In den Medien geistert, zu seltsamen Zeiten,
Was ist eine nseltsame Zeit?
Seltsame Zeiten: Nicht Hauptsendezeiten, nicht Tagesschau. Mitten in der Nacht auf Arte. Aber nicht zu den Zeiten, zu denen der „Normalbürger“, den der Zensus ja auch betrifft, vor dem Fernseher sitzt um sich Informationen zu holen
eine Werbung, die besagt, dass der Zensus uns allen in Zukunft wahnsinnig viel bringt - wo brauchen wir neue Straßen? Wie viele Studienplätze? Wie viele Lehre, Kindergartenplätze? Wie sieht es mit den Renten aus? Und so weiter.
Wo ist das Problem? Benötigt man dafür keine Daten und
Informationen?
Doch. Der Punkt der Kritik ist aber auch nicht die Datensammlung per se. Sondern die Art und Weise, wie sie gesammelt werden.
Kritische Berichte gibt es nicht. Weder das private, noch das öffentlich- rechtliche Fernsehn macht auf dieses Ereignis in dem Maße Aufmerksam, wie man es vielleicht meinen möchte.
Das könnte der Punkt sein. Möglicherweise meint der Eine, dass
es den Weltuntergang bedeutet und die breite Mehrheit sieht
hier kein Problem. Dazu dürften all jene gehören, die selbst
noch ihren Gang zum Klo twittern. Was haben die denn noch zu
verbergen?
Auch hier: Mir ist es ja recht Daten anzugeben. Daten angeben = kein Problem. Die Art und Weise, wie die Daten ermittelt, geschützt und verwendet werden bzw. wie diese vor Missbrauch geschützt werden = Problem. Die Leute die ihren Klogang auf Twitter posten, machen das vielleicht. Sie MÜSSEN es aber nicht und da liegt der Unterschied. Selbstbestimmung und so.
Der Zensus 2011
- Entschlossen wurde die Teilnahme an der EU-Zensusrunde 2011
von Rot-Schwarz im Jahr 2006
Also wenn es grün-dunkelrot beschlossen hätte wäre das
selbstverständlich nicht annähernd so kririkwürdig.
Ich bitte darum hier nicht mit Unterstellungen um sich zu schmeißen. Selbes vorgehen bei Grün-Rot fände ich absolut inakzeptabel. 2001 hat Rot- Grün die teilnahme am Zensus im übrigen abgelehnt.
- Verfahren wird nicht mit einer „klassischen Volkszählung“, sondern mit einem „registergestützten“ Zensus
- Dieses Verfahren führt Daten aus Verwaltungsregistern (also von Kommunen, Einrichtungen, Wohnheimen, der Bundesagentur für Arbeit etc.), Informationen, die von Vermietern und Wohnungseigentürmern eingeholt werden und Informationen durch Interviews mit 10% der Bevölkerung Zusammen
Prima. Nur so wird es halbwegs realistisch. Und es zeigt doch
wohl nur allzu deutlich, dass der Staat durchaus nicht soviel
über seine Bürger weiß.
Doch. Er weiß viel. Aber er fängt jetzt an die einzelnen „Datenhaufen“ zusammenzuführen.
- Das ganze beginnt am 09.05., also am Montag, und geht bis
Ende Juni
Soll man jetzt einzelne Tage oder den Zeitraum kritisieren?
Das ist keine Kritik. Bisher waren das alles nur neutrale Infos, teilweise von der Seite der Bundesregierung selbst kopiert. Bitte keine Kritik da sehen, wo keine ist. Das tun Sie/Du - mit verlaub- bisher in jedem Satz. Egal wie wertungsfrei sie sind.
- Gefragt wird nach demographischen Daten (Alter, Geschlecht, Familiengröße), wirtschaftlicher Situation (Einkommen nicht!), Wohnsituation allgemein und speziell (Einrichtung, Badezimmer, Ausstattung, Wohnungsgröße/lage und Kosten), Bildungsstand und Religion
Ja, das will man schließlich rausbekommen.
Nach wie vor: Keine Wertende Aussage. Nur Information.
