Zelten Bayrische / Tiroler Alpen

Hallo zusammen,

demnächst geht es in den wohlverdienten Sommer- (oder eher schon Herbst-)Urlaub ins Chiemgau.

Mein Freund und ich träumen schon lange davon, einmal auf einem Berg dort zu übernachten, entweder auf unserem Lieblingsberg oder auf der geplanten, längeren Tour zum Sonntagshorn.

Es geht wirklich nur um eine Nacht mit Zelt, Schlafsack und Luftmatraze. Kocher etc. würden wir nicht mitnehmen, sondern uns von auf Vorrat geschmierten Stullen ernähren.

Jetzt meine Frage: darf man das? Ich finde so viele wiedersprüchliche Angaben… Gibt es Unterschiede zwischen Deutschland & Österreich? Wir wechseln da unten immer so häufig das Land :wink:

Das wir keinen Müll liegenlassen und alles so zurücklassen wie vorgefunden ist übrigens selbstverständlich!

Gruss,
Little.

Nennt es nicht zelten, sondern biwakieren. Weit genug vom Bauern ist das nirgends in den Bergen verboten. (Ausnahme ggf. Nationalparks)

Gruss

Barmer

Nennt es nicht zelten, sondern biwakieren.

sobald ein Zelt steht ist das zwar in einer juristischen Grauzone, wird aber idR. micht mehr als biwakieren durchgehen … leider …
http://www.outdoor-magazin.com/service/touren-planun…
http://www.outdoorseiten.net/forum/showthread.php?53…

Wenn möglich den Besitzer ausfindig machen und fragen - hat bei mir und sämtlichen Bekannten bis jetzt immer funktioniert :smile:

Grüße,
mΔx

Hi,

das es das Jedermannsrecht in DE und AT nicht gibt ist mir nicht ganz verborgen geblieben.

Es ging mir, offen gesagt, darum, ein mögliches Schlupfloch zu finden.

Biwakieren kann ich das ganze wohl eher nicht nennen, da wir dort nicht in hochalpines Gelände kommen werden. Was aber für das Biwakieren spräche, ist das wir weder Tische noch Stühle mitschleppen wollen und werden.

Ich bin hin- und hergerissen.

Gruss,
Little.

Hallo,

Es ging mir, offen gesagt, darum, ein mögliches Schlupfloch zu
finden.

ähm … tja … Schlupfloch … das posting müsste ich dann wohl löschen weil nicht www-AGB/netiquette-konform :smile:

Biwakieren kann ich das ganze wohl eher nicht nennen, da wir
dort nicht in hochalpines Gelände kommen werden.

Doch, das ginge, denn biwakieren ist nicht auf hochalpines Gelände eingeschränkt … biwakieren geht überall :smile:

Was aber für
das Biwakieren spräche, ist das wir weder Tische noch Stühle
mitschleppen wollen und werden.

Tische uns Stühle gingen mit Sicherheit über biwakieren hinaus; wie geschrieben: idR wird ein Zelt schon nicht mehr akzeptiert

Ich bin hin- und hergerissen.

Mach Dich nicht verrückt … beim Besitzer höflich nachfragen ob man nicht für eine Nacht sein Zelt aufschlagen darf hat bisher immer funktioniert :wink:))

Grüße,
mΔx

wer ist denn der Besitzer des Sonntagshorn-Gipfels ?

Ich meine: Zelten auf dem Gipfel oder daneben geht immer.

Berg Heil

Barmer

Hallo,

es gibt einen kleinen aber feinen Unterschied ob man
a, was de jure darf oder nicht oder
b, man a) ignoriert weil pragmatischerweise mit einiger Warscheinlichkeit niemand daran Anstoß nimmt.

Der Schwierigkeitsgrad den Besitzer eines bestimmten Grundstücks ausfindig zu machen hat keinen Einfluß auf die gültige Rechtslage. In Deutschland ist kein Grund herrenlos; ein Grunstück ohne privatem Eigentümer gehört dem Staat.

Natürlich ist das hier ein wenig die Diskussion um des Kaisers Bart aber eine (theoretische) Formulierung hier im Forum im Sinne von „Du darfst es zwar nicht aber es wird Dich schon niemand erwischen“ wäre nicht konform der AGB/netiquette von wer-weiss-was und müsste gelöscht werden :smile:)

Grüße,
mΔx

Zelten, Lage in Österreich
Diesen recht hilfreichen Link habe ich bei mir zu dem Thema archiviert. In Österreich ist das nämlich abhängig vom Landesrecht:

http://www.alpenverein.at/portal/Service/Downloads/R…

Tirol ist schlecht, Salzburg machbar.

Ist möglicherweise auch etwas für FAQ?