorgegangen werden kann.

Gruß
MK

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Hallo!

Soweit ich informiert bin, müssen Klassenarbeiten mitgeschrieben werden lt. Schulgesetz. So wird es in Sachsen-Anhalt gehandhabt.

Liebe Grüße und eine Portion Gelassenheit
von Herzblume!

Hallo,

warum sollten in der Zeit geschriebene Arbeite mit 6 bewertet
werden???
der Schüler muss doch zu Arbeiten in der Schule erscheinen?
Oder etwa nicht?

Nö - der Schüler hat quasi Hausverbot.
Die 6er sind kalkulierter Teil der Strafe.

Hallo,

um welches Bundesland handelt es sich?
Die 6 als Teil der Strafe halte ich für rechtlich sehr problematisch bis unzulässig.

In BaWü jedenfalls wäre das unzulässig.

  • am folgenden Montag Mittag, letzte Schulwoche vor den Ferien
    wird dem Erziehungsberechtigten mitgeteilt, dass er das Kind
    sofort abholen soll, Ausschluss vom Unterricht bis zu den
    Ferien ( noch 4 Tage);

Ist da noch etwas vorgefallen?

  • in dieser Woche werden noch 2 Arbeiten geschrieben, die mit
    Note 6 bewertet werden, da der Schüler nicht anwesend sein
    wird.

Das darf natürlich nicht sein, denn eine 6 ist nur zulässig bei Leistungsverweigerung oder eben wenn man nix weiß.

Der Erziehungsberechtigte hat das Gefühl, dass sein Kind zwar
„schuldig im Sinne der Anklage“ ist,

Also, dann ist doch ein Schulausschluss gerechtfertigt.

aber als Exempel „missbraucht“ wird.

Ist jetzt Interpretationssache, aber manchmal muss eben auch ein Exempel statuiert werden. Das ist dann Pech. Aber bei dem was da im Vorfeld alles schief lief, kann ich die Reaktion mancher Lehrer verstehen.

mit der Schulleitung, bei der der Schulleiter wohl einen sehr
emotionalen, unbeherrschten und lauten Auftritt hatte, der auf
eine gewisse Hilflosigleit hindeutet (das ist allerdings nur
meine Interpretation).

Das klingt nach Unprofessionalität der Schulleitung im Bereich Gesprächsführung mit Eltern.

Die seit dem letzten Schulausschluss im Sommer sehr positiv
verlaufene Entwicklung des Kindes ist gefährdet, weil das
Strafmass auch dem Schüler unangemessen und ungerecht
erscheint.

Sieht diese positiv verlaufende Entwicklung auch der Klassenlehrer und weiß das auch die Schulleitung?

Nach meiner Kenntniss kann der aktuelle Auschluss nicht
gestoppt werden; aber könnte eine nachträgliche „Anullierung“
nicht wenigstens die Motivation des Schülers verbessern und
die beiden Zensuren löschen?

Vielleicht kann die Motivation auch anders gefördert werden. Ich denke, er muss auch lernen für Kackmist, den er gebaut hat auch gerade zu stehen.

Liebe Grüße
Stefan