Kritikpunkte am Zensus2011 :
- Die Befragung von 10% eröffnet die Möglichkeit für Betrüger, sich als Volkszähler auszugeben und sensible Daten zu erfragen.
Na und. es rennen auch täglich Leute rum, die sich als
Gasmann, Wasserstandabzähler oder als Beschäftigte der
Stdtwerke ausgeben. Das ist doch kein ernsthaftes Argument.
Oh doch. Über die Exisatenz von Wasserabstandszählern und Co. sowie über deren Ablesungszeiten, sowie über die Ausweisungsmöglichkeiten der Personen die es ablesen, wird man regelmäßig postalisch Informiert. Außerdem verlangen solche Menschen nicht von mir, sensible Daten anzugeben - sie schreiben Zählerstände ab. Sie fragen mich nicht nach meiner Wohnungsausstattung. Unterschied klar?
Zensus 2011: Befrager haben einen speziellen Befrager-Ausweis
und müssen sich zudem mit Personalausweis legitimieren könne.
. Allerdings sorgt der geringe Informationsstand der
Bevölkerung für eine Sicherheitslücke.
Also alle Gesetze und Vorschriften in diesem land sollten nur
für jene gelten, die sie auch kennen? Das ist nur ein
vorgeschobenes Argument.
Nein. Aber der Staat muss seine Informationspflicht gegen die Risiken des Missbrauchs abwägen. Das hat er getan und hat seine Informationspflicht vernachlässigt, die Risiken erhöht. Insbesondere der Staat muss dafür sorgen, dass seine Ausführenden Instanzen, klar als solche zu erkennen sind. So wie es verboten ist Polizeiuniformen zu tragen, weil man sonst die Staatsautorität untergraben könnte. Warum wird das hier so vernachlässigt?
Die Überprüfung der Volkszähler wird den Befragten überlassen. Auch die Recherche, wie so ein Ausweis auszusehen hat, bleibt angeblich bei den Befragten.
Das kann man dierekt auf die beiden Punkte davor übertragen.
Weiß jeder, wie sich der Mensch von den Stadtwerken ausweisen
muss?
Meine Argumente auch: Die Stadtwerke fragen keine sensiblen Daten ab, die ein so großes Missbrauchspotential bergen.
- Die 100%ig sichere Speicherung der Daten ist nicht gewährleistet. Wenn die Regierung die Fähigkeiten von Hackern unterschätzt, könnten die Daten bald im freien Unlauf und völlig ungeschützt sein. Hacker seien den besten Verschlüsselungsmethoden immer einen Schritt vorraus
Ja, und? ich erwarte ehrlich gesagt keine allgemeinplätze
sondern Argumente, die sich speziell auf den Zensus beziehen.
Nur weil es auf der Welt unzulänglichkeiten gibt, kann man
doch nicht jedes staatliche Handeln einstellen. Diese
Argumente treffen auch auf die Datenbestände bei
Krankenversicherungen, Rentenversicherungsträgern,
Arbeitgebern, Sozialämtern zu. Sollen die nun alle keine Daten
erheben dürfen?
Krankenversicherungen, Rentenversicherungen, Arbeitgeber und Sozialämter kann ich bei Datenverlust verklagen. Ich kann mein Recht einfordern, dass sich um meine Daten so gekümmert wird, wie das sein soll. Beim Zensus wird der Fall eines Datenlecks gar nicht erst vorgesehen. Eine Möglichkeit zu Klagen, sollte es zu einer Verletzung der Datensicherheit kommen, besteht nicht. Mir sind als Bürger beim Zensus die Hände gebunden, mich zu wehren oder zu verteidigen.
Es werden die neuesten Verschlüsselungstechniken und die
bestmögliche physische Sicherheit der Daten gewährleistet
- Die Daten werden nicht anonymisiert. In den Ämtern liegen
die Daten in Rohform vor.
In welchen Ämtern?
Statistisches Bundesamt.
So könnten einzelne „Personenakten“ angelegt werden.Den abgeschotteten Bereich der statistischen Ämter verlassen ausschließlich anonymisierte Daten.
Na dann ist doch alles o.k.
