Zentrale Prinzipien des Grundgesetzes

Hallo

kann mir jemand diesen Satz „Personen können vom öffentlichen Dienst ausgeschlossen werden,in dem aufgrund der hergebrachten Grundsätze des Beamtentums eine Verfassungstreue der öffentlichen Bediensteten gefordert wird“ (Art.33 GG) erklären? Ich verstehe die zweite hälfte des Satzes nicht und zwar ab in dem…

Mit freundlichn Grüßen
Julia

Hi Jule

kann mir jemand diesen Satz „Personen können vom öffentlichen
Dienst ausgeschlossen werden,in dem aufgrund der hergebrachten
Grundsätze des Beamtentums eine Verfassungstreue der
öffentlichen Bediensteten gefordert wird“ (Art.33 GG)
erklären?

vielleicht hilft Dir das weiter:

Charlie80

Hallo Julia,

kann mir jemand diesen Satz „Personen können vom öffentlichen
Dienst ausgeschlossen werden,in dem aufgrund der hergebrachten
Grundsätze des Beamtentums eine Verfassungstreue der
öffentlichen Bediensteten gefordert wird“ (Art.33 GG)
erklären? Ich verstehe die zweite hälfte des Satzes nicht und
zwar ab in dem…

von Beamten wird Verfassungstreue gefordert, wenn das zum Job passt.
Früher waren mal Briefträger Beamte, an die wurden nicht die selben Ansprüche gestellt, wie z.B. an Polizisten.

Zum Beispiel wird einem Linksradikalen durchaus zugetraut, einen Brief ordentlich zuzustellen, in einem SEK, das gegen Linksradikale vorgehen soll, möchte man ihn aber dann doch lieber nicht haben.

Die Forderung der besonderen Verfassungstreue wird da also an die entsprechende Tätigkeit gekoppelt.

Gruß Chewpapa

kann mir jemand diesen Satz „Personen können vom öffentlichen
Dienst ausgeschlossen werden,in dem aufgrund der hergebrachten
Grundsätze des Beamtentums eine Verfassungstreue der
öffentlichen Bediensteten gefordert wird“ (Art.33 GG)
erklären? Ich verstehe die zweite hälfte des Satzes nicht und
zwar ab in dem…

also in meinem Grundgesetz steht in Art. 33 kein solcher Satz …

Hallo!

kann mir jemand diesen Satz „Personen können vom öffentlichen
Dienst ausgeschlossen werden,in dem aufgrund der hergebrachten
Grundsätze des Beamtentums eine Verfassungstreue der
öffentlichen Bediensteten gefordert wird“ (Art.33 GG)
erklären? Ich verstehe die zweite hälfte des Satzes nicht und
zwar ab in dem…

also in meinem Grundgesetz steht in Art. 33 kein solcher Satz

Da ist im UP wohl etwas missverständlich ausgedrückt:
Mit der Angabe „Art. 33 GG“ ist nur Bezug genommen auf Art 33,4 GG, wo es heißt: „[…] Angehörigen des öffentlichen Dienstes […], die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen“.
Die „hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums“ sind in Art 33,5 erwähnt.
Es handelt sich also nicht um ein Zitat aus dem GG, sondern in dem zitierten Satz ist die Feststellung, dass Personen vom öffentlichen Dienst ausgeschlossen werden, begründet mit dem Artikel 33.
Diese „hergebrachten Grundsätze“ des Berufsbeamtentums (gültig ist hier zumeist, was die Weimarer Reichsverfassung akzeptiert) enthielten immer schon dieses besondere Dienst- und Treueverhältnis, das sich u. a. im Amtseid des Beamten manifestiert.
Gruß!
H.