Zensuren fürs Aussehen der Hefter?!

Hallo,

ich hab’ heute eine Geschichte gehört, die mir etwas ungeheuer vorkam. Mein Kumpel geht in die 9. Klasse eine Realschule in Bremen. Er kommt wie ich aus der Ukraine, hat aber mit der deutschen Sprache keine großen Probleme mehr. Früher wohnte er in Halle/Saale, ging dort auch in eine Realschule. Vor ein paar Monaten zog seine Familie nach Bremen und seine Leistungen fielen in den Keller, obwohl die Anforderungen in der Bremer Schule keinesfalls höher, sondern eher niedriger waren.
Heute erzählte er mir, dass seine schlechten Zeugnisnoten dadurch entstanden sind, dass er für seine Hefter kein Titelblatt angelegt hat. Es gebe irgendwie in ihrer Schule eine Regelung, nach der jeder Hefter mit einem wunderschönen Titelblatt (das dem Fach entspricht) zu versehen sei. Und wer das nicht tue, der werde mit schlechten Noten bestraft. Bei ihm ist angeblich so was in Biologie passiert.

Ist überhaupt so etwas in einer 9. Klasse einer Realschule möglich?!! Ist es erlaubt, schlechte Noten und überhaupt Noten für so ein Schwachsinn zu vergeben? Insgesamt ist der Kumpel von der Schule gar nicht begeistert, da fällt eine unmenge an Stunden aus, Lehrer machen sich vor der Klasse öffentlich über Schüler und andere Lehrer lustig usw.

Bin gespannt auf eure Antworten.

MfG, Igor.

Hallo Igor,

Hefterbenotung gibt es eigentlich nicht. Betonung liegt auf eigentlich. Bis zur zehnten Klasse mußte ich mir das auch noch gefallen lassen. Ich kann gar nicht sagen, wie oft das meine Noten beeinträchtigt hat, weil ich es für absoluten Schwachsinn halte.

Ab der elften Klasse hat sich das Gott sei Dank gelegt.

Tja, aber will man dagegen machen ? Derartige Noten zu geben liegt leider im Ermessensspielraum des Lehrers, etwa wie die Beurteilung der Mitarbeit. Mir selber blieb es zum Glück, bis auf ein zwei Fächer, erspart.

Kommt natürlich drauf an, wie oft diese „Hefterkontrolle“ durchgeführt wird. Und wenn diese pro Halbjahr mehrmals vorkommt, ist sie eine starke Beeinträchtigung für einige.

Nur als Beispiel: Kunstbegabte wären auch in anderen Fächern wie Physik bevorteilt, obwohl sie vom Lehrstoff vielleicht keinen Plan haben.

Gruß Robert.

… faellt die Heftfuehrung unter „Schriftliche Leistungen“.
Die Schrift, Rechtschreibung und das sorgfaeltige Arbeiten
muss nach einem Erlass seit glaub ich fuenf oder sechs Jahren
bei auffallenden Maengeln mit bis zu einem Notenpunkt
Abzug bewertet werden.

Hefterkontrollen darueber hinaus sind in der Regel nur erlaubt,
wenn der Lehrer laut Transparenzerlass das den Eltern und den
Schuelern vorher mitgeteilt hat.

Stellt er während des Unterrichtsjahres einen paedagogischen
Handlungsbedarf fest, so kann er die Hefte als schriftliche
Leistung benoten, auch ohne das vorher angekuendigt zu haben.
Diese Heftnoten sind schriftliche Leistungen, und als
solche zu gewichten, d.h. entweder wie eine SW oder eine KA,
liegt im Ermessensspielraum der Lehrer.

Ein weiterer Haken (fuer den Lehrer): Wenn er die Hefte
benotet, MUSS er diese Note in die Zeugnisnote einfliessen
lassen, er darf nicht z.B. sagen: "Das war eine Warnung, das
naechste Mal zaehlts… " oder sowas.

Desweiteren kann in einer Schule faecherweise von den
Fachlehrern beschlossen werden, dass solche Kontrollen
durchzufuehren sind, oder dass diese nicht durchzufuehren
sind, und darueberhinaus in welcher Form. In der Regel
muessen sich die Fachlerer an diesen Beschluss halten.

Marco

Es ist durchaus üblich Heftnoten zu verteilen - ABER eine schlechte Note aufgrund eines fehlenden Titelblattes zu verteilen hat nun nichts mit einer Benotung von Heften zu tun. Benoten werden können die Übersichtlichkeit, die Vollständigkeit und auch die Gestaltung - jeder Lehrer muss aber seine Kriterien nach denen er seine Noten bildet und seine Erwartungen den Schülern offen legen. Aber selbst wenn dein Freund eine schlechte Note im Heft bekommen hat, kann dies nicht allein der Ausschlag für eine insgesamt schlechte Note sein. Die schlechte Note darf der Lehrer nur auf das Heft beziehen - muss sich aber versichern, dass die Kriterien offen gelegt wurden. Nett wäre es gewesen, auch den neuen Schülern diese Kriterien zu nennen, aber in gewisserweise müssen sich auch neue Schüler selbst bei ihren Mitschülern unterrichten, was verlangt ist bzw. noch besser: den Lehrer selbst darauf ansprechen. Aber ein fehlende Titelblatt darf wie gesagt nicht alleiniges Kriterium sein und vor allen Dingen noch Auswirkungen auf andere Bereiche des Faches haben. Mündliche Leistungen dürfen nicht mit den schriftlichen vermengt werden. Aber das ist jedem Lehrer an sich klar - sicher gibt es einige, die sich nicht daran halten. Aber wie gesagt: eine Heftnote kann nicht zu schlechten Noten insgesamt führen. Entweder macht da der Lehrer was falsch oder dein Freund übertreibt, um seine Noten auf eine einfache Weise zu rechtfertigen. Aber so verbreiten sich Gerüchte, die sichernicht zu einem besseren Verstöändnis zwischen Schülern und Lehrer führen. Vielleicht ist auch er einem Gerücht aufgesessen und Mitschüler haben ihm erzählt das schlechte Noten aufgrund des fehlenden Titelblattes kommen. Eine sehr einfache Argumentation, um die Vernatwortung für die eigenen Leistungen auf andere abzuschieben.

Hihi,

mündlche Leistungen liegen nicht im Ermessen der Lehrer - jeder Lehrer muss sich an bestimmte Kriterien halten, die er am Beginn jeden Schuljahres bekannt zu geben hat: das nennt man Transperenz der Noten, auf die jeder Schüler ein Recht hat. Wenn der Lehrer das nicht tut, habt ihr das Recht diese Informationen von ihm einzufordern, ansonsten begeht er einen Fehler gegen den man Widerspruch einlegen kann. Denn das wichtigste Recht, das ein Schüler hat, ist das Informationsrecht über das Zustandekommen von Noten. Nochmal: Noten liegen nicht in der Willkür des Lehrers, er muss sich an Kriterien halten (die durchaus auch mit den Schülern seiner Klasse erarbeitet werden können), er muss diese offen legen und sich an diese halten. Tut er das nicht, liegt ein Verfahrensfehler vor.
Note für Hefte sind durchaus üblich - was benotet wird, muss den Schülern allerdings von Anfang an bekannt gegeben werden.