Nein. Es ist nicht okay. Das Amt will statistische Daten haben. Dafür braucht er keine Persönlichkeitsakten. Wenn er wissen will, wie viele Männer in einem Single-Haushalt leben und keiner Beschäftigung nachgehen, dann kann er das auch ohne Adresse, Namen und Telefonnummer der Betroffenen wissen. Personenakten erhöhen erneut das Missbrauchsrisiko. Wer sagt, dass es nicht zu einer Gesetzesänderung kommt, die dafür sorgt, dass noch andere Daten in diese Akte einfließen können? Deine Gesundheitsdaten, wenn die Umsetzung eines „Gesundheitsservers“ endlich erfolgt. Oder deine biometrischen Daten. Dein Fingerabdruck. Die Schweigepflicht des Arztes wird mit diesem system ausgehändigt. Im (aller)schlimmsten Fall kann man in ferner Zukunft anhand deines Fingerabdrucks ermitteln, ob du in deinem Leben mal ein Drogenproblem hattest. Es geht nicht darum, dass so was wirklich passieren wird. Ich bin keine Verschwörungstheoretikerin, ich finde wir leben in einem tollen Staat mit vielen Freiheiten. Ich würde nur gerne, dass das so bleibt und das jede Möglichkeit ausgeschlossen wird, dass sich das Ändert.
- Es wird so wie so angenommen, dass die Regierung die persönlichen Rechte der Bevölkerung untergraben wird. Z.B. wird kritisiert, dass die Religionszugehörigkeit abgefragt wird. Dies wurde 2009 erst duch eine Gesetzesänderung ermöglicht und sollte, laut Kritikern, durch die (für die Integration sinnvollere) Frage nach der „Zuhause gesprochenen Hauptsprache“ ersetzt werden. Weiterhin wird von Kritikern auf das Recht auf „informelle Selbstbestimmung“ verwiesen. Das Recht auf informelle Selbstbestimmung steht in der Verfassung, greift aber nicht, wenn „ein überwiegendes Allgemeininteresse vorliegt“.
So ist das nunmal, wenn mehr als ein Mensch auf der Welt ist.
Das Recht auf freie Fahrt wird an der roten Ampel eingegrenzt.
Äpfel mit Birnen zu vergleichen ist Schwachsinn.
„Recht auf freie Fahrt“ ist kein Recht, das in der Verfassung Verankert wäre. Höchstens das Recht auf Mobilität. Ich hab die freie Wahl, welches Verkehrsmittel ich wähle und ich kann rote Ampeln so umgehen. Dem Zensus kann ich nicht entgehen.
Außerdem führt das ignorieren einer roten Ampel zur Gefährdung von Mitbürgern. Inwiefern ich meinem Mitbürger schade, indem der Staat meine persönlichen Daten nicht kennt, muss man mir noch erklären.
Auf den Hauptpunkt der Argumentation (nämlich: Gesetzesänderungen, sinnbefreite Fragen, seltsame Begründung dieser) gehen Sie gar nicht erst ein. Da fehlt dann die passende zynische Antwort?
Der Zensus2011 wurde vom Gesetzgeber als ein solches überwiegendes Allgemeininteresse klassifiziert.
Und dem ist nicht so?
Nein. Dem ist nicht so. Wenn ein überwiegendes Allgemeininteresse ohne Stichhaltige Argumentation einfach so „festgelegt“ werden kann, dann ist das auch eine erhöhung des Missbrauchsrisikos, denn: In zwei Jahren ist das „überwiegende Allgemeininteresse“ die Bekämpfung einer diffusen Terrorismusgefahr. Und dann könnte, mit ein paar ausgenutzten Grauzonen, obiges Horrorszenario (Zusammenführung von Daten) eintreten. Nochmal: ich GLAUBE nicht, dass es passiert. Ich finde aber, man sollte sich über die Gefahr bewusst sein.
- Die Frage nach der Religion wurde gar nicht von der EU vorgesehen und ist ein rein Deutscher Zusatz
Und das ist jetzt ein Argument?
Ja. Die notwendigkeit des Zensus wird auch mit der EU-Relevanz begründet. Die Religionsfrage hat, wie oben gesagt, weder den Zweck, den sie vorgibt zu erfüllen, noch wird sie von der EU verlangt. Weswegen fragt man nach so was? Darf man als kritischer Bürger nicht nach einer Erklärung verlangen?
