Zensurensprung von 2 Zensuren nach oben?

Mein Sohn kommt gerade ganz enttaüscht nach Hause und ist völlig fertig.
Ende der 9. Klasse Realschule hatte er in Physik eine 4 und in Informatik eine 3 auf dem Zeugnis.
Zum Halbjahreszeugnis 10. Klasse sollte er nun in Physik eine 2 und Informatik eine 1 bekommen.
Laut Lehrer geht dieses nicht , da man 2 Zensuren nicht überspringen kann.
Ist das richtig??
Was hat die 9. mit der 10. Klasse zu tun??

Hallo,

Laut Lehrer geht dieses nicht , da man 2 Zensuren nicht
überspringen kann.

Das entspringt der Phantasie des Lehrers. Eventuell kann er eine gerichtsverwertbare Verordnung aus dem Hut zaubern, die sein Vorgehen rechtfertigt.

Ist das richtig??

Nein!

Was hat die 9. mit der 10. Klasse zu tun??

Nichts, im Sinne der Bewertung.

Gruß

MklMs

Moin,

Ist das richtig??

in welchen Bundesland spielt das?
Unabhängig davon sollte der Herr Lehrer das mit einem Erlass oder einem § kommen, der das regelt.

Gandalf

Hallo,
Bundesland bitte angeben.
Trotzdem, man kann Notensprünge haben, wie sie rechnerisch möglich sind. Bsp. bei gleicher Gewichtung: 1 und 6 ergibt eine 3,5, also u.U. sogar eine 4. Das liegt dann im pädagogischen Ermessen.

Hallo,

Trotzdem, man kann Notensprünge haben, wie sie rechnerisch
möglich sind. Bsp. bei gleicher Gewichtung: 1 und 6 ergibt
eine 3,5, also u.U. sogar eine 4. Das liegt dann im
pädagogischen Ermessen.

Das mag für Halbjahr-Ganzjahr gelten. Aber ich habe noch nie gehört, Dass die Note in der neunten Klasse in irgendeiner Form relevant für die Note der zehnten Klasse sein soll.

viele Grüße
Felix

Hi,

also, ich hab jetzt mal selber auf meine Zeugnisse geschaut. Ist zwar schon 14 Jahre her, daher kann es natürlich inzwischen zu einer Änderung gekommen sein, ABER: in meinem Halbjahreszeugnis 10 Klasse Gymnasium (Bremen) hatte ich eine 4 und im Abgangszeugnis dann eine 2.
Sollte sich an der Gesetzeslage nichts geändert habe, was noch zu überprüfen wäre, ist zumindest im Bundesland Bremen ein von dir geschilderter Notensprung möglich.

Vielleicht hilft dir auch dieser Link weiter: http://www.lehrerforen.de/index.php?page=Thread&thre…

Gruß von der Deern

Zusätzlich handelt es sich hier um zwei unterschiedliche Schuljahre. Mir entzieht sich daher erst recht das Verständnis für das Vorgehen des Lehrers. Sollte es allerdings im Schulgesetz geregelt sein, sollte man allen Schülern sagen: ihr müsst euch nur in einem, dem ersten Schuljahr einer Schulart anstrengen. Die dann erhaltene Note behaltet ihr bis zum Ende dieser Schulart. So würde ich nämlich die Aussage des Lehrers auffassen. Bei Irrtum bitte ich um Korrektur.

Und vielleicht war’s nur ein Missverständnis?
Natürlich geht so ein Zensurensprung (vielleicht nicht in allen Bundesländern, aber in vielen/den meisten).
Allerdings geht das nicht „so einfach“: Ein Zensurensprung von zwei (manchmal auch drei) Noten muss in der Zeugniskonferenz o.ä. begründet werden (diese Begründung wird protokolliert). Aber dann spricht nichts gegen einen Notensprung. Vielleicht hat dein Sohn einfach nur dieses „kompliziertere“ Verfahren falsch verstanden?

(Lässt sich der Notensprung allerdings nicht begründen / belegen - und der Lehrer hat eher gesagt, dass er gern eine Note besser geben würde aufgrund der positiven Entwicklung, dies aber (noch nicht?) nicht begründen kann - dann liegt’s nicht am Notensprung, sondern an den Leistungen…)

Hallo,

lass mich bitte nicht dumm sterben.

Ein Zensurensprung von
zwei (manchmal auch drei) Noten muss in der Zeugniskonferenz
o.ä. begründet werden (diese Begründung wird protokolliert).

Wo wird so verfahren und warum? Gibt es eine Rechtsgrundlage dafür?

Gruß

Hallo,

lass mich bitte nicht dumm sterben.

Das lässt sich hoffentlich verhindern :smile:

" Verändert sich in einem Fach die Bewertung gegenüber der für das vorhergehende Schulhalbjahr innerhalb der gleichen Schulform um mehr als eine, nach einem Schulformwechsel um mehr als zwei Notenstufen, so ist die Begründung der Bewertung in der Klassenkonferenz zu erörtern und in der Konferenzniederschrift zu vermerken. "
www.schure.de/22410/33,83203.htm

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Aber doch nicht zum Halbjahreszeugnis??? Ich weiß noch nicht mal, was meine Schüler im letzten Schuljahr für Noten hatten und es ist mir auch egal. Ich kann doch nicht die Leistungen des letzten Jahres dafür heranziehen, die Note eines Schülers herabzusetzen. Ist doch ein Witz.

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Rückfragen
Servus Moni!

Kannst Du die Geschichte bitte ein wenig genauer darstellen?

