Hallo Julia,
kann mir jemand diesen Satz „Personen können vom öffentlichen
Dienst ausgeschlossen werden,in dem aufgrund der hergebrachten
Grundsätze des Beamtentums eine Verfassungstreue der
öffentlichen Bediensteten gefordert wird“ (Art.33 GG)
erklären? Ich verstehe die zweite hälfte des Satzes nicht und
zwar ab in dem…
von Beamten wird Verfassungstreue gefordert, wenn das zum Job passt.
Früher waren mal Briefträger Beamte, an die wurden nicht die selben Ansprüche gestellt, wie z.B. an Polizisten.
Zum Beispiel wird einem Linksradikalen durchaus zugetraut, einen Brief ordentlich zuzustellen, in einem SEK, das gegen Linksradikale vorgehen soll, möchte man ihn aber dann doch lieber nicht haben.
Die Forderung der besonderen Verfassungstreue wird da also an die entsprechende Tätigkeit gekoppelt.
Gruß Chewpapa