Hallo,
Bekannte von mir haben eine Wohnung in einem freistehenden Haus vermietet. Die Mieter wollten einen Hund halten, dies wurde mündlich erlaubt.
Nach wenigen Jahren sind die Mieter ausgezogen und haben etliche Schäden hinterlassen, u.A. sind die meisten Türen, die alle original aus der Bauzeit (60ger) stammen und im Design mit der Architektur und Einbauschränken abgestimmt sind, von Hunden stark zerkratzt. Ein Handwerker meinte, die könnte man nicht mehr reparieren.
Nebenbei: der Hund hat Junge bekommen und die Mieter hatten dann wohl 4 oder 5 große Hunde, die in der Wohnung gehalten wurden.
Nun ist ja bei Hundehaltung von Kratzern an Fussböden auszugehen und dies muss vom Vermieter quasi hingenommen werden, aber wie sieht es mit Türen aus? Muss der Vermieter auch hier so massive Schäden schlicht hinnehmen oder sind die Mieter verpflichtet, für Ersatz zu sorgen? Und wenn, kann man dann verlangen, dass der Ersatz in Optik und Qualität den alten Türen entspricht?
Danke für Tipps,
Paran