Hallo,
wenn im Übergabeprotokoll bei Auszug ein solcher Mangel der Wohnung erwähnt wird, ist doch auch sicher erwähnt, wer dafür verantwortlich ist oder?
Rein rechtlich gesehen ist der VM für alle Instandhaltungsmaßnahmen an seiner Wohnung verantwortlich und hat diese durchzuführen.
ABER: Ein Mieter kann sowohl vom VM die Verpflichtung durch Mietvertrag aufgebrummt bekommen die regelmäßigen Schönheitsreperaturen durchzuführen (so ist es auch i.d.R.) und per Gesetz ist er verpflichtet Schäden die er verursacht hat, auf eigene Kosten zu beheben.
Ein VM wird wahrscheinlich nicht in ein Übergabeprotokoll reinschreiben, dass er - für den nächsten Mieter - die Badezimmertür ersetzen muss, oder?
Zeitwert und Neuwert sind m.E. Begriffe aus dem Versicherungswesen, etwa wenn man seine Hausratsversicherung einschaltet.
Gegenüber dem VM wird man eben den Wert ersetzen müssen, der durch die Behebung des Schadens entsteht. D.h. entweder besorgt man selbst eine gleichwertige Tür (gleichwertig zu den guten anderen, nicht zur kaputten alten), oder der VM tut dies nach Auszug und man erhält a) eine Rechnung und begleicht diese oder b) der Betrag wird von der Kaution einbehalten.
So sehe ich das.
Gruß
Nita