Zeitwert oder Neuwert?

Hallo zusammen,

ich bin neu hier und habe die Hoffnung, dass einer von euch meine Frage beantworten kann.

Wenn in einem Übergabeprotokoll bei Auszug aus der Mietwohnung vermerkt wurde, dass die Bad Tür instandgesetzt werden muss und diese nicht mehr reparabel ist, muss dann der Zeit oder Neuwert erstattet werden (Annahme die Tür ist ca. 12 Jahre alt)?
Und wer ist für die Instandsetzung verantwortlich? Mieter oder Vermieter?

Ich sag schon mal viiiielen Dank für eure Antworten…

Hallo,

wenn im Übergabeprotokoll bei Auszug ein solcher Mangel der Wohnung erwähnt wird, ist doch auch sicher erwähnt, wer dafür verantwortlich ist oder?

Rein rechtlich gesehen ist der VM für alle Instandhaltungsmaßnahmen an seiner Wohnung verantwortlich und hat diese durchzuführen.

ABER: Ein Mieter kann sowohl vom VM die Verpflichtung durch Mietvertrag aufgebrummt bekommen die regelmäßigen Schönheitsreperaturen durchzuführen (so ist es auch i.d.R.) und per Gesetz ist er verpflichtet Schäden die er verursacht hat, auf eigene Kosten zu beheben.

Ein VM wird wahrscheinlich nicht in ein Übergabeprotokoll reinschreiben, dass er - für den nächsten Mieter - die Badezimmertür ersetzen muss, oder?

Zeitwert und Neuwert sind m.E. Begriffe aus dem Versicherungswesen, etwa wenn man seine Hausratsversicherung einschaltet.

Gegenüber dem VM wird man eben den Wert ersetzen müssen, der durch die Behebung des Schadens entsteht. D.h. entweder besorgt man selbst eine gleichwertige Tür (gleichwertig zu den guten anderen, nicht zur kaputten alten), oder der VM tut dies nach Auszug und man erhält a) eine Rechnung und begleicht diese oder b) der Betrag wird von der Kaution einbehalten.

So sehe ich das.

Gruß
Nita

Hallo Nita,
vielen Dank für Deine Antwort!
Angenommen die Tür ist 12 Jahre alt und war schon beim Einzug nicht mehr die beste. Kann es dann trotzdem sein dass die Tür im vollen Umfang mit ca. 200 Euro ersetzt werden muss? Angemessen wäre in so einem Fall doch dann eine 50 / 50 Lösung!?

Hallo,

das kommt auf die Vereinbarung an die man getroffen hat. Wenn man in einem Protokoll nur unterschreibt, dass die Tür ausgetauscht werden muss, kann man wahrscheinlich später nicht mehr über angemessenere Lösungen diskutieren, dass hätte man sofort machen müssen. Und wenn man einen Schaden verursacht hat, der die Tür unbrauchbar macht, hat man den Schaden zu beheben - sprich, die Tür zu ersetzen. Eine genauso verbrauchte Tür wie bei Einzug zu finden, wird wahrscheinlich schwierig werden.

Gruß
Nita

Hallo

Angenommen die Tür ist 12 Jahre alt und war schon beim Einzug
nicht mehr die beste.

Türen haben eine wesentlich längere lebenserwartung als beispielsweise Auslegeware oder E-Geräte.

Kann es dann trotzdem sein dass die Tür
im vollen Umfang mit ca. 200 Euro ersetzt werden muss?

Der VM ist so zu stellen, dass er keinen Nachteil dadurch hat. Entweder lässt sich die Tür akzeptabel reparieren, oder das Türblatt muß ausgetauscht werden.

Gruß
Maja