  1. Welches Bundesland? Da das Schulrecht in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich ist, braucht man diese Angabe, um zur Not (vielleicht reicht ja auch das Gespräch mit dem ensprechenden Lehrer) Rechtsgrundlagen, juristische Quellen, Paragraphen etc. bemühen zu können.

Zum Halbjahreszeugnis 10. Klasse sollte er nun in Physik eine
2 und Informatik eine 1 bekommen.

Wer sagt, dass er diese Noten bekommen soll? Der Fachlehrer, der die Noten vergibt?

Laut Lehrer geht dieses nicht , da man 2 Zensuren nicht
überspringen kann.

Welcher Lehrer? Der Fachlehrer, der die Noten vergibt?

Wenn Du das etwas genauer beantwortest, kann man Dir vielleicht auch noch besser helfen.

Grüße aus Wien
Helmut

Deine beiden Aussagen haben nichts miteinander zu tun. Ob die bessere oder schlechtere Note gegeben wird, entscheidet der Pädagoge, in strittigen Fällen die Klassen- / Lehrerkonferenz.
Und die Noten von der 9. Klasse haben, sofern bestanden, natürlich nichts mit der 10. Klasse zu tun. „Neues Jahr, neues Glück“.

Und die Noten von der 9. Klasse haben, sofern bestanden,
natürlich nichts mit der 10. Klasse zu tun. „Neues Jahr, neues
Glück“.

Aber genau darum geht es hier.

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Ich kann doch nicht die Leistungen
des letzten Jahres dafür heranziehen, die Note eines Schülers
herabzusetzen.

Wer hat den was von herabsetzen gesagt?

Aber doch nicht zum Halbjahreszeugnis? Ich weiß noch nicht
mal, was meine Schüler im letzten Schuljahr für Noten hatten
und es ist mir auch egal. Ich kann doch nicht die Leistungen
des letzten Jahres dafür heranziehen, die Note eines Schülers
herabzusetzen. Ist doch ein Witz.

Und zwar ein schlechter.
Zitiert mir doch bitte mal aus einem der 16 Bundesländer eine Vorschrift, dass jede Lehrkraft für jeden ihrer Schüler in ihrem Fach die vorjährigen Zeugnisnoten zur Kenntnis zu nehmen und dann bei der Notenbildung auch noch zu beachten hat. (Ich kümmere mich absichtlich nicht drum.)
Wäre eine solche Zumutung überhaupt mit dem Datenschutz zu vereinbaren?
Und wenn man einen solchen Notensprung begründen müsste: Wieso sollte da zum Beweis der Korrektheit des Rechenergebnisses die Vorlage der entsprechenden Arbeiten oder der Unterlagen der mündlichen Prüfung nicht ausreichen? Was hätte man denn sonst?
Freundliche Grüße!
H.

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Moin alle zusammen.
Kann leider erst jetzt antworten, da ich nicht Zuhause war.
Also, Bundesland ist Niedersachsen
Der Lehrer ist ein Fachlehrer, welcher nur in diesen Fächern unterrichtet.

Aber ich habe mir schon fast gedacht, dass es nicht rechtens ist.
Habe mich auch dazu entschlossen, auf jeden fall mit dem Lehrer zu sprechen und eventuell Widerspruch einzulegen.
Nur am Freitag gibt es zeugnisse und bis dahin bekomme ich es nicht mehr hin.
Das Übel ist nur, dass mein Sohn sich für eine Informatikschule bewerben möchte und dort gewisse Noten vorausgesetzt werden.

Aber ich bin euch echt dankbar für die Antworten.

Noch einmal zur Ergänzung.
Die Aussage genau des fachlehrers war,
ja ich würde dir ja gerne eine andere Note geben, aber 2 Zensuren zum letzten Zeugnis, werde ich in der Zeugniskonferenz nicht durchbekommen.
Noch mal zur weiteren Information
Arbeiten schriftlich waren 1 u. 2
mündlich hätte er eine 3+++
so die Aussage, wie sie mein Sohn mir berichtet hat.
Aber werde echt dagegen angehen

Naja es steht ja da, dass man angeblich keine 1 oder 2 bekommen kann, wenn die Note im letzten Schuljahr zu schlecht war. Das bedeutet, der Schüler hat lauter 1er geschrieben, ich geb ihm aber eine 3 - und hab dadurch die Note herabgesetzt.

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Hallo,

Wäre eine solche Zumutung überhaupt mit dem Datenschutz zu
vereinbaren?

Bei uns ist ein Ausdruck der Noten des letzten Halbjahres dem Notenbogen beigelegt. Das macht aber nix - ich schau da nicht rein. Mir ist wichtig, welche Leistungen meine Schüler in MEINEM Unterricht erbringen.

LG, Sarah

Bist du dir sicher, dass du deine Antwort auf meinen Beitrag schreiben wolltest? Oder bist du evtl. in der Artikelstruktur verrutscht?

Du antwortest auf
" Verändert sich in einem Fach die Bewertung gegenüber der für das vorhergehende Schulhalbjahr innerhalb der gleichen Schulform um mehr als eine, nach einem Schulformwechsel um mehr als zwei Notenstufen, so ist die Begründung der Bewertung in der Klassenkonferenz zu erörtern und in der Konferenzniederschrift zu vermerken. "

Naja es steht ja da, dass man angeblich keine 1 oder 2
bekommen kann, wenn die Note im letzten Schuljahr zu schlecht
war. Das bedeutet, der Schüler hat lauter 1er geschrieben, ich
geb ihm aber eine 3 - und hab dadurch die Note herabgesetzt.

Das steht da nicht.
Ist mir aber auch egal, wie du das liest.
Solange du nicht als Lehrer/in in einem Bundesland arbeitest, in dem das Schulgesetz entsprechende Regelungen hat…