Zerkratzte Türen in Mietwohnung

Hallo,

Bekannte von mir haben eine Wohnung in einem freistehenden Haus vermietet. Die Mieter wollten einen Hund halten, dies wurde mündlich erlaubt.
Nach wenigen Jahren sind die Mieter ausgezogen und haben etliche Schäden hinterlassen, u.A. sind die meisten Türen, die alle original aus der Bauzeit (60ger) stammen und im Design mit der Architektur und Einbauschränken abgestimmt sind, von Hunden stark zerkratzt. Ein Handwerker meinte, die könnte man nicht mehr reparieren.
Nebenbei: der Hund hat Junge bekommen und die Mieter hatten dann wohl 4 oder 5 große Hunde, die in der Wohnung gehalten wurden.
Nun ist ja bei Hundehaltung von Kratzern an Fussböden auszugehen und dies muss vom Vermieter quasi hingenommen werden, aber wie sieht es mit Türen aus? Muss der Vermieter auch hier so massive Schäden schlicht hinnehmen oder sind die Mieter verpflichtet, für Ersatz zu sorgen? Und wenn, kann man dann verlangen, dass der Ersatz in Optik und Qualität den alten Türen entspricht?

Danke für Tipps,
Paran

Hallo!

Mit der erlaubnis zur Hundehaltung ist aber keineswegs verbunden dass Schäden an der Mietsache einfach so hingenommen werden.
Die Mieter müssen sich die Kratzschäden an den Türen und wo sonst noch anrechnen lassen.
„Nicht mehr reparabel“ ist so eine Sache- man kann alles reparieren, es ist eine Preisfrage. Es kann sich die Frage nach der Wirtschaftlichkeit stellen ob Reparatur oder Neubau der Tür.

Die Mieter müssen grundsätzlich den Zustand der Türen beim Einzug wieder herstellen lassen.
Sollte dazu ein Austausch nötig sind müsste man das Alter der Türen berücksichtigen, Vom Neupreis müsste man in etwa das abziehen was der Hauseigentümer sowieso als Unterhaltung/Erneuerung nach x Jahren hätte aufwenden müssen. Neu für alt-Regel.

Und ja, wenn die Türen besonders gestaltet sind kann der Vermieter schon verlangen dass sie nicht durch „Nullachtfuffzehn“-Baumarkttüren aus Hohlspan ersetzt werden.

MfG
duck313

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Hallo,

Danke für die Hinweise.

Gruß,
Paran