- Daten von Ämtern werden verwendet, die man nicht zu diesem Zwecke angegeben hat. Daten, die ein Arbeitsloser der ARGE meldet, sollten für die ARGE sein und nicht für den Zensus
Welcher Menschenrechtsgrzundsatz verbietet das? Gerade die
Empfänger von solchen leistungen haben doch ein Interesse
daran, d ass sie ihr Geld auch bekommen.
Es verbietet der schlichte Grundsatz, dass Daten nur zu dem Zweck gesammelt werden sollte, der auch zum Zeitpunkt der Datenangabe, angegeben wurde. Die Willkürliche Veränderung von „Nutzungsbestimmungen“ läuft erneut auf den netten „Missbrauchsrisiko“-Punkt hinaus. Wir fangen bei der Arge an - wer sagt, dass wir nicht demnächst beim Kriminalamt oder beim Gesundheitsamt anklopfen und auch dort die Daten abholen, von denen der Bürger glaubte, er habe sie nur für das Amt angegeben?
- Die gespeicherten Daten könnten - da sie nicht anonymisiert sind, irgendwann mit den Datan aus anderen Quellen zusammengeführt werden. Krankheitsgeschichte, Strafregister,
Ausbildung - alles würde eventuell über den Kopf des Bürgers hinweg gesammelt und zusammengeführt. Die Sorge bezieht sich auf eine zukünftige Änderung der Gesetze „zum Allgemeinwohl“
Oh, zu den Kritikern gehören nicht nur Berufsbetroffene
sondern auch noch verschwörungstheoretiker.
Klar doch. Aber ich bin keine. Ich sage nicht, dass es geschieht. Ich sage nur, dass der Mensch trotz allem Aufmerksam bleiben sollte, wenn der Staat irgendetwas über seinen Kopf hinweg entscheidet und solche Missbrauchsoptionen vorliegen.
Behördliche Zugriffe auf die im Zensus erhobenen Einzeldaten
zu Einwohnerinnen und Einwohnern sind nicht zulässig.
Und?
Wenn du schon so detailliert antwortest, dann lies meinen Text auch richtig. Kursive Aussagen sind die Aussagen des statistischen Bundesamtes. Kein „und?“ sondern nur ein Gegenargument zur Kritik. Ich hab versucht meinen Beitrag möglichst neutral zu gestalten (indem ich die Aussagen beider „Parteien“ zusammenführe), aber offensichtlich ist das an Ihnen vorbei gegangen.
- Zuletzt noch: Es ist nicht Möglich, der Datensammlung zu widersprechen. Vermieter und Wohnungseigentümer müssen Daten über Individuuen angeben,ohne vorher deren Einverständnis erhalten zu haben.
Die sollen doch nicht sagen, wer da wohnt, sondern lediglich
Angaben zu Größe und Ausstattung der Wohnungen abgefragt und
ob und wieviele da drin wohnenund Anzahl der Bewohner machen.
Da werden keine persönlichen Daten abgefragt.
Ich weiß nicht wie es dir damit geht, aber ich möchte trotzdem nicht, dass irgendwer Daten über mich weiter gibt, der mich nicht vorher gefragt hat. Ich finde es nicht mal in Ordnung, wenn Jemand meine Handynummer weitergibt - auch wenn ich die Person kenne. Es geht mir darum, dass ICH GEFRAGT WERDEN WILL. Und auch wenn das jetzt „nunmal so ist“ und ich nichts dagegen tun kann, sollte das kein Grund sein, deswegen den Mund zu halten. Wo ist denn das so schwer zu verstehen?
Eine Verweigerung ist nicht möglich und wird mit Bußgeldern geahnded. Befrager sind angehalten, Nachbarn fragen zu stellen, sollten sich die Bewohner der befragten Wohnung strikt weigern Nochmal: Das Recht auf
informelle Selbstbestimmung steh in der Verfassung, greift aber nicht, wenn „ein überwiegendes Allgemeininteresse vorliegt“.
