Hallo,
In einer WG wurden eine Waschmaschine und eine Spülmaschine.
Sagen wir mal
Spülmaschine hat 500 Euro neu gekostet. Nun ist es 5 Jahre
her, die WG löst sich auf. Was muß man als Zeitwert der
Spülmaschine ansetzen?
Bei der Waschmaschine weiß ich keinen Kaufpreis - wieviel
Wertverlust kann man denn da prozentual im Jahr annehmen?
Vielen Dank für einen Rat
Wendy
I.d.R. werden solche Geräte degressiv zu je 20%…25% p.a. abgeschrieben.
Nach 5 Jahren also ist ein Gerät mit Neupreis 500 EUR noch etwa 120,00 … 160,00 EUR wert, wobei gemeinhin Abschläge für etwa besonders gebrauchten oder wenig gepflegten Zustand angesetzt werden müssen. Ist das Gerät besonders wenig gelaufen, sehr gut gewartet und hat noch einen Bestzustand, kann man noch einen Zwanziger aufpacken.
HM