Ja, haben wir schon gehört. Das Recht auf meine freie
Auslebung meiner spontanen sexuellen Bedürfnisse wird auch im
Interesse der überwiegenden Allgemeinheit durch Gesetze
beschränkt. Was ist also der Punkt?
Diesmal sind es Äpfel mit Erdbeeren.
spontane sexuelle Bedürfnisse in der öffentlichkeit zu befriedigen könnte für andere Menschen ein verstörender Anblick sein, könnte ihnen Schaden, was auch immer. Da gibts eine Argumentation. Ich werde bestraft, wenn ich etwas TUE, was ich kontrollieren könnte und damit anderen schade.
Meine informelle Selbstbestimmung schadet aber niemandem. Es wird ein Diffuses „Allgemeininteresse“ in den Raum gestellt und dafür werden grundlegende Rechte ausgehebelt.
Der Zensus2011 wurde vom Gesetzgeber als ein solches überwiegendes Allgemeininteresse klassifiziert.
Und?
Ja. Warum? Reicht es nicht, wenn man mit den Daten aus den Ämtern arbeiten würde? Könnte der Staat seinen Bürgern nicht mal vertrauen, wie das halt so in einem Rechtsstaat ist? Und für alles andere gibts die Exekutive? WAS für ein Allgemeininteresse? Und was ist, wenn das jetzt so gar nix bringt? Wer sagt mir, dass die Verletzung meines persönlichen Rechtes, die androhung von Bußgeldern und das eingehen von Missbrauchsrisiken, sich hinther wirklich in einem positiven Effekt für die Allgemeinheit niederschlägt?
Ein Allgemeininteresse sollte so allgemein sein, dass es jeder nachvollziehen kann. Das „Warum denn nicht?“ und „Was hab ich denn zu verbergen?“ ist genau die Einstellung, die ich kritisiere. Nicht die Datensammlung selbst. Der Zwang und die „Mir egal“ Einstellung demgegenüber.
Außerdem: Nur so können im Rahmen des Zensus 2011 Ergebnisse von hoher Qualität erzielt werden. Lediglich die Beantwortung der Frage nach dem Bekenntnis zu einer Religion, Glaubensrichtung oder Weltanschauung in der Haushaltebefragung ist freiwillig.
Und warum wird das dann überhaupt kritisiert?
Siehe Oben. Richtig lesen. Bitte.
In einem PDF zur Schulung von Interviewern, das im Internet zu
finden ist, geht allerdings hervor, dass Befrager angewiesen
sind NICHT explizit auf diese Freiwilligkeit hinzuweisen. Der
Vermerk auf dem Fragebogen solle reichen.
Tut er doch auch. Man wird bei allen möglichen und unmöglichen
Gelegenheiten nicht explizit mit der nase auf etwas gestoßen.
Vorher informieren: Es geht um die Kette.
Der Interviewer bekommt eine provision für jeden Ausgefüllten Fragebogen = er hat ein Interesse daran, den Fragebogen selbst auszufüllen. Der Befragte kriegt den Bogen dann gar nicht zu sehen, außer er besteht darauf, den Bogen selbst auszufüllen und ihn per Post (und unter Eigenkosten) auszufüllen. Wenn jetzt der Interviewer NICHT auf diese Frage hinweisen darf, dann fällt diese Information völlig weg. Das ist in etwa so, als würde man etwas aus den AGB einer Internetseite in der selben Farbe wie den Seitenhintergrund verfassen, sodass eine markierung des Bereichs nötig wäre, um es lesen zu können. Das ist auch rechtswidrig. Warum darf der Staat das?
Also ich habe hier keine Argumente gefunden, die sich speziell
auf den Zensus beziehen oder begrenzen lassen. Irgendwelche
Berufskritiker werden immer etwas zu kritisieren haben. Die
werden auch wieder meckern, wenn keine ausreichenden Daten zur
Berechnung der Hartz-IV-Sätze für Kinder vorliegen.
Noch ein letztes Mal: Es geht nicht um die Datensammlung, sondern um die Art und Weise der Methode UND die „mir egal“ - Haltung der Bevölkerung demgegenüber.
Grüße,
Praefrontal